Wegerecht
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Begriff Wegerecht hat mehrere Bedeutungen.
[Bearbeiten] Wegerecht als Teilgebiet des Öffentlichen Rechts
Das Straßen- und Wegerecht enthält die Regelungen über die Träger der Straßenbaulast u.a., für Wasserstraßen umfasst es die Strompolizei.
[Bearbeiten] Wegerecht für Nachrichtenverbindungen in fremden Netzen
In der Telekommunikation wird Anbietern gegen Entgelt eine Nutzung von Netzen bereitgestellt (Dienstbarkeit der Wege, die eine Leitung nimmt) [1].
[Bearbeiten] Siehe auch
![]() |
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |