Bäcker
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Bäcker (maskulinum) ist eine Berufsbezeichnung für einen Menschen, der seinen Lebensunterhalt durch Backen von Brot, Gebäck etc. verdient.
Der Bäcker zählt zu den Handwerksberufen. Nach einer meist dreijährigen Berufsausbildung im Bäckerhandwerk wird vor der regional zuständigen Innung die Gesellenprüfung abgelegt. Direkt im Anschluss besteht für den Bäckergesellen die Möglichkeit, sich an einer Fachschule weiterzubilden und anschließend vor der Handwerkskammer die Meisterprüfung abzulegen. Diese Ausbildung kann in einer Meisterschule (z. B. in Olpe) oder bei der örtlichen Innung gemacht werden. Die früher erforderliche dreijährige Gesellenzeit als Zulassungsvoraussetzung zur Meisterprüfung ist weggefallen. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Meisterprüfung erwirbt man das Recht, den Beruf des Bäckers selbstständig auszuüben und Lehrlinge (in Österreich und der Schweiz) bzw. Auszubildende (in Deutschland) in diesem Beruf auszubilden.
Der Schutzheilige der Bäcker ist der Heilige Nikolaus.
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[Bearbeiten] Geschichte
Das Handwerk des Bäckers teilte sich früher noch in
- Zuckerbäcker (Konditor)
- Pfefferkuchenbäcker (Lebkuchen)
- Los- oder Weißbäcker (Weizenbrot, Brötchen etc.)
- Fast- oder Schwarzbäcker (Roggenbrot)
Diese Unterscheidung wurde als erstes in Preußen 1752 aufgehoben, da sie zu ständigen Reibereien, auch zum Nachteil der Kundschaft führte. Der Bäckerberuf gehörte zu den "freien, geschenkten und ungeschlossenen" Handwerken. Die Befugnis eines Meisters, zu backen, hieß die (Back-) Gerechtigkeit oder auch die Bank. Bereits im römischen Recht wurden die Bäcker zu eigenen Korporationen vereinigt und im Mittelalter wurde durch Erteilung von Privilegien die Bildung von Bäckerinnungen vorangetrieben. Ihren Rechten entsprachen jedoch bestimmte Pflichten. So sollten die Bäcker durch die Bereitstellung ständig vorhandener Mehlvorräte allgemeinen Notständen vorbeugen helfen.
In Paris und in einigen französischen Départements wurden die Bäcker 1801 zu geschlossenen Korporationen unter der Leitung von Syndikaten vereinigt. Für den Betrieb war dann eine obrigkeitliche Genehmigung erforderlich. Eine besondere Bäckereikasse hatte die Ausgleichung der Brotpreise zum Zweck, indem aus derselben in teuern Zeiten Vorschüsse an die Bäcker geleistet wurden. Diese Einrichtung bestand bis 1863.
Die deutsche Gewerbeordnung gab schließlich das Bäckergewerbe frei. Nach § 73 konnten jedoch die Bäcker angehalten werden, Preis und Gewicht ihrer Waren am Geschäft zur Kenntnis des Publikums zu bringen.
[Bearbeiten] Unterscheidung zwischen Bäcker und Konditor
Die Bezeichnung Bäcker wird umgangssprachlich manchmal auch für den Beruf des Konditors (Zuckerbäcker) verwendet. In Deutschland handelt es sich aber um separate Berufe, mit verschiedenen Gesellenprüfungen gemacht werden muss. Viele Bäckereien produzieren auch Produkte, die zum Handwerk des Konditors gehört. Bäcker, die in solchen Bäckereien gelernt oder gearbeitet haben, werden als "Bäcker mit Konditoreierfahrung" bezeichnet.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Weblinks
- Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks
- Allgemeine Bäcker-Zeitung (Organ verschiedener Landesinnungsverbände des Bäckerhandwerks in Deutschland)
- Die offizielle Website des Schweizerischen Bäcker-Konditorenmeister-Verbands
- Infos rund um die Österreichischen Bäcker
- Akademie des Bäckerhandwerks
Commons: Bäcker – Bilder, Videos und/oder Audiodateien |
Wiktionary: Bäcker – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |