Dateiberechtigung
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Die Dateiberechtigung ist ein Begriff aus der EDV anhand der ein Systemadministrator in vielen Betriebssystemen verschiedene Zugriffrechte der Benutzer oder Benutzergruppen auf Dateien oder Verzeichnissen erteilen kann.
Dadurch können beispielsweise in einem Netzwerk sehr viele unterschiedliche Zugriffsrechte auf die Benutzer und/oder die Benutzergruppen verteilt werden. Ein Benutzer kann somit auch mehreren Benutzergruppen zugeordnet sein, ohne das es ausgeschlossen ist, dass er einen eigenen Benutzerzugang, innerhalb dessen er frei über Dateiberechtigungen entscheiden kann, erhält.
Klassische, untereinander kombinierbare Zugriffsrechte für Dateien und Ordner sind zum Beispiel Lesen, Schreiben, Lesen/Ausführen, Ändern und Vollzugriff.
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[Bearbeiten] Implementierungen
[Bearbeiten] DOS und Windows 9x
Unter DOS und alten Windows-Versionen gibt es mangels Mehrbenutzerfähigkeit keine Dateirechte. Das Kommandozeilenwerkzeug attrib
gestattet es dem Benutzer lediglich, die Attribute Archiv, Versteckt/System und Schreibgeschützt zu manipulieren.
Unter Windows-NT ab Version 4.0 steht dank Benutzung des NTFS-Dateisystems die Möglichkeit zur Verfügung, erweiterte Datei-Zugriffsrechte zu benutzen.
[Bearbeiten] Unix und seine Derivate
- Siehe Hauptartikel: Unix-Dateirechte
Unix als klassisches Mehrbenutzerbetriebssystem verfügt seit der ersten Version über Dateirechte, die sich in die drei Benuterklassen Inhaber/Inhabergruppe/Sonstige teilt und jeweils die Rechte Lesen/Schreiben/Ausführen bietet. Neben diesen Dateirechten gibt es zudem noch die drei erweiterten Dateirechtbits Setuid, Setgid sowie das Sticky Bit.
Besonders neuere Versionen vieler Unix-Derivate unterstützen zudem, wenn es das Dateisystem erlaubt, auch Zugriffskontrolllisten.