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Diskussion:Beamter - Wikipedia

Diskussion:Beamter

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Ich möchte einen Link zu einem Artikel namens "Bürokratie- und Beamtendichte"!

?? Versteh ich nicht. Wo soll der Artikel stehen? Beamtendichte? Beamter je Quatratmeter? Gibt´s den Artikel oder soll der entstehen? Nur bei bestimmten typischen Berufsfeldern wie Lehrer, Polizisten evt. analog Soldaten und Richter haben wir einen hohen Beamtenanteil, das ist bewusst vom Gesetzgeber so gewollt. Die meisten "Bürokraten" z.B. in einer Stadtverwaltung oder einem Landratsamt sind keine Beamte, sondern Angestellte. Oder bin ich da auf dem falschen Dampfer? --Wangen 12:04, 13. Okt. 2006 (CEST)

  • "Justiz- und Beamtenapparat

Die personelle Kontinuität zum Nazifaschismus zeigt sich nirgends so vollständig und in einem solchen Ausmaß wie im Justiz- und Beamtenapparat des westdeutschen und deutschen Imperialismus. Schon wenige Jahre nach der Niederlage des Nazifaschismus war ein großer Teil des Nazi-Justiz-Personals wieder in Amt und Würden So waren 1949 in Bayern 752 von 942 Richtern und Staatsanwälten ehemalige Nazis, was 81% entspricht.

  • Uber 90% der 1945 entlassenen Nazi-Beamten wurden rasch wieder in den Staatsapparat des westdeutschen Imperialismus integriert. Noch 1968 waren 520 Nazi-Diplomaten im Auswärtigen Dienst beschäftigt. (3)"

aus: http://www.free.de/schwarze-katze/texte/brd03.html

Etwas sachlicher wäre sicher der Diskussion zuträglicher.

Außerdem: Wen hätte man sonst einstellen sollen? Man kann ja schlecht die "halbe Bevölkerung" austauschen. Und wer damals 20 war und als ehemaliger Nazi wieder eingestellt wurde, ist heute längst pensioniert bzw. gestorben. Der Vorwurf der Kontinuität ist auch insofern zweifelhaft, als dass die BRD ja tatsächlich Rechtsnachfolgerin des erloschenen Deutschen Reiches ist - aber durch Demokratisierung und Entnazifizierung auf einen völlig anderen rechtlichen und politischen Basis.

Zumal ist noch zu sagen, das sich das wie eine Propaganda der DDR handelt. "Nur" weil man Beamter zu dieser Zeit war, heißt das doch noch lange nicht, dass man auch ein Nazi war. So ziemlich jeder hätte doch seine Arbeit nicht einfach so niedergelegt, dass ist viel zu leicht im nachhinen zu behaupten. Es wäre so wie wenn die hälfte der jetztigen Beamten austreten würden, weil Sie z.B. nicht der CDU gut gesind sind und diese aber die Regierung formt.

Kana


Nicht nur Angesichts von Millionen von Arbeitslosen und Hunderttausenden von noch Beschäftigen, die täglich mit dem Verlust ihrers Arbeitsplatzes in D. rechnen müssen, halte ich diesen Abschnitt für überarbeitungswürdig, da er auf "Aussenstehenden" schlicht unverständlich wirkt:

Der Beamtenstatus ist aufgrund der ständig verschlechterten Bezahlung sowie zahlreicher weiterer Einschnitte (teils bis auf 42 Wochenstunden verlängerte Dienstzeiten, Pensionsabbau, Personalabbau bei gleichzeitiger Zunahme der Aufgaben) unter Druck geraten. Insbesondere die relativ schlecht bezahlten Laufbahnen des einfachen und mittleren Dienstes werden durch die nachfolgenden Laufbahnen ersetzt. So werden beispielsweise bei der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen die Beamten des mittleren Dienstes nach Durchlaufen ihrer mittleren Laufbahn in den gehobenen Dienst übergeleitet. Darüber hinaus sind dort aber auch Beamte des gehobenen Dienstes eingesetzt, die über eine entsprechende Laufbahnausbildung (Fachhochschulstudium) und Examina verfügen. Weiterhin steht diesen Beamten und Juristen mit dem II. Juristischen Staatsexamen die Laufbahn des höheren Dienstes offen.


... Hafenbar 01:01, 23. Jun 2004 (CEST)

Amtshaftung und Staatshaftung - Rechtsmissbrauch und Machtmissbrauch gegen den Bürger

'Der Staat' hat es im Laufe der Jahre fertig gebracht, sich als Institution geradezu perfekt gegen den Bürger zu schützen, indem Beamtenschaft und Justiz das Grundgesetz bedarfsweise außer Kraft gesetzt haben. Heute lebt der Staat als Institution gleichsam mit und für sich selbst, nachdem Art 20 Abs 3 Grundgesetz bedarfsweise unbeachtet bleibt und sich Artikel 97 GG ohnehin als bloßes Feigenblatt dieses 'Rechtsstaats' erweist. Rechtsbeugung und Amtsmissbrauch scheinen mir nach dem Echo auf den hier vorgelegten Artikel allerorten an der Tagesordnung, denn jeder Beamte kann sich im Prinzip offenbar darauf verlassen, loyal von den Kollegen gedeckt zu werden, da Fach- und Dienstaufsicht längst nur noch auf dem Papier bestehen. Wichtiger als die strikte Beachtung etwa des so wichtigen Art 20 Abs 3 GG scheint in Beamtenkreisen die willige Unterwerfung unter Vorgesetzte und der nicht selten sogar vorauseilende Gehorsam gegenüber Parteien und ihren Vertretern. Schuld daran ist m.E. maßgeblich der Parteienstaat, zu dem sich die BRD grundrechtswidrig entwickelte.

http://www.borreliose-hilfe.de/melhorn/Amtshaftung/

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Weblinks

Den Link "Judith Mathes" habe ich entfernt, weil er ins Leere geht. --Pelz 00:21, 4. Apr 2005 (CEST)

[Bearbeiten] Was ist mit Kirchenbeamten?

Ich denke, diesem Artikel sollte ein Absatz über Kirchenbeamte hinzugefügt werden. Wenn ich davon hinreichend Ahnung hätte, würd ich's machen, hab ich aber leider nicht. 212.202.2.165 22:08, 12. Apr 2005 (CEST)

Aber zumindest heute gilt, dass Kirchenbeamte keine Beamte im rechtlichen Sinne sind. --Wangen 21:17, 23. Dez 2005 (CET)

Sie sind Beamte im weitern Sinne, da die Kirchen Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Dienstherrenfähigkeit sind. Sie sind also in etwa mit Gemeindebeamten zu vergleichen.--HolgerB 11:38, 24. Dez 2005 (CET)

[Bearbeiten] Statistik

Hat jemand irgendwelche relevante Statistik - Anzahl von Beamtern, Gehälter, etc.

Martin.

Die Bull-Kommission zur Zukunft des Öffentlichen Dienstes bietet ein paar Zahlen an: [1] S. 62 ff. - Alkibiades 08:29, 6. Jun 2005 (CEST)


[Bearbeiten] Doppelt gemoppelt?

Beamte vs. Beamter — Irgendwie schon, oder?

Franz

Hi Franz
das ist schonn OK so, der Artiekl ist Beamter, und der Wikipedia:Redirect führt von Beamte dahin. greetz vanGore 21:17, 27. Jun 2005 (CEST)

[Bearbeiten] Arbeitszeit

"wodurch die Arbeitszeit im Jahr 2004 z.T historische Höchststände erreicht hat". Der Begriff historisch ist hier zu ungenau. Er ist dann vielleicht richtig, wenn wir unter historisch die letzten 20 Jahre meinen. Wenn man historisch aber als den Zeitraum definiert, seit dem es Beamte gibt, dann passt es nicht mehr. Bitte konkretisieren. --Pelz 19:18, 10. Jul 2005 (CEST)

[Bearbeiten] Ausbildung, Laufbahnprinzip und Dienstverhältnisse der Beamten

Könnte sich bitte jemand den Diensträngen in den Verzahnungsämtern annehmen? Die jeweilige Zuordnung dürfte überarbeitsbedürftig sein. Danke --Pelz 00:25, 16. Jul 2005 (CEST)



