Wali (Islam)
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Wali ist im Islam vor allem der Titel für einen Stellvertreter, z.B. einen Vizekönig (nicht verwechseln mit Wakil) oder einen Provinzgouverneur. In Ägypten z.B. führten Muhammad Ali Pascha und seine Nachfolger diesen Titel 1805 bis 1866, ehe sie den Titel Khedive annahmen. Für die osmanischen Türken war Wali (Vali) der Titel eines Generalgouverneurs, der an der Spitze eines Wilaya (Vilayet) stand.
Im Arabischen kann Wali auch Verbündeter, Freund, Helfer und Beschützer bedeuten, es hat verschiedene Bedeutungsnuancen. Im Koran-Vers Al-wala' wa-l-bara' (Sure 5,51) steht der Wortstamm wilaya z.B. eher für Schutzbündnis als Freundschaft.
[Bearbeiten] Bedeutung im schiitischen Islam
Basierend auf des Propheten Mohammed umstrittenen Ausspruch "Wessen Wali ich bin, dessen Wali wird nach mir Ali sein" bezeichnen Schiitische Muslime zudem den Imam Ali ibn Abi Talib als Wali Allahs, in diesem Sinne aber eher als einen "heiligen" Freund oder Vertrauten Gottes, und fügen den Satz "wa Ali Wali Allah" gar dem zentralen Glaubensbekenntnis der Schahada hinzu, was sie von den dies grundsätzlich ablehnenden Sunniten wesentlich unterscheidet.
Die Anhänger der ersten Safawiden wiederum ergänzten stattdessen "Ismail vali Allah".
[Bearbeiten] Sonderrolle als Heiratsvormund
Für eine Heirat ist der Frau zwingend ein Wali als Heiratsvormund vorgeschrieben. Eine Ausnahme bildet lediglich die Wiederverheiratung von Frauen, die keine unmittelbaren männlichen Verwandten haben.
In Fällen, wo der Aspekt des Zwanges betont wird, wird er Wali mudschbir bzw. Wali mujbir (auch veli mojbar) genannt (arab.: ولي مجبر , wali "Vormund", dschabara "zwingen"). Allein der Vater oder Großvater darf seine Tochter bzw. Enkelin in eine Ehe mit einem beliebigen ehefähigen Muslim zwingen, unter der Bedingung ihrer Jungfräulichkeit. Dies bedeutet in der Praxis, dass die Braut zu ihrer ersten Ehe gegen ihren ausdrücklichen Willen gezwungen werden kann, jedoch nicht zu weiteren Ehen.
Ein Heiratsvormund kann Schweigen, Lachen oder Weinen als Zustimmung zur Heirat werten.
Nach hanafitischem Recht das beispielsweise für die meisten der türkischen Muslime (außer den Aleviten und der Mehrheit der Kurden) verbindlich ist, kann jeder Heiratsvormund eine minderjährige Braut zur ersten Ehe zwingen, die Braut hat jedoch nach hanafitischem Recht die Möglichkeit sich bei Erreichen ihrer Volljährigkeit wieder scheiden zu lassen.
[Bearbeiten] Siehe auch:
Kategorien: Ehe | Islam