Absolute Musik
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Als Absolute Musik (lat. absolutus, unabhängig, losgelöst) bezeichnet man Musik, die frei von nicht-musikalischen Denkeinflüssen und Ideenvorgaben (wie Dichtkunst, Malerei, Bildhauerei, Natur, Technik u. ä.) ganz ihrem eigenen Ideal als Kunst verpflichtet ist. Sie erfüllt keine außermusikalische Funktion. Die Grundidee des Absoluten in der Musik findet wohl am stärksten Widerhall in den Sonaten und Symphonien des 18. und 19. Jahrhunderts. Absolute Musik ist Instrumentalmusik. Der Begriff versteht sich als Kontrast zur Programmmusik: Diese zielt darauf ab, von außermusikalischen Denkvorgaben, Bildern und Einflüssen geleitet zu sein. Vertreter der absoluten Musik sind z. B. Johannes Brahms, Felix Mendelssohn Bartholdy, Robert Schumann und Anton Bruckner.
Der Ausdruck stammt von Richard Wagner, der ihn im negativen Sinne einer historischen Fehlentwicklung gebraucht und seiner Idee des Musikdramas gegenübergestellt hat: "Absolute Musik" sei von den übrigen Künsten und vom Leben getrennt. Mit Ludwig van Beethovens 9. Sinfonie sei der Höhepunkt dieser Entwicklung erreicht und durch die Hinzunahme von Chor und Text bereits überwunden worden. Wagners musikalisches Drama sei die logische Konsequenz. Musik dürfe nicht zum Zweck werden, sondern müsse ein Mittel bleiben.
Der Musikkritiker Eduard Hanslick hat in seiner Schrift Vom musikalisch Schönen (1854) die "reine" Instrumentalmusik zum Ideal erhoben. Persönlich war er eher der Oper und der leichteren Musik zugetan, doch seine Feindschaft zu Wagner drängte ihn in diese Rolle.
[Bearbeiten] Literatur und Quellen
- Carl Dahlhaus: Die Idee der absoluten Musik. 3. Auflage. Bärenreiter, Kassel 1994, ISBN 3-7618-0821-6.