Dreikaiserabkommen
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Das Dreikaiserabkommen war ein Konsultativpakt zwischen den drei monarchisch regierten Staaten Russland, Österreich-Ungarn und dem Deutschen Reich.
Es wurde am 22. Oktober 1873 im Schloss Schönbrunn in Wien von Kaiser Wilhelm I., Kaiser Franz Joseph I. und Zar Alexander II. unterzeichnet.
Dieses Abkommen wurde durch Otto von Bismarck erwirkt, um beide Vertragspartner unter seiner Kontrolle zu haben und eine Annäherung Russlands zu Frankreich zu verhindern. Bismarck erzielte somit ein wichtiges Ziel seiner Außenpolitik, nämlich die Isolation Frankreichs.
In der Orientkrise (1876-78) scheiterte Bismarcks Außenpolitik. Denn das Abkommen brach, als Russland begann die Aufständischen im europäischen Teil des Osmanische Reiches zu unterstützen und schließlich dieses angriff und dabei aus Sicht Englands und Österreich-Ungarns zu wenig Rücksicht auf deren Interessen nahm.
1881 versuchte Bismarck wieder die Annäherung Russlands zu Frankreich zu unterbinden, indem er eine Erneuerung des Vertrages erwirkte, die in den so genannten Dreikaiserbund mündete. Dieser gab dem Deutschen Reich lange nicht die Sicherheit wie das alte Abkommen und war schon 1887 zum zweiten Scheitern verurteilt angesichts des neuen Balkankonfliktes.
Dieser erneute misslungene Versuch Russland durch Bündnisse unter Kontrolle zu haben, führte dann 1887 zum Rückversicherungsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Russland, welcher Bismarcks Ansicht nach für das Deutsche Reich mehr Sicherheit in Europa versprach.