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Monarchie - Wikipedia

Monarchie

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Regierungsformen der Welt

Republikanische Staatsform

██ Präsidentielles Regierungssystem

██ Präsidentielles Regierungssystem mit an das Parlament gebundener Exekutivbefugnis

██ Semipräsidentielles Regierungssystem

██ Parlamentarisches Regierungssystem

Monarchische Staatsform

██ Parlamentarische Monarchie

██ Konstitutionelle Monarchie

██ Absolute Monarchie

sonstige

██ Staaten mit Einparteiensystem

██ Militärdiktatur

Stand: April 2006
Monarchien auf der Erde
Monarchien auf der Erde

Der Begriff Monarchie stammt vom griechischen μοναρχία (monarchía) ab, das sich aus den Wörtern μονος (monos = „ein“) und αρχειν (archein = „herrschen“) zusammensetzt, und bedeutet „Alleinherrschaft“. Er bezeichnet eine Staats- bzw. Regierungsform, bei der ein Monarch oder eine Monarchin das Amt des Staatsoberhauptes inne hat (und bildet somit das Gegenstück zur Republik). Die Machtbefugnisse der betreffenden Person können je nach Form der Monarchie variieren: Dieses Spektrum reicht von fast keiner (Parlamentarische Monarchie) über durch eine Verfassung begrenzte (Konstitutionelle Monarchie) bis hin zu alleiniger, uneingeschränkter politischer Macht (Absolute Monarchie). Letztere ist die ursprüngliche Form der Monarchie und auch die, die der Übersetzung „Alleinherrschaft“ am nächsten kommt. Zusätzlich wird zwischen Erb- und Wahlmonarchie unterschieden: In der erstgenannten Form wird der Herrscher durch Erbfolge, in der zweitgenannten durch eine Wahl auf Lebenszeit bestimmt. In Erbmonarchien wird der Herrschaftsanspruch des Staatsoberhauptes in der Regel auf eine göttliche Bestimmung zurückgeführt. Auch eine Verehrung als eigenständige Gottheit oder Person göttlichen Ursprungs ist möglich (sehr verbreitet in antiken Reichen, z. B. im alten Ägypten oder im Römischen Reich aber auch in neuerer Zeit, z. B. im Kaiserreich China oder bis nach dem Zweiten Weltkrieg in Japan).

Die der Monarchie zu Grunde liegende Staatstheorie bzw. Ideologie ist der Monarchismus oder auch Royalismus. Ein Anhänger der Monarchie wird als Monarchist oder Royalist bezeichnet, ein Gegner als Monarchomach, Antimonarchist oder auch Republikaner.

Inhaltsverzeichnis

Geschichtliche Entwicklung

Die Art von Monarchie, welche sich durch den Bezug auf Gott bzw. eine Gottheit legitimiert, kann bis ins alte Ägypten zurückgeführt werden, wo der Pharao als Gott verehrt wurde. Ähnliches gilt für das kaiserliche System im alten China, das den Herrscher unter anderem als „Sohn des Himmels“ (天子, tiānzi) bezeichnete, in seiner Herrschaft ein „Mandat des Himmels“ (天命, tiānmìng) erblickte und ihm dadurch absolute Macht verlieh.

Zur gelegentlich vorkommenden Doppelmonarchie siehe Dyarchie. Siehe zur Geschichte auch König.

Wahl- und Erbmonarchie

Die Wahlmonarchie (mit oft eingeschränktem Kandidaten- und Wählerkreis) scheint historisch älter als die Erbmonarchie zu sein, die die Bürgerkriegsgefahr bei der Erbfolge erfolgreich verringerte. Das Königreich Polen und das Heilige Römische Reich Deutscher Nation waren bis zu ihrem Ende Wahlmonarchien, gegenwärtig (2006) sind es noch die Vatikanstadt, Malaysia und die Vereinigten Arabische Emirate.

Bis zur Christianisierung Europas ist hier meist eine Form der Wahlmonarchie zu finden. Germanische wie keltische Stämme haben ihre „Häuptlinge“, die zwar in der Regel mächtigen und einflussreichen Familienclans entstammen, aber keine automatische Erbfolge kennen. Beim Tod eines Häuptlings wurde einfach ein neuer durch verschiedene Rituale (Thing, Schilderhebung) gewählt oder proklamiert. Auch wenn einen Anführer das Königsheil verlassen hatte, wurde er einfach durch einen neuen ersetzt. In der sächsischen Ordnung wurde nur für die Zeit eines Krieges, eines Feld- oder Beutezuges ein Herzog gewählt, der nach Ende dieses Krieges wieder zum einfachen Freien wurde. Eine andere Herrschaft wurde von den freien Bauernkriegern abgelehnt.

