Wilhelm Franz Francke
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Wilhelm Franz Francke (* 26. Juli 1803 in Lüneburg; † 12. April 1873) war Jurist und Schriftsteller.
Wilhelm Franz Franke, bedeutender Lehrer und Schriftsteller auf dem Gebiet des römischen Rechts, studierte seit 1821 in Göttingen, wurde 1824 daselbst Doktor der Rechte, 1825 Privatdozent, 1828 außerordentlicher Professor und Beisitzer des Spruchkollegiums. 1831 ging er als ordentlicher Professor und Oberappellationsgerichtsrat nach Jena, von wo er 1844 nach Göttingen als Christian Friedrich Mühlenbruchs Nachfolger zurückkehrte. Er starb am 12. April 1873.
Von seinen Schriften sind hervorzuheben:
- Zivilistische Abhandlungen (Göttingen 1826);
- Beiträge zur Erläuterung einzelner Rechtsmaterien (Göttingen 1828, Abt. 1);
- Das Recht der Noterben und Pflichtteilsberechtigten (Göttingen 1831);
- Exegetisch-dogmatischer Kommentar über den Pandektentitel de hereditatis petitione (Göttingen 1864).
[Bearbeiten] Weblinks
- Muther, Theodor: Francke, Wilhelm Franz Gottfried. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Bd. 7, S. 242–243.
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Personendaten | |
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NAME | Francke, Wilhelm Franz |
ALTERNATIVNAMEN | Francke, Wilhelm Franz Gottfried |
KURZBESCHREIBUNG | Jurist und Schriftsteller |
GEBURTSDATUM | 26. Juli 1803 |
GEBURTSORT | Lüneburg |
STERBEDATUM | 12. April 1873 |