Vernunftrecht
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Vernunftrecht ist Recht, das aus der Beschaffenheit des Rechts selbst hergeleitet wird. Es kann als säkularisierte Variante des Naturrechts verstanden werden.
Der vernunftbegabte Mensch kann die gesellschaftlichen Notwendigkeiten einsehen und dieser Einsicht gemäß handeln. Das Recht kommt aus dieser Einsicht, also aus der Vernunft, also aus dem Menschen selbst, er trägt das Recht in sich. Der vernunftbegabte Mensch habe die Möglichkeit, durch Nachdenken, Überlegen und Werten das Recht zu erkennen. Die Lehre vom Vernunftrecht steht im Gegensatz zum Rechtspositivismus, der das Recht als freie Rechtsetzung des Volkes und des Staates begreift.
[Bearbeiten] Siehe auch
- Vernunft
- Immanuel Kant
- Universalismus (Ethik)
- Rechtsphilosophie