Diese vorfeudalistische Ordnung, die teilweise durchaus demokratische Züge hatte, fand ihr Ende mit der Christianisierung. Als im Römischen Reich Kaiser Konstantin der Große mit dem Toleranzedikt von Mailand im Jahr 313 das Christentum den anderen Religionen gleichstellte und später dann selber zum Christentum konvertierte, begann eine Allianz zwischen den kirchlichen Institutionen und der staatlichen Autorität. Die damalige Kirche legitimierte die absolute Herrschaft und die Erbfolge mit der Ideologie der Herrschaft von Gottes Gnaden. Im Gegenzug sicherte sie sich selbst dadurch eine privilegierte Stellung und Partizipation an der Macht, die sie (später die römisch-katholische Kirche) in den meisten Ländern bis in die Zeit der französischen Revolution behielt.

Europa wird im Mittelalter zunehmend von Erbmonarchien beherrscht: Der Monarch steht dort an der Spitze eines Gefüges regional mehr oder weniger homogener Herrschaftsgebiete, die als Lehen an Gefolgsleute vergeben worden sind. Dieses Feudalsystem bildet die Grundlage der Verwaltung und des Militärwesens in den beherrschten Gebieten, leidet jedoch am zunehmenden Anspruch der Lehnsleute, selbst in Erbfolge über ihre Gebiete zu verfügen und aus diesen wiederum an Gefolgsleute Lehen zu vergeben. Bis zum Aufziehen früher Formen des modernen Staats verliert der europäische Monarch daher faktisch immer weiter an Macht an den so gebildeten feudalen Adel.

Formen der Monarchie

Mit dem Entstehen des modernen Staats bilden sich im Europa der Neuzeit drei Formen der Monarchie heraus:

Absolute Monarchie

Hauptartikel: Absolute Monarchie

In dieser Form besitzt der Monarch dem Anspruch nach die alleinige Staatsgewalt; der Adel verliert seine Position im Feudalsystem im Austausch gegen Privilegien im Staats- und Militärwesen. Der Monarch ist „legibus absolutus“ (lateinisch für „von den Gesetzen losgelöst“), das bedeutet, dass er den Gesetzen, die er selbst erlässt, nicht untersteht. Das bekannteste Beispiel für den Anspruch auf absolute Herrschaft des Monarchen ist der Sonnenkönig Louis XIV., dessen Selbstverständnis „L'état, c'est moi“ (zu deutsch „Der Staat, das bin ich“) als geradezu prototypisch für diese Entwicklung angesehen werden kann. Der absolute Machtanspruch ist auf Dauer jedoch nicht gegen den Adel und das aufstrebende Bürgertum durchzusetzen; dort, wo die absolute Monarchie überlebt, nimmt sie Elemente der Republik oder Demokratie an. Trotz Schwierigkeiten in der Abgrenzung des Begriffes können heute (2006) Brunei, die Vatikanstadt, Saudi Arabien, Swaziland und eventuell noch andere arabische Monarchien am Persischen Golf als derzeit existierende absolute Monarchien gelten. In Nepal musste der bis dahin absolut regierende König im Frühjahr 2006 seine weitgehende Entmachtung hinnehmen.

Konstitutionelle Monarchie

Hauptartikel: Konstitutionelle Monarchie
Konstitutionelle Monarchie (Schema)
Konstitutionelle Monarchie (Schema)

In einer konstitutionellen Monarchie ist die Macht des Monarchen nicht mehr absolut, also uneingeschränkt, sondern von der Verfassung geregelt, die Regierung wird aber weiterhin vom Monarchen und nicht von einer Volksvertretung gelenkt. Ein Beispiel dafür ist das deutsche Kaiserreich (1871–1918). Das Fürstentum Liechtenstein hingegen ist eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage, in der die Regierung vom liechtensteinischen Landtag bestimmt und lediglich vom Fürsten ernannt wird. Das Fürstentum Liechtenstein stellt so eine Mischform zwischen parlamentarischer und konstitutioneller Monarchie dar. Der britische Monarch besitzt zwar theoretisch die Befugnisse eines konstitutionellen Monarchen, übt diese aber aufgrund eines jahrhundertelangen Gewohnheitsrechts nicht mehr aus, so dass er de facto ein parlamentarischer Monarch ist. Äuch in Luxemburg hat der Großherzog von seinem Recht, das Parlament aufzulösen, bisher noch keinen Gebrauch gemacht.

