Zivilgemeinde
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Zivilgemeinde ist eine im Kanton Zürich in der Schweiz im 19. Jahrhundert häufige, nun aber aussterbende Gemeindeart. 2004 existierten noch 20 Zivilgemeinden, die sich mehrheitlich in der ländlich geprägten, nördlichen Kantonshälfte befinden.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Geschichte
Bei den Zivilgemeinden handelt es sich um die historischen Dorfgemeinschaften, die eine jahrhundertealte Tradition haben. Einige von ihnen entstanden als Rechtsnachfolgerinnen der alten, vor der Helvetik entstandenen Dorfgemeinden. Sie wurden schon vor der Proklamation der Helvetischen Republik als Zivilgemeinden bezeichnet. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden zahlreiche Neugründungen vorgenommen, so dass man im Jahre 1855 einen Höchststand von 420 Körperschaften mit Zivilgemeindestatus registrierte. 1894 gab es noch 294 Zivilgemeinden, 1960 noch deren 41. Heute ist der Bestand auf 20 Körperschaften geschrumpft.
[Bearbeiten] Kompetenzen und Aufgaben
Wie alle übrigen Gemeinden sind auch die Zivilgemeinden der Aufsicht des Bezirksrates sowie des Regierungsrates unterstellt und damit öffentlichrechtlich organisiert. Die Zivilgemeinden haben aber keinen Anspruch auf Zahlungen aus dem Finanzausgleich, sie müssen selbst für ihren Unterhalt aufkommen, beispielsweise über Gebühren und Erträge aus den ihnen verbliebenen Aufgaben wie der Elektrizitäts- und der Wasserversorgung oder dem Flurweg-Unterhalt. Steuern dürfen sie keine erheben.
[Bearbeiten] Neue Verfassung des Kantons Zürich
In der Diskussion der neuen Verfassung wurde die Zivilgemeinde als alter Zopf bezeichnet, den es abzuschneiden gelte. Die Zivilgemeinden sind allerdings anderer Ansicht und verteidigen ihre Existenz unter anderem mit dem Argument, sie seien so effizient wie sonst kaum eine Körperschaft. Diese Argumente verfingen beim Verfassungsrat nicht.
Die neue Kantonsverfassung (KV) des Standes Zürich bringt die Abschaffung der Zivilgemeinden mit sich. Der Verfassungsentwurf wurde am 27. Februar 2005 durch die Stimmbürger angenommen und ist am 1. Januar 2006 in Kraft treten. Gemäss Art. 143 Abs. 1 KV sind die Zivilgemeinden innert vier Jahren mit ihrer politischen Gemeinde zu vereinigen. Wie die Aufgaben und Vermögenswerte auf die politische Gemeinde konkret übertragen werden sollen, ist noch unklar.
[Bearbeiten] Liste der noch bestehenden Zivilgemeinden
- Bezirk Uster
- Brüttisellen (Politische Gemeinde Wangen-Brüttisellen)
- Bezirk Pfäffikon
- Bauma (Politische Gemeinde Bauma)
- Neschwil (Politische Gemeinde Weisslingen)
- Bezirk Winterthur
- Wiesendangen (Politische Gemeinde Wiesendangen)
- Bezirk Andelfingen
- Gräslikon (Politische Gemeinde Berg am Irchel)
- Guntalingen (Politische Gemeinde Waltalingen)
- Rudolfingen (Politische Gemeinde Trüllikon)
- Trüllikon (Politische Gemeinde Trüllikon)
- Wildensbuch (Politische Gemeinde Trüllikon)
- Bezirk Bülach
- Breite-Hakab (Politische Gemeinde Nürensdorf)
- Oberwil (Politische Gemeinde Nürensdorf)
- Bezirk Dielsdorf
- Adlikon (Politische Gemeinde Regensdorf)
- Niederhasli (Politische Gemeinde Niederhasli)
- Oberhasli (Politische Gemeinde Niederhasli)
- Stadel (Politische Gemeinde Stadel bei Niederglatt)
- Watt (Politische Gemeinde Regensdorf)
- Windlach (Politische Gemeinde Stadel bei Niederglatt)
In den Bezirken Zürich, Affoltern, Horgen, Meilen und Dietikon bestehen keine Zivilgemeinden mehr.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Weblink
- Zivilgemeinden wollen nicht weichen. Artikel in der Neuen Zürcher Zeitung.
- Neue Kantonsverfassung - Abstimmungsresultat vom 27. Februar 2005 (Statistisches Amt des Kantons Zürich)