Eine Frage hätte ich mal. Ein Bekannter meinte neulich zu mir, daß in ehemaligen Staatsbetrieben, wie z.b. der Telekom(?) oder der Deutschen Bahn es auch heute noch unkündbare Beamte gäbe. Ich hielt dies für Quatsch, konnte meine Meinung aber nicht sachlich begründen. Kennt sich jemand damit aus? --D-Generated 18:50, 26. Nov 2005 (CET)

Es gibt noch Beamte bei den Firmen. Die Beamte sind Bundesbeamte, bei den ehemaligen Postbeamten ist der Dienstvorgesetze der Vorstand des Unternehmens bzw. die mitwirkende Bundesanstalt Deutsche Bundespost. Diese Beamten sind regulär den ehemaligen Zweigen der Bundespost zugeordnet. Bei den Bahnbeamten sieht es etwas anders aus. Diese gehören formell zum Bundeseisenbahnvermögen und sind zur Deutschen Bahn abgeordnet.--HolgerB 11:03, 27. Nov 2005 (CET)
Kann ich bestätigen: nach Privatisierung dieser Bereiche (Post, Postbank, Telekom, Bahn, usw.) sind ja nicht sofort alle Beamte dort verschwunden und haben sich in Luft aufgelöst. Sie wurden weiterbeschäftigt, sind normal unkündbar, sind angestellt beim Staat aber arbeiten bei (z.B.) der Telekom. Es gibt gewisse "Auffanggesellschaften", die eine Art Personalpool bilden (glaube ich), wie z.B. Vivento. Viele wurden und werden (so sie gewisse Voraussetzungen erfüllen) auch von anderen Verwaltungen übernommen, wie beispielsweise von der Bundeszollverwaltung, die ihre Finanzkontrolle Schwarzarbeit aufstockt; siehe auch: [2]. --Rollo rueckwaerts 21:37, 17. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Beamtin

Ich weiß, es heißt bei den Behörden wirklich so, aber gibt es für die Wortkreation Beamtin eine Bezeichnung? In meinen Augen spielt die Bildung eines solchen Wortes in einer Liga mit Apostrophitis, Deppenleerzeichen und dem Verwenden von Fugenlauten bei Durchkoppelung. --Concept80 15:08, 21. Dez 2005 (CET)

ich habe auch ein Problem damit... ich hätte gesagt der Beamte und die Beamte sowie ein Beamter und eine Beamte... Beamtin weckte bei mir zuerst die Assoziation zu Mitglieder und Mitgliederinnen :-) aber je länger ich darüber nachdenke, desto verrückter kommt mir das alles (auch die männliche Form) vor, allein schon wegen ein Beamter und der Beamte... --Llop 17:24, 12. Apr 2006 (CEST)
Meines Wissens ist "der Beamte" eine leichter zu sprechende Verkürzung von "der Beamtete", also jemand, der mit einem Amt versehen ist. -- MfG Doodee 22:46, 24. Jul 2006 (CEST)

[Bearbeiten] "dank des ..." oder "dank dem besonderen Treueverhältnis"

Habe mal im Duden nachgeschaut: Es geht beides, Dativ oder Genitiv. Doch die Genitv-Fassung gefällt mir besser (war überrascht, dass auch der Dativ erlaubt ist) (übrigens: "danken dem Vater" ist etwas anderes -> Verb! :))) --Wangen 21:40, 30. Jan 2006 (CET)

Gewiß, beides ist erlaubt. Es ging mir um die Herleitung, die den Dativ nahelegt. Danke für die Kompromißfähigkeit.- Übrigens, ich weiß ja: "der Dativ ist dem Genitiv sein Tod". Tasächlich scheint mir das Problem eher anders zu liegen. Der Genitiv genießt eine Bevorzugung um beinahe jeden Preis. Das ist noch ganz harmlos bei "trotz des schlechten Wetters", wo das "trotzdem" locker ignoriert wird. Es wird erst spannend, wenn auch der Akkusativ dem Genitiv geopfert wird: "Wider besseren Wissens" - bis hinein in die FAZ. Das tut dann schon weh. Viel Freude mit der deutschen Sprache - bei Wikipedia und anderswo.--Ulula 00:24, 31. Jan 2006 (CET)

[Bearbeiten] Wieviele Beamte?