Parlamentarische Monarchie (Schema)
Parlamentarische Monarchie (Schema)

Parlamentarische Monarchie

Hauptartikel: Parlamentarische Monarchie

Bei der parlamentarischen Monarchie hat der Monarch im Gegensatz zur konstitutionellen Monarchie nicht die Möglichkeit, die Regierung abzusetzen und übt in der Regel wenig Einfluss auf die Staatsgeschäfte aus, da diese vom Parlament und der Regierung geführt werden (siehe Parlamentarismus). Daher kommt dem Monarchen zumeist nur noch repräsentative Aufgaben zu. In Europa ist diese Staatsform in Belgien, Dänemark, Norwegen, den Niederlanden, Schweden und Spanien anzutreffen, außerhalb Europas zum Beispiel in Japan.

Liste gegenwärtiger Monarchien

Anerkannte, unabhängige Staaten

Die folgende Liste umfasst 46 Monarchien, davon 45 von den Vereinten Nationen anerkannte unabhängige Staaten sowie der Vatikan (kein Mitglied der Vereinten Nationen, weil offiziell nicht der Vatikan als staatliches Völkerrechtssubjekt, sondern der Heilige Stuhl die diplomatischen Beziehungen zu anderen Staaten hält). Folglich sind etwa 23,3 % der anerkannten unabhängigen Staaten Monarchien. Die Liste der unabhängigen souveränen Monarchien umfasst 2006 folgende Staaten:

