Arbeitspapiere
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Unter Arbeitspapiere (plural) ist in Deutschland die Gesamtheit der Unterlagen und Dokumente zu verstehen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei Ende des Arbeitsverhältnisses aushändigt (vgl. § 312 SGB III). Es können dies sein:
- Arbeitszeugnis
- Arbeitsbescheinigung
- Lohnsteuerkarte
- Urlaubsbescheinigung
- Unterlagen über die Betriebliche Altersversorgung
- Lohnnachweiskarte (nur im Baugewerbe)
- Gesundheitszeugnis (bei Tätigkeit im Lebensmittelbereich)
- Gesundheitsbescheinigung (bei Jugendlichen)
- Arbeitserlaubnis bzw. Arbeitsberechtigung (bei Ausländern aus Nicht-EU-Staaten)
Der Arbeitgeber ist zur Aushändigung der Arbeitspapiere verpflichtet; der Arbeitnehmer kann diesen Anspruch ggf. vor den Arbeitsgerichten einklagen.