Ich hätte mir eine Angabe über die Anzahl der Beamten (in D) gewünscht. Wenn jemand die Zahl kennt...

Kommunalbeamte, Landesbeamte, Bundesbeamte? Ehrenbeamte? Wahlbeamte? --C.Löser Diskussion 16:19, 9. Feb 2006 (CET)

Böse Zungen behaupten, es wären auf jeden Fall zu viele (*g) --Pelz 12:42, 10. Feb 2006 (CET)
23 pro 1000 Einwohner (laut u.g. Statistik) - entscheide selbst (wichtig ist primär, was sie tun, sekundär, wie viel es sind)--80.171.131.58 05:34, 14. Jun 2006 (CEST)
2.3% Beamte, aber es gibt weitaus mehr Angestellte im oeffentlichen Dienst. Wenn man die Zahlen in der angegeben Statistik grob

ueberschlaegt sind ca. 10% aller Erwerbstaetigen im oeffentlichen Dienst angestellt.


Der DBB bietet einiges an Statistik: http://www.dbb.de/dbb-beamtenbund-2006/dbb-pdf/zahlen_daten_fakten_2006.pdf

ich habe die tabelle addiert und komme auf: 3.290.000 beamte

mfg

arbalo@web.de

[Bearbeiten] Richter

Der Satz "Bis in die 1960er Jahre waren Richter jedoch auch Beamte." erscheint jedenfalls missverständlich, wenn nicht sogar falsch. Schließlich galt schon seit Einführung des Grundgesetzes das Prinzip der Gewaltenteilung. Dass die Richterschaft zur Judikative gehört, während die Beamten zur Exekutive zählen, dürfte eigentlich jedem klar sein. Freilich sind Richter und Beamte in Teilen gleichgestellt. In wesentlichen Gesichtspunkten unterscheiden sie sich aber. So unterliegt der Richter - anders als der Beamte - keinen Weisungen und ist grundsätzlich unversetzbar. --217.80.147.86 08:35, 17. Mai 2006 (CEST)

Der rechtliche Status ist heute ein völlig anderer, damals waren die Richter keine eigene Rechtsgruppe sondern den Beamten völlig gleichgestellt. Sie nannten sich richterliche Beamte. Es war keine gleichstellung wie heute, sie waren gleich und damit Beamte. Im übrigen gibt es heute auch beamte, die keinen Weisungen unterliegen, zumindest bei bestimmten Beamten (Rechtspfleger, Bezirks- und Amtsnotare als Nachlaßrichter)--HolgerB 19:44, 17. Mai 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Kritik am Beamtentum

Gehört in diesen Artikel nicht auch die - nach meinem täglichen Erleben sehr verbreitete - Kritik am Beamtentum? Stichworte: Faulheit, Unkündbarkeit, "Sesselpfurzer", Berufsstand mit der höchsten Krankenquote, Unfreundlichkeit, Inkompetenz, usw. Auch wenn dies natürlich nicht für "die Beamten" als inhomogene Gruppe gelten kann, sind Vorwürfe dieser Art in der Bevölkerung immanent. Mir geht es weniger um eine Diskussion ob die Vorwürfe zutreffen, sondern ihr latentes Vorhandensein. Daher mein Plädoyer für eine Aufnahme in den Artikel unter "Kritik".

[Bearbeiten] weibliche Form

Am Beginn des Artikels wird behauptet, die weibliche Form "Beamtin" sei lexikalisch nicht korrekt und überflüssig, da das Wort "der Beamte" grammatisch vergleichbar sei mit "der Angestellte/die Angestellte", es also eigentlich "die Beamte" heißen müsste. Ich bin kein Deutsch-Experte, aber ich halte diese Aussage für falsch. Zwar ist das Substantiv "der Beamte" aus dem Adjektiv "(ver)beamtet" abgeleitet, so wie "der Angestellte" von "angestellt" abgeleitet ist. "Angestellte/r" ist aber eine reine Substantivierung des Wortes "angestellt", "Beamter" ist jedoch ein eigener Begriff: Wäre auch "Beamter" eine Substantivierung, müsste es "der Beamtete" (und dann auch richtig "die Beamtete") heißen. Es heißt aber nun einmal "der Beamte" - und folglich gibt es eine eigene weibliche Form: "die Beamtin". Zum Vergleich: Die Substantivierung des Wortes "schwimmend" ist "der/die Schwimmende"; es gibt aber auch die Bezeichnungen "der Schwimmer" und "die Schwimmerin". Ich habe deshalb im Artikel die Anmerkung zur weiblichen Form gelöscht. --87.122.29.33 22:22, 13. Okt. 2006 (CEST)

Bloß um eine Diskussion zu vermeiden: Im Duden (Ausgabe 1996) finde ich auch "Beamtin". Und wenns den Leuten vom Duden recht ist, sollte es uns auch recht sein. --Wangen 22:29, 13. Okt. 2006 (CEST)
Im Duden von 2006 auch. --Pelz 23:55, 13. Okt. 2006 (CEST)
Im Duden... finden sich auch "Wörter" wie "googeln". Da sollte man lieber nach Gutdünken gehen ;-) --C.Löser Diskussion 11:16, 14. Okt. 2006 (CEST)

Also, nach Gutdünken lässt sich keine Enzyklopädie schreiben - man muss sich schon an die Tatsachen halten. Und wenn Du meine Änderungen schon rückgängig machst, dann lass wenigstens meine Korrekturen im Rest des Satzes bestehen: Das Wort "ein" vor "eine" ist zu viel. Und es muss heißen "SONSTIGE juristische Personen des öffentlichen Rechts", denn der Bund und die Bundesländer selbst sind das auch schon. - Hat sich erledigt: Während ich dies geschrieben habe, wurde die Einleitung gerade von jemand anderem überarbeitet. --87.122.21.160 14:51, 14. Okt. 2006 (CEST)

Also ich habe nichts rückgängig gemacht. Und in Bezug auf den Duden: nach dem sollte man sich erst wieder richten, wenn die Redakteure ihren gesunden Menschenverstand wiedergefunden haben. --C.Löser Diskussion 19:31, 14. Okt. 2006 (CEST)

Das Wort "Beamtin" gibt's nicht. Jetzt können sich hier alle überlegen, ob sie Politik machen und für die Einführung eines neuen, sinnlosen Wortes sein sollen, oder ob sie einfach korrekt schreiben. nicht signierter Beitrag stammt von Shaniana, nachgetragen von --Wangen 17:29, 16. Dez. 2006 (CET)

Also wie auch immer du zu dieser ERkenntnis kommst: Wenn ein Wort in Gesetzen, Verordnungen und Erlassen verwendet wird, kann man wohl kaum behaupten, dass es nicht da sei. Hier in einem Gesetz oder hier zur selbstständigen Suche in den Gesetzen. --Wangen 17:29, 16. Dez. 2006 (CET)

Nur weil ein Wort in einem beliebigen auch offiziellen Text verwendet wird, heißt es noch lange nicht, das es auch richtig ist (angeblich soll es auch das Wort "Mitgliederinnen" geben). Aber das ist eine andere Sache.--HolgerB 13:06, 17. Dez. 2006 (CET)
Nicht beliebiger Text, sondern amtlicher Erlass, Gesetz usw. Wenn man sich nicht auf sein "Sprachgefühl" verlassen will, denn da gibt es ja verschiedene Meinungen, was willst du sonst als Richtschnur hier verwenden? Duden, Gesetzestexte, Erlasse erscheinen mir geeignete Hilfen. Wo finde ich eigentlich "die Beamte" o.ä. in einem offiziellen Text? Grüße --Wangen 20:07, 17. Dez. 2006 (CET)
Naja, amtliche Texte können auch Fehler enthalten. Wie ich kürzlich lernen musste, ist "verfassungsgebend" (mit Fugen-S) auch falsch. Und das steht bis heute in der Präambel des Grundgesetzes. --C.Löser Diskussion 20:19, 17. Dez. 2006 (CET)

Das Wort wird doch nicht richtiger, nur weil es häufig verwendet wird. Sicher, in einigen Jahren wird niemand mehr wissen, dass es falsch war, und alle werden es als richtig anerkennen. Aber dem muss hier ja nicht Vorschub geleistet werden... und wenn Du oder Ihr es partout nicht einsehen wollt, dann schreibt wenigstens, dass es umstritten ist und nicht, dass die weibliche Form so sei und Punkt. nicht signierter Beitrag stammt von Shaniana, nachgetragen von --C.Löser Diskussion 19:45, 18. Dez. 2006 (CET)

Also ich bin dafür wir tilgen die Buchstabenaneinanderreihung "Beamtin" aus der WP. Das ist derselbe Schrott wie mit "Bundeskanzlerin" im Artikel Bundeskanzler. my 2 cents --C.Löser Diskussion 19:45, 18. Dez. 2006 (CET)
Wie ich oben schon geschrieben hatte, ist der oder die "Beamte" eine für die einfachere Aussprache verkürzte Variante von der/die "Beamtete" und damit ein substantiviertes Partizip, dessen Form für beide Geschlechter passt. Solche Wortverkürzungen sind nicht unüblich, vgl. "Zauberin", die korrekterweise "Zaubererin" heißen müsste. MfG 134.245.206.1 06:17, 19. Dez. 2006 (CET)

[Bearbeiten] Definition Beamter

Also dies: "Bis 2002 wurde unter dem Beamten auch eine Person gefasst, die in der Verwaltung einer eines privaten Gewerbebetriebs tätig war (Betriebsbeamter, Werksbeamter, Beamter im gewerberechtlichen Sinne, §§133a bis 133f GewO a.F.)." habe ich noch nie gehört. Im angegebenen § finde ich im Netz etwas über Meistertitel. Könnte bitte noch jemand bestätigen, dass das so war? Ich möchte ja auch noch was lernen. --Wangen 18:53, 14. Okt. 2006 (CEST)

Kein Wunder, wurde doch die Überschrift des Titel VII Kapitel IIIb durch das Dritte Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung vom 24.August 2002 (Art.1 Nr.22) aufgehoben (BGBl. 2002 I S.3412, 3415). Die alte Überschrift der Gewerbeordnung in der Bekanntmachung vom 22.02.1999 lautete "Verhältnisse der Betriebsbeamten, Werksmeister, Techniker, vgl. dazu (BGBl.1999 I S.202). --Sebastian Huber 19:38, 14. Okt. 2006 (CEST)
Danke, überzeugt und total erschüttert ob meines Nichtwissens. :)) --Wangen 19:58, 14. Okt. 2006 (CEST)


Man spricht doch auch vom Bankbeamten, ohne dass der je eine staatliche Position inne hatte. Bloss eine Stellung bei einer Bank. --Blauer Heinrich 22:27, 17. Dez. 2006 (CET)

Doch es gab (oder gibt vielleicht noch gelegentlich) Beamte bei Sparkassen und anderen öffentlich-rechtlichen Banken.--HolgerB 18:55, 18. Dez. 2006 (CET)
Genau: bei der Bundesbank gibt es mittelbare Bundesbeamte. --rollo_rück 19:16, 27. Jan. 2007 (CET)

[Bearbeiten] Aufspaltung in Status und Beruf

Hallo, ich hatte versucht eine Aufspaltung zu bewerkstelligen. Beamter bedeutet ja nicht nur Beamter im heutigen Sinn, sondern man liest ja auch davon, dass schon die Pharaonen Beamte hatten. Dazu muss es auch einen eigenen Artikel geben. Beamter also als Beruf, als unterste Einheit einer Verwaltungshierarchie. Rolz-reus 22:18, 20. Nov. 2006 (CET)

