Amt für ländliche Räume
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Ein Amt für ländliche Räume (ALR) ist eine untere Landesbehörde des Landes Schleswig-Holstein.
Die insgesamt drei Ämter für ländliche Räume – Husum, Kiel und Lübeck – sind 1998 aus den ehemaligen Ämtern für Land- und Wasserwirtschaft hervorgegangen. Zu ihren Aufgaben gehören u. a. die Agrarverwaltung, die Dorfentwicklung, der Küstenschutz sowie die Hafenverwaltung.