Zwangsheirat
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Bei einer Zwangsheirat werden Braut oder Bräutigam durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt zur Heirat gezwungen. Die davon abzugrenzende arrangierte Heirat wird zwar von Verwandten initiiert oder von Ehevermittlern arrangiert, aber im Einverständnis der Ehepartner geschlossen. Die Kinderheirat kann ebenso als Form der Zwangsehe bezeichnet werden, da sie nicht durch Entscheidung mündiger Ehepartner zustande kommt.
Durch einige spektakuläre Fälle im muslimischen Migranten-Milieu und das Buch Die fremde Braut von Necla Kelek ist die Zwangsheirat im Islam ein öffentlich diskutiertes Thema geworden.
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[Bearbeiten] Definition und Varianten
Die Abgrenzung der Zwangsheirat zur arrangierten Ehe ist fließend. Wo einer der Partner mit der Verheiratung nicht einverstanden ist und seine Zustimmung nicht gegeben hat bzw. sich genötigt fühlt, ist eine Zwangsheirat gegeben.
Was als Zwang empfunden wird, unterliegt letztlich der subjektiven Einschätzung der Beteiligten. So kann das, was Eltern von ihrer Warte aus als "sanften Druck" verstehen, von Tochter oder Sohn in einer psychischen Stresssituation durchaus als Zwang oder Nötigung empfunden werden. Der Zwangscharakter der Verheiratung kann oft nicht von außen objektiv festgestellt werden, es sei denn, etwa ein Wali mudschbir ("nötigender Heiratsvormund") schließt die Ehe auch gegen den ausdrücklichen Protest der Braut.
Für betroffene Frauen bedeutet die Zwangsverheiratung die ständige Furcht vor Vergewaltigung. Wenn Frauen sich weigern, die für sie bestimmte Heirat einzugehen, sind sie Repressionen durch Mitglieder der eigenen Familie ausgesetzt, die von Beschimpfungen und Drohungen über Prügel bis zum Ehrenmorden reichen.
Ferienverheiratung
Die Ferienverheiratung ist eine häufig auftretende Form der Zwangsverheiratung.[1] Sie tritt überwiegend bei Migranten aus überwiegend islamischen Staaten auf. Dabei werden junge Frauen, die oft minderjährig sind, in den Schulferien in ihr Heimatland geschickt und dort gegen ihren Willen verheiratet.
Die Gründe hierfür sind vielschichtig:
- Um der im Ursprungsland lebenden Verwandtschaft die Teilnahme an der Hochzeit zu ermöglichen.
- Die Hochzeit im Heimatland ist preiswerter.
- Die Heiratsvorschriften im Heimatland sind unbürokratischer.
- Braut/Bräutigam wohnen im Heimatland und erhalten kein Visum oder nur unter Auflagen.
- Eine Zwangsheirat ist nur im Heimatland möglich.
[Bearbeiten] Bewertung von Zwangsheirat
Bei der Definition und Bewertung des Phänomens Zwangsheirat zeigen sich drei verschiedene Grundpositionen, die in der Ethnologie und anderen Sozialwissenschaften bekannt sind:
- eine kulturrelativistische Sichtweise, die sich bemüht, fremde Kulturen aus ihrem eigenen Kontext heraus zu verstehen und eine universelle Ethik ablehnt. Der gegenteiligen Position, nämlich von einer universellen Ethik auszugehen, wird Ethnozentrismus vorgeworfen, d.h. die eigene, kulturell und historisch gebundene Sichtweise, zum allgemeingültigen Maßstab zu erheben;
- eine konservative, an der eigenen Kultur orientierten Position, die mit Begriffen wie "Leitkultur" operiert und keinerlei Abweichungen davon akzeptiert;
- eine vermittelnde Position, die den beiden vorgenannten Perspektiven Einseitigkeit vorwirft: den Kulturrelativisten eine von Schuldgefühlen motivierte überzogene Identifikation mit den Kulturen, die sie nur als Opfer der „westlichen“ Industrieländer ansehe, den Konservativen eine autoritäre Position, die rücksichtslos über die Interessen anderer Gesellschaften hinweggehe. Gegenüber beiden wird die Notwendigkeit betont, in allen Kulturen auf eine weitere Zivilisierung, Pazifizierung und Demokratisierung zu dringen.
[Bearbeiten] Verbreitung der Zwangsheirat
Zwangsverheiratungen sind bis heute in islamischen und hinduistischen Gesellschaften verbreitet, aber auch aus jesidischen, buddhistischen und christlichen Umfeldern sind Fälle bekannt. Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen UNICEF betont, dass eine Menschenrechtsverletzung wie die Zwangsehe nur in einem patriarchalischen Umfeld möglich sei, in denen Mädchen und Frauen benachteiligt und diskriminiert werden. Die Religion übernimmt in diesen Gesellschaften oft die Funktion, eine bestehende Tradition zu rechtfertigen; es gibt aber auch entgegengesetzte Tendenzen.
[Bearbeiten] Islam
Das islamische Recht (Scharia) wird als göttliches Recht betrachtet, das der Mensch nicht ändern darf, da nur Gott die Rechtssetzung zusteht. Wie das islamische Recht konkret im Einzelfall aussieht, haben Sakraljuristen in den ersten Jahrhunderten des Islams festgelegt. Da man nicht immer zu gleichen Ergebnissen kam, bildeten sich Rechtschulen (Madhhab). In den letzen hundert Jahren gab es Versuche, durch neue Interpretation der alten Quellen das klassische islamische Recht zu modifizieren.
Im klassischen islamischen Recht ist es einem Vater oder Großvater nach allen Rechtsschulen erlaubt, die Frau auch gegen ihren ausgesprochenen Willen in die erste Ehe mit einem beliebigen heiratsfähigen Muslim zu zwingen. Das arabische Fachwort dafür ist wali mudschbir ("Heiratsvormund mit der Berechtigung zum Zwang").
In den meisten islamischen Staaten gibt es heute Gesetze, die die Scharia-Regelungen modifizieren oder ersetzen. In einigen Staaten, wie etwa Saudi-Arabien, gilt allein das klassische islamische Recht, in anderen wie der Türkei allein aus Europa importiertes Recht. Es bleibt jedoch ein Spannungsverhältnis zwischen göttlichem und staatlich verordnetem Recht.
Seit den späten 1970er Jahren besteht in der gesamten islamischen Welt eine Tendenz zur Rückkehr zu Scharia-konformen gesetzlichen Regelungen.
Nach einer von Necla Kelek in ihrem Buch „Die fremde Braut“ zitierten Studie sind etwa die Hälfte der in Deutschland unter türkisch-stämmigen geschlossenen Ehen arangierte Ehen und etwa 10% Zwangsehen, die gegen den ausdrücklichen Willen der Braut geschlossen wurden. Ahmet Toprak kommt in seiner Studie über Ehen von in Deutschland lebenden türkisch-stämmigen Männern mit Frauen aus der Türkei sogar zu dem Ergebnis, dass die überwiegende Mehrheit dieser Ehen arrangiert ist und etwa 20 % Zwangsehen sind.
In Ralph Ghadbans Studie Die Libanon-Flüchtlinge in Berlin über muslimische Libanesen sind alle untersuchten Ehen ausnahmslos arrangierte Ehen. Der Anteil der gegen den ausgesprochenen Willen der Frau geschlossenen Ehen konnte er nicht ermitteln, doch geht er von einem nicht unerheblichen Teil aus.
Bei den arrangierten Heiraten, ebenso wie bei den Zwangsehen, kannten sich die zukünftigen Ehepartner vorher nicht oder haben sich höchsten wenige Male unter Aufsicht der Familie getroffen.
Alle drei Studien geben als Hauptgrund für diese Form der Heirat die Angst der Familien vor "Ehrverlust" an. Nur wenn die Frauen so früh wie möglich und ohne vorher Kontakt zu potentienllen Heiratskandidaten gehabt zu haben, in die Ehe gehen, ist die Gefahr, dass sie vor der Ehe sexuelle Kontakte hatten, fast gebannt und damit die Ehre der Familie gesichert.
Ähnlich äußert sich Werner Schiffauer in seinen frühen Arbeiten zu türkischen Migranten.
Islamische Vorschriften über die Verheiratung ohne die Zustimmug der Braut und über die Keuschheit der Frau allgemein spielen bei der Rechtfertigung der Zwangsheirat eine wichtige Rolle.
[Bearbeiten] Hinduismus
Hauptartikel: Ehe im Hinduismus
Die 2000 Jahre alte Manusmriti ist der wichtigste hinduistische Text für soziale Regeln, wie das Kastensystem, Rituale und die Heiratsregeln. Bei dem oft mit „Gesetzbuch des Manu“ wiedergegebenen Text handelt es sich jedoch nicht um ein Gesetzbuch, sondern um eine Beschreibung des gesellschaftlichen „Soll-Zustandes“ aus brahmanischer Sicht.
Es werden acht Formen der Heirat beschrieben, von denen der Brahma-Ritus als die ideale Form beschrieben wird : „Die Gabe einer Tochter, geschmückt (mit kostbarem Kleidern) und sie ehrend (mit Schmuck), an einen gebildeten Mann, der den Veda studiert hat und gutes Benehmen hat, den der Vater selbst einlädt, wird der Brahma-Ritus genannt“ (MS III.27).
Zwei Heiratsformen werden als nicht dem Dharma (kosmisches Gesetz) entsprechend bezeichnet. Dazu gehört der Rakshasa-Ritus (Rakshasa, Dämon): "Die gewaltsame Entführung eines Mädchens aus ihrem Zuhause, während sie schreit und weint, nachdem ihre Verwandten erschlagen und verwundet wurden und das Haus aufgebrochen wurde, wird der Rakshasa-Ritus genannt" (MS III.33). Abgelehnt wird außerdem der Pisaka-Ritus: "Wenn ein Mann durch List ein Mädchen, das schläft, berauscht oder geistesgestört ist, verführt, wird dies der sündenvolle Pisaka-Ritus genannt" (MS III.34).
Die Variante, dass eine Braut gegen den Willen der Eltern verheiratet wird, wird jedoch nicht erwähnt.
[Bearbeiten] Christliches Europa
In mittelalterlichen Europa war die sogenannte Muntehe, eine Form der Zwangsehe, unter Adligen nicht ungewöhnlich. In zahlreichen Komödien von Molière, so zum Beispiel im Tartuffe, kommt die Zwangsheirat zur Sprache. Ein Einakter des französischen Autors, der 1664 uraufgeführt wurde, heißt sogar ausdrücklich Le mariage forcé (Die Zwangsheirat). Die reine Liebesheirat, in der ökonomische und familiäre Gesichtspunkte nicht mehr die Hauptrolle spielten, wurde erst mit der Romantik im 19. Jahrhundert im Westen zum Ideal.
Im zaristischen Russland soll es mitunter zu Kinderehen gekommen sein, weil Verheiratete keinen Wehrdienst anzutreten hatten.
[Bearbeiten] Ursachen von Zwangsheirat
Eine erste Analyse der Ursachen von Zwangsheirat richtet sich auf die Motive der beteiligten Akteure, die allerdings nur die erste Schicht der Ursachen darstellt:
- Es können materielle Interessen im Vordergrund stehen, da häufig Brautgeld gezahlt wird.
- Darüber hinaus sollen häufig in westlichen Ländern aufgewachsene Söhne und Töchter aus meistens muslimischen Familien mit Migrationshintergrund durch die Heirat mit einem Partner aus dem Herkunftsland diszipliniert und stärker auf die Normen des Herkunfts-Kulturkreises verpflichtet werden.
- Außerdem spielt die Angst der Familien vor dem Verlust des Ansehens („Ehre“) eine Rolle.
- Seltener ist die Erlangung der Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland ein Grund.
Feministische Positionen sehen Zwangsheirat als normalen Ausdruck patriarchaler Machtverhältnisse und des männlichen Interesses an der Kontrolle der Gebärfähigkeit der Frau.
Soziobiologische Positionen sehen, ähnlich wie feministische Positionen, aber über sie hinausgehend, die Ursache von Zwangsheirat in der Konkurrenz zwischen männlichen und weiblichen Individuen, die in jeder Spezies bestehe. Dabei werde um die Chancen zur Fortpflanzung der eigenen Gene konkurriert. Je nach Spezies ist die Machtbalance zwischen den Geschlechtern unterschiedlich: Mal haben die Weibchen, mal die Männchen die stärkere Position. Bei Menschen ist jedoch die Sozialstruktur, und damit die Machtbalance zwischen den Geschlechtern, nicht genetisch fixiert; aufgrund unserer besonderen biologischen Ausstattung findet ein ständiger sozialer Wandel (Soziokulturelle Evolution) statt. Diese kann je nach Gesellschaft unterschiedlich verlaufen. Im Verlauf dieses Wandels kommt es zu Konflikten zwischen Kulturen mit unterschiedlicher Machtverteilung zwischen den Geschlechtern.
[Bearbeiten] Umgang mit Zwangsheirat
[Bearbeiten] Auf globaler Ebene
Die Praxis der Zwangsehe verstößt gegen Artikel 16 (2) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. Diverse Nichtregierungsorganisationen versuchen, die Vereinten Nationen von einem Vorgehen gegen Zwangsheirat zu überzeugen.
[Bearbeiten] In Europa
Der Europarat forderte im Oktober 2005 staatliches Vorgehen gegen Kinderehen und Zwangsheirat. Das Problem bestehe nach Auffassung der konservativen Berichterstatterin für den Europarat Rosmarie Zapfl-Helbling aus der Schweiz in erster Linie in Einwanderergemeinschaften.
Auch in Deutschland und der Schweiz werden heute Frauen aus diesem Grund eingesperrt, misshandelt und sogar ermordet. Obwohl seit langem von Frauenrechtlerinnen angeprangert, wurde das Problem unter Migranten in Deutschland erst Ende 2004 thematisiert, angestoßen durch Enthüllungen des Nachrichtenmagazins Der Spiegel. Besonders häufig sind so genannte Ferienverheiratungen, die während Urlaubsreisen in die Heimatländer erfolgen.
Staatliche wie zivilgesellschaftliche Organisationen unterhalten Beratungsangebote für von Zwangsheirat Betroffene. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sich die Betroffene, so sie überhaupt der gemeinsamen Behausung entkommen konnte, sich trotz evtl. körperlicher Einschränkung infolge einer körperlichen Auseinandersetzung verständlich machen kann.
Politische Forderungen betreffen einen Ausbau der Opferhilfe genauso wie ein höheres Strafmaß und eine konsequentere Verfolgung. Andere Positionen lehnen eine Politisierung des Problems ab, sondern fordern geeignete Vermittler (Mediatoren) , die in betroffenen Familien zwischen Eltern und Kinder vermitteln können. In Deutschland ist Zwangsverheiratung als Nötigung strafbar und kann so teilweise bekämpft werden.
Nach einer Bundesrats-Gesetzesinitiative des baden-württembergischen Justizministers und Integrationsbeauftragten Ulrich Goll (FDP) aus dem Jahr 2006 soll Zwangsverheiratung künftig mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren belegt werden. Außerdem sollen alle Formen der Zwangsheirat unter Strafe gestellt werden.
Frankreich verschob 2005 die Altersgrenze für eine Heirat bei Frauen auf 18 Jahre, um Minderjährige vor Zwangsehen zu schützen.
[Bearbeiten] In Asien und Afrika
In Südasien und der islamischen Welt wird Zwangsheirat heute noch praktiziert, wenngleich sie oft gesetzlich verboten ist. In Südasien ist sie heute im Gegensatz zu früheren Jahrhunderten jedoch eine Ausnahmeerscheinung.
In Afrika [Malawi] werden Mädchen schon mit 12 oder 13 Jahren vrheiratet und das nicht selten.
[Bearbeiten] Quellen
- ↑ [http://www.bundestag.de/ausschuesse/a13/anhoerungen/anhoerung01/stellungnahmen_13_sitzung/091i_16_13_storr.pdf
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Literatur
- Ahmet Toprak: Das schwache Geschlecht - Die türkischen Männer. Zwangsheirat, häusliche Gewalt, Doppelmoral der Ehre, Freiburg im Breisgau, Lambertus Verlag 2005, ISBN 3-7841-1609-4
- Necla Kelek: Die fremde Braut. Ein Bericht aus dem Inneren des türkischen Lebens in Deutschland. Kiepenheuer & Witsch, Köln 2005, ISBN 3-462-03469-3
- Besprechung von Rupert Neudeck und von Otto Schily im Spiegel - Christine Schirrmacher und Ursula Spuler-Stegemann: Frauen und die Scharia. Die Menschenrechte im Islam, Kreuzlingen, Hugendubel 2004, 256 S., Gebunden, ISBN 3-7205-2527-9
- Serap Çileli: Wir sind eure Töchter nicht eure Ehre, Neuthor, Michelstadt 1999, ISBN 3-88758-081-8
- Hanife Gashi: Mein Schmerz trägt Deinen Namen. Ein Ehrenmord in Deutschland, Reinbek, Rowohlt Berlin Verlag 2005, 256 S., ISBN 3-499-62088-X
- Hülya Ateş und Fabian Fatih Goldbach: Verstoß = Liebe. Tagebuch einer türkisch-deutschen Liebesbeziehung, Norderstedt, BoD 2002, ISBN 3-8311-3603-3
- Rahel Volz: Verliebt, verlobt, verheiratet, in: Menschenrechte für die Frau. Zeitschrift für Frauenrechte, Nr. 4, 2002, S. 4 - 7
- Unicef Innocenti Research Centre (Hg.): Early Marriage. Child Spouses (Innocenti Digest, No. 7, Unicef), Florence, 2001
- Fatma B.: Hennamond, Wuppertal, Hammer 2001, ISBN 3-87294-815-6
- World Vision (Hg.): Hoffnung für Mädchen. Flyer zur Aufklärung über Frühverheiratung und Genitalverstümmelung, www.worldvision.de
[Bearbeiten] Dokumentationen
- "Der Tag, als ich meiner Hochzeit entkam", Die Flucht einer versprochenen Braut, HR, Erstausstrahlung: 11. Juli 2005, 45 Min.
[Bearbeiten] Weblinks
- Zwangsheirat-Seite des Justizministers und Integrationsbeauftragten der Landesregierung Baden-Württemberg
- European Immigrants Continue to be Forced Into Marriage World Politics Watch 31 January 2007
- Interview with Serap Cileli World Politics Watch 1 February 2007
- Forced Marriage Among Europe's Immigrants: Hülya Kalkan's Story World Politics Watch 8 February 2007
- Zwangsheirat.de - ausführliche Informationen in Zusammenarbeit der Neuköllner Arbeitsgruppe „Migration und Menschenrechte“ vom Mädchenzentrum Szenenwechsel
- Eure Toleranz bringt uns in Gefahr. Beispiel Zwangsehen: Warum rot-grüne "Islamversteher" die Lage der moslemischen Frauen nur verschlechtern Artikel von Necla Kelek in der "Welt"
- „Zwangsverheiratungen. "Wir haben zu lange weggesehen" “, stern, 19. Juni 2006
- Kampagne gegen Zwangsheirat 2002-2003 von der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948, Art. 16, Abs. 2 von zwangsheirat.ch
- Informationen zum Thema von der International Planned Parenthood Federation (PDF-Datei, englisch)