Trinkgeld
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Trinkgeld (auch Bakschisch, Douceur oder englisch Tip) ist die Bezeichnung für eine Barzahlung, die entweder als Zuzahlung für eine Dienstleistung (z. B. bei Kellnern, Pizzafahrern oder Taxifahrern) oder aber auch als eigenständiges Entgelt (z. B. als Toilettengroschen) gezahlt wird.
§ 107 Abs. 3 der Gewerbeordnung in der Fassung vom 7. Juli 2005 zum Trinkgeld: "Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt."
Im Gastronomiegewerbe hat es sich im deutschsprachigen Raum eingebürgert, etwa 5 bis 10 % des Gesamtbetrages als Trinkgeld zu geben, wenn man mit Speisen, Getränken und Service zufrieden war. Bei Kreditkartenbezahlung wird geschätzt, wenn das Trinkgeld bar gegeben wird, damit das Trinkgeld nicht um die Provision der Kreditkartengesellschaft geschmälert wird. In den USA, wo das Trinkgeld Teil des Gehaltes der Bediensteten ist, gelten 15 bis 20 % als angemessen.
Ende des 19. Jahrhunderts scheint in Deutschland das Trinkgeld in Dienstleistungsberufen (Kellner, Pagen, Kutscher, usw.) oft an Stelle eines Lohnes gegeben worden zu sein. So schreibt Meyers Konversations-Lexikon von 1888: "In Folge dessen kommt es sogar vor, dass Leute, die Trinkgelder empfangen, [...] für ihre Stellen eine Art Pacht entrichten". Des Weiteren erwähnt Meyers, dass der Begriff Trinkgeld in jener Zeit auch "für Bezahlungen angewandt" wurde, "die aus Gründen der Moral nicht angeboten und angenommen werden sollten".
Im angelsächsischen Raum musste das Trinkgeld früher im Voraus bezahlt werden, to insure promptness, d. h. "um schnelle Bedienung zu gewährleisten". Zu diesem Zweck gab es beim Eingang von Restaurants eine Schachtel für den tip. War der tip zu wenig, wurde man vom Kellner gar nicht bedient. Später erkannte man, dass es nicht sinnvoll war, für gute Bedienung zu bezahlen, bevor man wusste, ob die Bedienung tatsächlich gut war, und es setzte sich die Methode durch, das Trinkgeld erst nach dem Essen zu geben.
Das Trinkeld wird oftmals auch mit dem Korbgeld verwechselt, jedoch wird das Korbgeld von Gästen verlangt, die mitgebrachtes Essen oder Getränke im Restaurant oder während einer Veranstaltung verzehren.
Die Croupiers eines Casinos finanzieren ihr Gehalt meistens durch die Trinkgelder ihrer Gäste. Im Roulette geschieht dieses durch eine Trinkgeldkasse, dem sogenannten Tronc.
[Bearbeiten] Steuerliche Behandlung
Trinkgelder, die anlässlich einer Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von Dritten freiwillig und ohne dass ein Rechtsanspruch auf sie besteht, zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist, sind gem. § 3 Nr.51 EStG steuerfrei.
[Bearbeiten] Literatur
- Rudolf von Jhering: Das Trinkgeld. Westermann, Braunschweig 1882 (Volltext)
[Bearbeiten] Weblinks
Wiktionary: Trinkgeld – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |