Verabschiedung
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Der Ausdruck Verabschiedung bezeichnet
- im menschlichen Umgang einen Gruß oder eine Geste wie den Händedruck anlässlich einer Trennung (siehe : Grußformel)
- die meist offizielle und von einer Feierlichkeit gekennzeichnete Entlassung eines Beamten oder eines höhergestellten Angehörigen einer Streitkraft
- im Rechtswesen den Beschluss eines Gesetzes durch ein Parlament oder sonstiges gesetzgebendes Organ.
Gemeint ist jedes materielle Gesetz, also z. B. auch eine Verordnung oder EG-Verordnung.
Siehe: Gesetzgebung, Gegenzeichnung, Ausfertigung, Verkündung
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