Wissenschaftlicher Assistent
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Wissenschaftlicher Assistent ist die Dienstbezeichnung für einen wissenschaftlichen Mitarbeiter, der im Beamtenverhältnis auf Zeit in der Besoldungsgruppe C1 an einer Universität oder einer anderen wissenschaftlichen Hochschule beschäftigt ist. Durch das Gesetz zur Reform der Professorenbesoldung aus dem Jahr 2002 wurden das Amt des Wissenschaftlichen Assistenten und die Besoldungsgruppe C1 abgeschafft. Daher gibt es nur noch für eine Übergangszeit wissenschaftliche Mitarbeiter, die den Titel Wissenschaftlicher Assistent führen.
Die Ernennung zum Wissenschaftlichen Assistenten setzte entweder die Promotion oder ein berufsqualifizierendes zweites Staatsexamen voraus. Zum Wissenschaftlichen Assistenten wurden vor allem Personen ernannt, die sich durch die Habilitation für eine Professur qualifizieren sollten. Die Reform des Jahres 2002 hatte das Ziel, die Habilitation als Voraussetzung für eine Lebenszeitprofessur durch eine Qualifizierungsphase als Juniorprofessor zu ersetzen. Daher wurden Amt und Stellung des Wissenschaftlichen Assistenten beseitigt. In einigen Bundesländern wurden die Positionen als Wissenschaftlicher Assistent durch Positionen als Akademischer Rat auf Zeit ersetzt.
Umgangssprachlich werden auch wissenschaftliche Mitarbeiter, die nicht die beamtenrechtliche Stellung eines Wissenschaftlichen Assistenten haben, als Assistenten bezeichnet.