Truppendienstgericht Süd
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Das Truppendienstgericht Süd hat seinen Sitz in München.
Die Truppendienstgerichte sind im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verteidigung angesiedelt und fungieren als Dienstgerichte für Disziplinarverfahren gegen Soldaten und für Verfahren über Beschwerden von Soldaten.
Auf Grund des § 63 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 der Wehrdisziplinarordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. September 1972 (BGBl. I S. 1665) hat der Bundesminister der Verteidigung die Errichtung zweier Truppendienstgerichte (Nord und Süd) mit insgesamt 22 Kammern verordnet (Verordnung über die Errichtung von Truppendienstgerichten vom 6. Juni 2001, BGBl. I S. 1039, geändert durch VO vom 30. Juli 2001 BGBl. I S. 2127). Die letzte Änderung erfolgte am 15. Mai 2006, BGBl. I, S 1262.
Das Truppendienstgericht Süd ist zuständig für die Truppenteile und Dienststellen
- im Wehrbereich II in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland
- im Wehrbereich III in Sachsen und Thüringen
- im Wehrbereich IV
- im Ausland (außer Niederlande und Polen)
Die auswärtigen Kammern des Truppendienstgerichts Süd sind: