Widerstandsbewegung
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Eine Widerstandsbewegung wird gemeinhin als eine Gruppe verstanden, die sich dem Widerstand gegen eine fremde Besatzungsmacht oder ein in ihrem Sinne illegitimes Regime verschrieben hat. Angewandte Mittel reichen vom zivilen Ungehorsam, passiven Widerstand und Industriesabotage bis hin zu gewaltsamen Anschlägen. Die Unterscheidung vom Terrorismus ist oft nicht leicht zu treffen. Bekämpfte Regime bezeichnen Widerstandsbewegungen oft als Terrororganisationen, während die Bewegungen sich selbst als Widerstand bezeichnen und damit eine gewisse Legitimität für sich beanspruchen.
Die Frage, wann gegen ein Regime mit Fug und Recht Widerstand geleistet werden darf und sollte, ist nicht einheitlich zu beantworten. Das deutsche Grundgesetz sieht zwar ein Widerstandsrecht vor:
- Gegen jeden, der es unternimmt, diese [verfassungsmäßige] Ordnung [der Bundesrepublik] zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. (Art. 20, 4 GG)
Die reale Anwendbarkeit dieses Artikels wird von manchen jedoch angezweifelt.
In der Zeit des Nationalsozialismus gab es auch in Deutschland selbst Widerstand gegen den Nationalsozialismus.
Widerstandsbewegungen im Zweiten Weltkrieg gegen deutsche Besatzung:
- Sowjetische Partisanen
- Polnische Heimatarmee (Armia Krajowa)
- Maquis oder Résistance, französischer Widerstand
- Resistenza, italienischer Widerstand
- Jugoslawischer Widerstand
- Niederländischer Widerstand
- Norwegischer Widerstand
- Dänischer Widerstand (vgl. Rettung der dänischen Juden)
- Griechische Volksbefreiungsarmee und Nationale Befreiungsfront Griechenlands (EAM)
- Österreichischer Widerstand: O5
- Luxemburger Widerstand
- „Żydowska Organizacja Bojowa“ (ZOB), jüdische Kampforganisation im Warschauer Ghetto
- Widerstand gegen den Nationalsozialismus