Eigensicherung
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Die Eigensicherung ist der Selbstschutz von Personen vor Gefahren für Leib oder Leben.
Der Begriff wird in gefahrgeneigten Berufen oder Tätigkeiten verwendet, u.a.:
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[Bearbeiten] Seefahrt
Bei starken Seegang müssen sich die Besatzung und die Passagiere vor dem Überbordgehen schützen, v.a. durch Gurtgeschirr (Lifebelt).
[Bearbeiten] Hilfeleistung im Wasser
Rettungsschwimmer müssen sich von Umklammerungen von ertrinkungspanischen Schwimmern lösen können.
[Bearbeiten] Feuerwehr
Hier ist das selbstständige Absichern im absturzgefährdeten Bereich bei der Feuerwehr gemeint. In der Absturzsicherung und Höhenrettung muss sich oft der Sichernde selbst sichern, während sein Truppmann von ihm gesichert wird.
Siehe auch: Eigenschutz
[Bearbeiten] Klettern
Durch die steilen Hänge und Felsen müssen sich Kletterer durch verschiedene Techniken vor Abstürzen sichern.
[Bearbeiten] Militär
Im Gefechtskampf wird die Eigensicherung durch die Abgabe von Schüssen aus Schußwaffen oder Stiche mit Bajonetten abgegeben.
[Bearbeiten] Polizei
Kriminelle oder Störer greifen mitunter Polizeibeamte körperlich oder mit Waffen an. Daher ist ein Eigenschutz wichtig, um darauf effektiv reagieren zu können. Hierzu werden die Beamten eigens ausgebildet (Einsatzverhalten). Die einschlägigen Vorschriften bzw. Empfehlungen sind in der Polizeidienstvorschrift Nr. 450 (Selbstschutz der Polizei) bzw. im Leitfaden Nr. 371 geregelt.
Innerhalb dieser Regelwerke finden sich situationsbezogene Verhaltensanweisungen an die eingesetzten Beamten zur Minimierung der etwaig auftretenden Einsatzrisiken. Für Polizeibeamte im Dienst auf der Straße ist es unerlässlich mit gesundem Misstrauen und stets wachsam vorzugehen. Ein Polizeibeamter muss selbst in der harmlosesten Situation mit einem unvorhersehbaren und sicherlich unangekündigtem Angriff gegen seine oder die Person des Kollegen/der Kollegin rechnen.