Land

Monarchie

Monarch

Aktuell

Anmerkungen

1 Kaiserreich
Japan Parlamentarisch Kaiser („Tennō“) Akihito Der japanische Kaiser hat keinerlei politische Macht inne. Er nimmt rein repräsentative Aufgaben wahr.
34 Königreiche
Antigua und Barbuda[1] Parlamentarisch-konstitutionell König(in) Elizabeth II.
Australien[1] Parlamentarisch-konstitutionell König(in) Elizabeth II.
Bahamas[1] Parlamentarisch-konstitutionell König(in) Elizabeth II.
Bahrain Konstitutionell König Hamad ibn Isa Al Chalifa Bis 2002 Emirat, seitdem Königreich. Nach den im Jahr 2000 begonnenen demokratischen Reformen heute konstitutionelle Monarchie.
Barbados[1] Parlamentarisch-konstitutionell König(in) Elizabeth II.
Belgien Parlamentarisch König Albert II. Bis 1830 von den niederländischen Monarchen regiert.
Belize[1] Parlamentarisch-konstitutionell König(in) Elizabeth II.
Bhutan Konstitutionell König („Druk Gyalpo“) Jigme Khesar Namgyel Wangchuck Buddhistische Monarchie seit 1907.
Dänemark Parlamentarisch König(in) Margrethe II. Der dänische Monarch ist gleichzeitig auch Oberhaupt Grönlands und der Färöer. Seit 1953 steht die Thronfolge auch Frauen offen.
Grenada[1] Parlamentarisch-konstitutionell König(in) Elizabeth II.
Jamaika[1] Parlamentarisch-konstitutionell König(in) Elizabeth II.
Jordanien Konstitutionell König Abdullah II. 1921 vom Vereinigten Königreich etabliert.
Kambodscha Konstitutionell König Norodom Sihamoni Seit der neuen Verfassung von 1993 wieder Monarchie.
Kanada[1] Parlamentarisch-konstitutionell König(in) Elizabeth II.
Königreich der Niederlande Parlamentarisch König(in) Beatrix I. Teilt sich auf in die Niederlande mit seinen 12 Provinzen, Aruba und die Niederländischen Antillen.
Lesotho Parlamentarisch König Letsie III. Bis 1965 „Oberster Häuptling“. Der König hat keine exekutive oder legislative Aufgaben.
Malaysia Parlamentarisch König Mizan Zainal Abidin Wahlmonarchie. Malaysia besteht aus dreizehn Bundesstaaten, darunter neun Sultanate (siehe dazu Abschnitt „Subnationale Monarchien“). Der König wird alle fünf Jahre von den neun Sultanen des Landes aus ihrem Kreis nach Rotationsprinzip gewählt. Der offizielle Titel des Oberhaupts lautet „Yang di-Pertuan Agong“, auf deutsch „Oberster Herrscher“.
Marokko Konstitutionell König Mohammed VI. Marokko hält zur Zeit die Westsahara besetzt, allerdings herrschen mit der POLISARIO Streitigkeiten um das Land.
Nepal Parlamentarisch König („Maharadschadhiradscha“) Gyanendra Bir Bikram Shah Dev Bis April 2006 absolute Monarchie, nach Ende des seit 1994 herrschenden Bürgerkriegs wurde der König zur Demokratisierung gezwungen.
Neuseeland[1] Parlamentarisch-konstitutionell König(in) Elizabeth II.
Norwegen Parlamentarisch König Harald V. Besteht seit 872, mehrmals in Personalunion. Selbstständiges Königreich seit 1905.
Papua-Neuguinea[1] Parlamentarisch-konstitutionell König(in) Elizabeth II.
Salomonen[1] Parlamentarisch-konstitutionell König(in) Elizabeth II.
Saudi-Arabien Absolut König 'Abd Allah ibn 'Abd al-'Aziz Islamische Monarchie. Seit 1932 vereinigt.
Schweden Parlamentarisch König(in) Karl XVI. Gustav Seit 1979 steht die Thronfolge auch Frauen offen.
Spanien Parlamentarisch König(in) Juan Carlos I. 1947 unter der Franco-Diktatur wieder zum Königreich erklärt, de facto seit 1978. Der spanische Monarch ist gleichzeitig auch Oberhaupt der in Afrika liegenden Exklaven Ceuta und Melilla sowie der Kanarischen Inseln und trägt den Titel „König von Jerusalem“.
St. Kitts und Nevis[1] Parlamentarisch-konstitutionell König(in) Elizabeth II.
St. Lucia[1] Parlamentarisch-konstitutionell König(in) Elizabeth II.
St. Vincent und die Grenadinen[1] Parlamentarisch-konstitutionell König(in) Elizabeth II.
Swasiland Absolut König(in) Mswati III. Demokratisierungsprozess läuft.
Thailand Konstitutionell König Rama IX. Buddhistische Monarchie. Seit dem Militär-Putsch 2006 eine Mischform aus konstitutioneller Monarchie und Militärdiktatur.
Tonga Konstitutionell König(in) George Tupou V. Der traditionell polynesische Königstitel „Tu'i tongo“ wurde 1865 vor Beginn des britischen Protektorats durch einen westlichen ersetzt.
Tuvalu[1] Parlamentarisch-konstitutionell König(in) Elizabeth II.
Vereinigtes Königreich Parlamentarisch-konstitutionell König(in) Elizabeth II. Der britische Monarch ist gleichzeitig auch Oberhaupt folgender Länder: Guernsey, Jersey, Isle of Man, Anguilla, Bermuda, Britische Jungferninseln, Britisches Territorium im Indischen Ozean, Kaimaninseln, Falklandinseln, Gibraltar, Montserrat, Pitcairninseln, Saint Helena, Ascension, Tristan da Cunha, Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln und die Turks- und Caicosinseln. Diese Länder sind entweder Kronbesitz (und damit direkt der Krone unterstellt) oder Überseegebiete (ehemalige Kronkolonien).
1 Großherzogtum
Luxemburg Konstitutionell Großherzog Henri I. Bis 1890 von den niederländischen Monarchen regiert.
3 Fürstentümer
Andorra Konstitutionell Co-Fürst(in) Bischof Joan Enric Vives i Sicília und Jacques Chirac Andorra ist eine Dyarchie, da es zwei gleichberechtigte Staatsoberhäupter hat, nämlich den amtierenden Bischof von Urgell und den aktuellen französischen Staatspräsidenten (in Nachfolge der Comtes von Foix).
Liechtenstein Konstitutionell Fürst Hans Adam II.
Monaco Konstitutionell Fürst Albert II.
2 Sultanate
Brunei Absolut Sultan Hassanal Bolkiah
Oman Absolut Sultan Qabus ibn Said
3 Scheichtümer (Emirate)
Katar Absolut Scheich Hamad bin Chalifa
Kuwait Konstitutionell Emir Sabah al-Ahmad al-Dschabir as-Sabah Bis 1991 absolute Monarchie, zwischen 1991 und 1996 Bildung eines Parlaments.
Vereinigte Arabische Emirate Föderal-konstitutionell Präsident Chalifa bin Zayid Al Nahyan Wahlmonarchie, Bestehend aus den Gliedsultanaten (siehe dazu Abschnitt „Subnationale Monarchien“). Formell kann jeder der sieben Emire des Bundes zum Bundesoberhaupt gewählt werden, traditionell wird sich aber immer für den aktuellen Emir von Abu Dhabi entschieden.
1 Häuptlingsstaat
Samoa Parlamentarisch O le Ao o le Malo (etwa „Der Häuptling der Regierung“), Malietoa Tanumafili II. Wahlmonarchie (?)
1 souveräne territoriale Basis des Heiligen Stuhls
Vatikanstadt Absolut Papst Benedikt XVI. Wahlmonarchie, letzte absolute Monarchie Europas und einzige christliche Theokratie der Welt. Der Papst wird von wahlberechtigten Kardinälen (Siehe zur Wahlberechtigung hier) im Konklave gewählt. Der Papst ist der Monarch der Vatikanstadt und Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche.

Seit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 gibt es keine souveränen Grafschaften und Freiherrschaften mehr. Fußnoten zur Liste:

  1. a b c d e f g h i j k l m n o Commonwealth-Königreiche (Monarchien, in denen der britische Monarch Staatsoberhaupt ist und jeweils von einem Generalgouverneur vertreten wird).

Subnationale Monarchien

Abgesehen von den oben aufgeführten Ländern gibt es folgende kleine Monarchien, die jeweils innerhalb eines anerkannten unabhängigen Staates liegen.

Land Monarch Aktuell Oberhoheit
Abu Dhabi Sultan Chalifa bin Zayid Al Nahyan Vereinigte Arabische Emirate
Adschman Sultan Humaid bin Raschid an-Nu'aimi Vereinigte Arabische Emirate
Ankole „Omugabe“ Ntare VI. Uganda
Anufu „Soma“ Na Bema Togo
Ashanti König („Asantehene“) Otumfuo Tutu II. Ghana
Bafut „Fon“ Abumbi II. Kamerun
Buganda König („Kabaka“) Ronald Muwenda Mutebi II. Uganda
Bunyoro „Omukama“ Iguru I. Uganda
Busoga „Kyabazinga“ Henry Wako Muloki Uganda
Dubai Sultan Muhammad ibn Raschid Al Maktum Vereinigte Arabische Emirate
Fudschaira Sultan Hamad ibn Muhammad asch-Scharqi Vereinigte Arabische Emirate
Johor Sultan Mahmud Iskandar Al-Haj Malaysia
Kedah Sultan Tuanku Abdul Halim Malaysia
Kelantan Sultan Ismail Petra Malaysia
Kotokolien Häuptling („Uro Eso“) Yusuf Ayeva Togo
Māori-Reich König(in) Tuheitia Paki Neuseeland
Mustang Radscha („Gyelpo“) Jigme Palbar Bista Nepal
Negeri Sembilan Sultan Mizan Zainal Abidin Malaysia
Pahang „Yang di-Pertuan Besar“ Tuanku Jaafar Malaysia
Perak Sultan Azlan Shah Malaysia
Perlis Radscha Tuanku Syed Sirajuddin Malaysia
Ra's al-Chaima Sultan Saqr ibn Muhammad al-Qasimi Vereinigte Arabische Emirate
Schardscha Sultan Sheikh bin Mohamed Al-Qasimi Vereinigte Arabische Emirate
Selangor Sultan Sharafuddin Idris Shah Malaysia
Sigave König, Häuptling („Tu'i“) Visesio Moeliku Frankreich
Tenkodogo „Naaba“ Tigre I. Burkina Faso
Terengganu Sultan Mizan Zainal Abidin Malaysia
Toro „Omukama“ Rukidi IV. Uganda
Tu'a König („Tu'i“) Soane Patita Maituku Frankreich
Umm al-Qaiwain Sultan Raschid ibn Ahmad al-Mu'alla Vereinigte Arabische Emirate
Uvéa König („Tu'i“) Tomasi Kulimoetoke II. Frankreich
Wogodogo „Naaba“ Baongo II. Burkina Faso
Zululand König Goodwill Zwelithini kaBhekuzulu Südafrika

Argumentative Positionen zur Monarchie

Die Argumentation für oder gegen die Monarchie ist sehr davon geprägt, ob ein Staat eine Monarchie ist oder ob über deren Einführung diskutiert wird. Bei einer existierenden Monarchie kann die vorhandene oder fehlende Reputation des jeweiligen Herrscherhauses so stark ins Gewicht fallen, dass die theoretische Diskussion über die Staatsform Monarchie dagegen in den Hintergrund treten kann. Auffällig ist, dass im 20. Jahrhundert zwar viele Monarchien gestürzt, aber nur sehr wenige neu errichtet wurden.