Also mindestens im heutigen deutschen Rechtsverständnis ist "Beamter" kein Beruf, sondern bezeichnet das Dienstverhältnis zum Dienstherrn. Angestellte und Beamte haben meist den gleichen Beruf, so z.B. bei Lehrern oder VErwaltungsangestellten. NUr in ihrer Verbindung zum Arbeitgeber gibt es deutliche Unterschiede. Beamte haben kein Tarifrecht, die Mitbestimmung ist anders geregelt, ebenso haben Beamte ein eigenes Disziplinarrecht (z.B. Doppelbestrafung bei alkoholbedingten Verkehrsunfällen ...) aber ausüben tn sie genau den gleichen Beruf wie ihre Kollegen als angestellte Lehrer. In der Vergangenheit des alten Ägypten mag das anders gewesen sein, auch gibt es Berufe, die ich nur als Beamter ausüben kann, z.B. Polizist. --Wangen 22:33, 20. Nov. 2006 (CET)

[Bearbeiten] Bundesdeutschlandlastig

Nicht einmal erwähnt wird, dass die Paragrafen bundesdeutsche Paragrafen sind. Es könnten ja auch österreichische, liechtensteinische, schweizer oder luxemburgische Paragrafen sein. Der Artikel ist sinnlos bundesdeutschlandlastig. Nationaldadaistische Angestellten- und Beamtenpartei 19:51, 2. Dez. 2006 (CET)

Dann solltest Du den Hinweis "deutschlandlastig" anbringen, statt hier zu lamentieren. Habe ich jetzt für Dich erledigt.

HDeinert2002 20:14, 2. Dez. 2006 (CET)

[Bearbeiten] Förderalismusreform

Relativ weit oben steht unter "Deutschland" im dritten Absatz "Mit dem Inkrafttreten der Föderalismusreform in Deutschland am 15. August 2006 erhalten die Bundesländer die Gesetzgebungskompetenz über das gesamte Beamtenrecht ihrer Landesbeamten (incl. Kommunalbeamten), während der Bund nur noch das Beamtenrecht für die Bundesbeamten gesetzgeberisch ausgestalten kann." Das ist falsch. Der Bund kann nämlich noch das Statusrecht der Beamten regeln, einen Gesetzentwurf für ein entsprechenden Beamtenstatusgesetz gibt es auch bereits (hier, Achtung PDF). --Indijanajones 11:36, 8. Dez. 2006 (CET)

[Bearbeiten] Politische Beamte

Gibt es wirklich politische Beamte, die Beamte auf Zeit oder auf Probe sind? Mir kommt kein entsprechendes Beispiel in den Sinn?--Ulula 22:40, 22. Dez. 2006 (CET)

Bei den so genannten politischen Beamten handelt sich um Beamte auf Lebenszeit, auf Zeit oder auf Probe, die bei Ausübung ihres Amtes in ständiger Übereinstimmung mit den grundsätzlichen Zielen der Regierung stehen müssen. Deshalb können solche Beamte jederzeit ohne nähere Begründung in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden Wer zu diesem Personenkreis gehört, ist jeweils landes- bzw. bundesrechtlich unterschiedlich geregelt. In der Regel gehören Staatssekretäre, Regierungspräsidenten und Ministerialdirektoren zu dieser Gruppe. In Sachsen-Anhalt hat man z.B. die Regierungspräsidien aufgelöst und sie mit 30 weiteren Behörden zum Landesverwaltungsamt S.-A. zusammengefasst. Der Leiter dieser Mammutbehörde, ein Präsident, gehört zu den sog. politischen Beamten.--beartd 20:53, 12. Jan. 2007 (CET)

Meine Frage ist nicht beantwortet. Noch einmal: Gibt es Zeitbeamte, die zugleich politische Beamte sind? Nach meiner Kenntnis nicht. Dann ist der entsprechende Satz im Artikel zu korrigieren.--Ulula 18:58, 27. Jan. 2007 (CET)

Ich denke, es kommt nicht darauf an, ob es solche gibt, sondern ob es rechtlich möglich ist. Ich glaube, dass es möglich ist.Weiß es jemand, vielleicht mit Quellenbeleg? --Wangen 19:04, 27. Jan. 2007 (CET)

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