Antiarrhythmikum
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Antiarrhythmikum ist ein Oberbegriff für Arzneistoffe, die zur Behandlung von Herzrhythmusstörungen eingesetzt werden. Traditionell werden Antiarrhythmika nach ihren elektrophysiologischen Wirkungsmechanismen in vier Klassen (I bis IV nach Vaughan/Williams) eingeteilt.
[Bearbeiten] Vaughan/Williams-Klassifikation
1970 veröffentlichten E.M. Vaughan und D.M. Williams eine noch heute verwendete Klassifikation der Antiarrhythmika:
- Klasse I (Natriumkanalblocker)
- Klasse Ia (mit Verlängerung des Aktionspotenzials), u. a. Chinidin, Procainamid, Disopyramid und Ajmalin,
- Klasse Ib (mit Verkürzung des Aktionspotenzials), u. a. Lidocain, Mexiletin und Phenytoin,
- Klasse Ic (ohne Wirkung auf die Dauer des Aktionspotenzials), u. a. Flecainid und Propafenon,
- Klasse II (Betablocker), u. a. Metoprolol, Bisoprolol und Nebivolol,
- Klasse III (Kaliumkanalblocker), u. a. Amiodaron, Dronedaron, Sotalol und das in Deutschland nicht zugelassene Bretylium,
- Klasse IV (Kalziumkanalblocker), u. a. Verapamil und Diltiazem.
Der Nutzen dieser Klassifikation ist seither vielfach in Frage gestellt worden, weil einige Antiarrhythmika Eigenschaften mehrerer Klassen aufweisen und andere, insbesondere neue Substanzen nicht in das Schema passen. Amiodaron und Dronedaron beispielsweise verfügen über Eigenschaften aller vier Klassen. Für Substanzen, die in die Klassen I bis IV nicht eingruppiert werden konnten, wurde später von einigen Autoren die
- Klasse V (Diverse)
für Digitalispräparate, Adenosin, Ivabradin und Andere hinzugefügt.
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