Argumente gegen die Monarchie

Das Hauptargument gegen die Monarchie als Staatsform ist, dass sie im Widerspruch zu grundlegenden Prinzipien der Demokratie und Volkssouveränität stehe:

  • Jede Form der unbeschränkten Monarchie verstößt gegen das Prinzip der Gewaltenteilung und setzt sich dem durch historische Beispiele untermauerten Vorwurf aus, dass unkontrollierte Macht dazu tendiert, ihren Träger zu korrumpieren.
  • Auch Formen der Monarchie mit beschränkten Befugnissen des Monarchen verstoßen gegen das Prinzip der Volkssouveränität: Wenn die Person des Staatsoberhaupts nicht durch direkte oder indirekte Wahl bestimmt wird und auch nicht abgewählt werden kann, sondern durch Erbfolge festgelegt ist, geht dieser Teil der Staatsgewalt nicht vom Volke aus.
  • Bei einer nicht vorhandenen Monarchie kann es zu Streitigkeiten kommen, welcher Monarch die Legitimation für das Staatsoberhaupt hat.
  • Bei einer Monarchie kann es zu dem Problem kommen, dass der Thronfolger aufgrund seiner mangelnden fachlichen Qualifikation für das Amt des Staatsoberhaupts ungeeignet ist.
  • Der Monarchie wird zudem vorgeworfen, dass sie wegen der größeren Repräsentationsbedürfnisse und Apanagen höhere Kosten verursache.
  • In der jüngeren Geschichte ist ein Trend erkennbar, zum Teil kleptokratische oder anderweitig diskreditierte Monarchien durch Regierungsformen mit einer demokratischen Legitimation zu ersetzen.
  • In laizistisch geprägten Staaten und Bevölkerungsgruppen erscheint die Legitimation "von Gottes Gnaden" wenig stichhaltig.

Argumente für die Monarchie

Befürworter der Monarchie berufen sich hauptsächlich auf folgende Argumente:

  • Ein Monarch kann kostengünstiger sein als ein Präsident, wenn ein großer Teil der Kosten aus dem Budget des herrschenden Hauses finanziert wird. Zudem fällt auch der Rentenanspruch ehemaliger Staatspräsidenten weg, der in manchen Republiken aus der Staatskasse bezahlt wird (siehe Artikel Altbundespräsident, Abschnitt Deutschland). Auch die Kosten von Präsidentschaftswahlen entfallen.
  • Ein Monarch sei als Staatsoberhaupt qualifizierter als ein gewählter Volksvertreter, da er von Jugend an auf sein Amt vorbereitet werde und durch eine längere Amtszeit mehr Erfahrung sammeln könne.
  • Die Tatsache, dass ein gewähltes Staatsoberhaupt in der Regel Mitglied einer politischen Partei ist, kann im Widerspruch zu seiner Funktion als unparteiischer, neutraler und allen Bürgern gleichermaßen verpflichteter Repräsentant des Gesamtstaates stehen; zudem schade die parteipolitische Auseinandersetzung im Wahlkampf dem Ansehen des Staatsoberhaupts.
  • Die Krone sei das ideale Symbol einer nationalen Identität, die sich in Tradition, Religion und Kultur äußert. Ein Monarch als „Leitfigur“ sei gerade in einem vereinten Europa von großer Bedeutung.
  • Eine Parlamentarische Monarchie symbolisiere die Stabilität und Kontinuität der freiheitlich-demokratischen Ordnung besser als ständig wechselnde Staatsoberhäupter.
  • Es wird auch argumentiert, das die Monarchie die Kontinuität und Stabilität eines Staates nicht nur symbolisiere, sondern diese sogar tatsächlich in erheblichem Maße fördere. So zog der Sturz der Monarchie in einigen Ländern in der Vergangenheit nicht nur politische Instabilität nach sich (wie z. B. in Brasilien oder Mexiko) sondern gelegentlich auch totalitäre Systeme, wie den Nationalsozialismus in Deutschland, den Jakobinismus in Frankreich, den Kommunismus und Stalinismus in Russland oder den Maoismus in China).
  • Auch heute noch sind viele Monarchisten Anhänger des Gottesgnadentums, d. h. sie vertreten die Ansicht, dass der Monarch bzw. Thronprätendent oder -kandidat von Gott zum Oberhaupt des Landes berufen sei.

Siehe auch

Weblinks

wikt:
Wiktionary
Wiktionary: Monarchie – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen

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