Pontifikalien
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Pontifikalien sind in der Römisch-Katholischen Kirche und anderen christlichen Kirchen
- die dem Bischof oder Würdenträgern mit eigener Jurisdiktion (z.B. Äbte) vorbehaltenen Insignien sowie
- Amtshandlungen, bei denen der Bischof oder Würdenträger Mitra und Stab benutzt.
[Bearbeiten] Pontifikalien (Insignien)
Zu den Pontifikalien genannten Insignien gehören heute meist nur noch
- Die Mitra.
- Der Stab, mit einer Krümmung, daher auch Krummstab, der ein Symbol für das Hirtenamt darstellt. Der Papst trägt als einziger Würdenträger keinen Krummstab, sondern die Ferula, die anstelle der Krümme ein Kreuz hat.
- Das Brustkreuz (Pektorale).
- Der Bischofsring (beim Papst: Fischerring).
- Der Pileolus ist eine kleine deckelartige Mütze, die das Hinterhaupt bedeckt. Bei Bischöfen ist er violett, bei Kardinälen scharlachrot und der des Papstes ist weiß. Orden haben eine davon unabhängige und beliebige Farbordnung.
- Erzbischöfe tragen außerdem das Pallium, wenn der Gottesdienst in ihrer Kirchenprovinz stattfindet.
Die Pontifikaldalmatik ist bei der Bischofsweihe für den Erwählten verpflichtend, ansonsten nur fakultativ, wird aber vor allem bei der Spendung des Weihesakramentes für den Spender empfohlen, da so zum Ausdruck kommt, dass der Bischof die Fülle des Weihesakramentes innehat.
Heute fast nur noch bei der Feier der klassischen römischen Liturgie (sog. Tridentinischer Ritus), dann aber immer (im Ritus pontificalis), tragen die Berechtigten außerdem noch:
- Pontifikalschuhe und -socken
- Pontifikalhandschuhe
- Pontifikaldalmatik
- Pontifikaltunicella
[Bearbeiten] Pontifikalien (Amtshandlung)
Mit Pontifikalien bezeichnet man außerdem Amtshandlungen, bei denen der Bischof (oder der berechtigte Würdenträger) gemäß der liturgischen Vorschrift Mitra und Stab benutzt.
Dies ist insbesondere bei
- Pontifikalämtern, bei denen der Insignienträger zelebriert oder mindestens predigt oder den bischöflichen Segen spendet und
- Weihehandlungen wie z.B. Diakonenweihe, Priesterweihe, Bischofsweihe, Kirchenweihe
- sonstige Sakramentenspendung wie etwa der Firmung
der Fall.
Die Durchführung dieser Riten sind im Pontifikale beschrieben.