Treuhand
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Der Begriff Treuhand wird in vielerlei Zusammenhängen verwendet, die wohl alle von der juristischen Treuhand abgeleitet sind.
Ein Treuhandverhältnis zwischen zwei Personen liegt dann vor, wenn der eine dem anderen ein Recht „zu treuen Händen“ überträgt. Im Verhältnis zu Dritten (Außenverhältnis) findet eine vollständige Übertragung des Rechts, etwa des Eigentums an einer Sache, statt. Der Empfänger der Sache (Treunehmer) muss sie jedoch im Sinne des Veräußerers (Treugebers) verwalten. Im Innenverhältnis ist der Treunehmer somit gebunden. Derartige Konstruktionen werden in Praxis vor allem bei Sicherungsgeschäften, wie etwa der Sicherungsübereignung, relevant. Neuerdings bedeutsam vor allem für die betriebliche Altersversorgung, konkret zur Auslagerung von Vermögenswerten auf einen Treuhänder. Dabei wird die doppelseitige Treuhand bevorzugt, im internationalen Kontext Contractual Trust Arrangement oder CTA genannt.
Hauptsächlich in der ehemaligen DDR aber auch in den alten Bundesländern wurde nach 1990 umgangssprachlich und im Volksmund die so genannte Treuhandanstalt als Treuhand bezeichnet.
siehe auch: Haupttreuhandstelle Ost
[Bearbeiten] Schweiz
In der Schweiz bezeichnet das Wort Treuhand und öfter das Wort Treuhänder zum einen einen Berufsstand, welcher Unternehmen und Private in den Bereichen Buchführung, Steuern und teilweise der Revision (Wirtschaftsprüfung) berät. Die Tätigkeiten und das Anforderungsprofil entsprechen weitgehend denjenigen in Deutschland und Österreich. Weiter wird unterschieden zwischen Immobilientreuhändern und Sonderformen wie z. B. eine Wertpapiertreuhand es ist. Die Immobilientreuhandfirmen in der Schweiz üben in der Regel das Geschäft des Immobilienmaklers in Deutschland aus. Viele Firmen, welche sich mit Anlageberatung, Anlagevermittlung oder Vermögensverwaltung beschäftigen tragen ebenfalls die Bezeichnung Treuhand in der Firma.
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