Bild:Wappen Haselau.png
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Wappen_Haselau.png (140 × 150 Pixel, Dateigröße: 33 KB, MIME-Typ: image/png)
Beschreibung |
Wappen der Gemeinde Haselau. |
---|---|
Quelle |
www.haselau.de |
Urheber |
unbekannt |
Datum |
01.07.2005 |
Zitat der Genehmigung des Urhebers für eine freie Lizenz | |
Andere Versionen dieser Datei |
Wenn ich Rolf Herrmann, den Bürgermeister, das nächste Mal treffe, frage ich ihn ob er mit der Darstellung einverstanden ist. |
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Die Verwendungsmöglichkeiten der Wappen öffentlich-rechtlicher Körperschaften in Österreich sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Die reine Darstellung im erkennbaren Unterschied zum missbräuchlichen Führen (Gebrauchen) eines Wappens ist zulässig. Die ungenehmigte Verwendung/der ungenehmigte Gebrauch eines Wappens kann zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Schweiz
Die Verwendung öffentlicher Wappen und Zeichen ist durch das Bundesgesetz vom 5. Juni 1931 (232.21) und die Vollziehungsverordnung vom 5. Januar 1932 (232.211) geregelt (vgl. Volltext). Für die Wappen des Bundes und der Kantone ist Art. 3 massgeblich, für die Wappen der Bezirke, Kreise und Gemeinden Art. 5. Informationen über die Rechtslage in hier nicht gelisteten Rechtsordnungen sind ggf. hier zu finden. Im konkreten Einzelfall ist eine juristische Beratung zu empfehlen. Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |
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