Freiherr
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Der Freiherr (oder auch Baron – siehe dort auch mehr) gehörte zum titulierten Adel im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation und im Deutschen Reich bis 1919. Im Gegensatz zum untitulierten Adel, der lediglich das Adelsprädikat „von“ im Namen trug, gehörten zum betitelten Adel die Titel Freiherr, Graf, Fürst und Herzog, wobei man zwischen dem Ritterstand und dem Herrenstand unterschied, der Herrenstand begann beim Freiherren.
Seit 1919 sind ehemalige Adelstitel in Deutschland lediglich Bestandteile des Familiennamens, so dass z. B. aus „Freiherr Wernher v. Braun“ „Wernher Freiherr von Braun“ wurde. In Österreich dürfen sie ebenso wie das Prädikat „von“ überhaupt nicht mehr im Namen geführt werden.
Die korrekte Ansprache eines Freiherrn ist Baron. "Wernher Freiherr von Braun" wird z.B. korrekt "Baron von Braun" angesprochen.
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[Bearbeiten] Ausland
Während in vielen europäischen Ländern der dem Freiherrn gleichrangige Titel „Baron“ geführt wurde, wird der Zusatz „Freiherr“ auch beispielsweise in Skandinavien benutzt (schwedisch: friherre).
Vergleichbare Adelsprädikate:
- England - Baron, Baronness
- Schweden - friherre, friherrin (ebenso für die Freiin)
- Dänemark - friherre, friherrin (ebenso für die Freiin)
- Norwegen - friherre, friherrin (ebenso für die Freiin)
- Finnland - vapaaherra
- Niederlande - Baron
[Bearbeiten] Weibliche Form
Die weibliche Form lautet „Freifrau“ (Baronin), für eine noch ledige Tochter eines Freiherrn „Freiin“ (Baronesse). Freiherren stand die Titulatur Hochwohlgeboren, auch Hoch- und Wohlgeboren zu.
[Bearbeiten] Reichsfreiherr
Dagegen war Reichsfreiherr eine Standesbezeichnung, die kein Namens- oder Titelrecht begründete und auch keine besondere Bevorzugung mit sich brachte. Die Bezeichnung besagt nur, dass sie den betreffenden Familien vor 1806 vom Kaiser bzw. König verliehen worden ist. Seit Mitte des 18. Jahrhunderts führten alle reichsunmittelbaren Ritter den Titel Freiherr oder Reichsfreiherr.
[Bearbeiten] Freiherrenkrone
Die Freiherrenkrone ist eine Rangkrone und gewöhnlich als ein Reif ausgebildet, aus dessen oberen Rand sieben perlenbesetzte hohe Zacken hervorragen. Bei einer niederen Form liegen die Perlen direkt auf dem Reif auf unter Wegfall der Zacken.
Außer dieser deutschen Freiherrenkrone kommen noch die französische, schwedische, spanische, portugiesische, belgische und englische Freiherrenkrone vor.
[Bearbeiten] Literatur
- Wolfgang Ribbe/Eckart Henning: Taschenbuch für Familiengeschichtsforschung. Verlag Degener &Co., Neustadt an der Aisch 1980, ISBN 3-7686-1024-1
- Eugen Haberkorn/Joseph Friedrich Wallach: Hilfswörterbuch für Historiker 2. 6. Auflage. Francke Verlag, München 1964, ISBN 3-7720-1293-0
- Schulze Pellengahr, Christian: Wirksamwerden einer Adelsverleihung nach der Wiedervereinigung? In: Das Standesamt 56 (2003), S. 193 - 198.