Zuchtmittel
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Zuchtmittel sind kurze, dem Jugendlichen oder Heranwachsenden einen Denkzettel verpassende Sanktionen mit erzieherischer Wirkung.
Sie sind keine Kriminalstrafen, § 13 III JGG, sondern ein Teil des zweispurigen Sanktionensystems im JGG: Erziehung statt Strafe und Erziehung durch Strafe.
Zu ihnen gehören:
- Verwarnungen: Verwarnungen sind dabei eindringliche förmliche Zurechtweisungen mit dem Vorhalt des Unrechts. Zur Ermahnung besteht ausschließlich ein prozessualer Unterschied: Die Verwarnung erfolgt nach dem Urteil.
- Auflagen: Auflagen sind verschärfte Verwarnungen in Form einer tatbezogenen Sühneleistung.
- Jugendarrest: Jugendarrest ist eine kurzzeitige Freiheitsentziehung mit schuldausgleichendem und erzieherischem Charakter. Man unterteilt ihn in drei Kategorien: Freizeitarrest, Kurzarrest und Dauerarrest.
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