Vertrag von Arnswalde
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Am 1. April 1269 schlossen die Askanier Markgrafen Johann II., Otto IV. und Konrad mit dem mit seinem Bruder Wartislaw II. zerstrittenen Herzog Mestwin II. in dem an der Straße Küstrin - Danzig gelegenen neumärkischen Burgort Arnswalde den Vertrag von Arnswalde, durch den sie lehnsherrschaftliche Rechte im westlichen Pommerellen (mit Burg Schwetz) sowie als unmittelbare Pfandherrschaft das Land Belgard gewannen. Die Gegenleistung bei diesem für die Expansionspolitik der Markgrafen typischen Vertragsgeschäft bestand in der vorzufinanzierenden Verheiratung der Tochter Mestwins, Katharina, mit Fürsten Pribislaw II. von Parchim-Richenberg sowie in sonstigen Alimentierungen des infolge seiner wirren Politik notleidend gewordenen Pommerellen-Herzogs. Aus askanischer Sicht bedeutet der Vertrag einen ersten wesentlichen Schritt auf dem Wege zur Küste der mittleren Ostsee (Danzig, Gotland) unter Umgehung der hinterpommerschen und Camminer Territorien. Obwohl sie 1272 das im Vorjahr besetzte Danzig wieder verloren, überließ ihnen Mestwin 1273 die Lande Stolp und Schlawe als Lehen, so dass die Brandenburger bald darauf (1277-1317) durch etwa 35 km Ostseeküste zum unmittelbaren Anlieger des Mare Balticum wurden.