Freistaat Sachsen-Weimar-Eisenach
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Freistaat Sachsen-Weimar-Eisenach 1919 | ||
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Landeshauptstadt: | Weimar | |
Fläche: | 3610 km² | |
Einwohner: | 429.831 | |
Bevölkerungsdichte: | 119 Einwohner/km² | |
Karte | ||
Der Freistaat Sachsen-Weimar-Eisenach entstand nach dem Ersten Weltkrieg aus dem Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach. Er existierte vom November 1918 bis zu seiner Vereinigung mit sechs weiteren Frei- und Volksstaaten zum Land Thüringen am 1. Mai 1920.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Geschichte
Nach Aufforderung durch den Arbeiter- und Soldatenrat Weimars erklärte Großherzog Wilhelm Ernst am 9. November 1918 seinen Thronverzicht. Der Arbeiter- und Soldatenrat übernahm provisorisch die Regierungsgeschäfte und ließ sich ab dem 12. November durch den Vorsitzenden des zehnköpfiger Arbeiterrates August Baudert als Staatskommissar und sowie Hermann Leber (SPD) als Kommissar für zur Regelung der Ernährungsfagen vertreten.
Am 9. März 1919 waren die Wahlen für einen neuen Landtag, am 20. Mai kam eine Koalitionsregierung bestehend aus Sozialdemokraten und Deutschdemokraten zu Stande. Staatsminister wurden Arnold Rudolf Paulssen (DDP) und August Baudert, Staatsräte Adolf Hörschelmann (SPD), Phillip Kühner (SPD), Julius Palm (SPD), Emil Polz (DDP) und Albert Rudolph (SPD).
Am 15. Mai verabschiedete der Landtag eine neue Landesverfassung, entworfen von dem Jenaer Abgeordneten der DDP, Professor Eduard Rosenthal und Vorlage für die zukünfige Verfassung des Landes Thüringen. Bezüglich des Zusammenschlusses mit den anderen Thüringische Staaten zum neuen Land Thüringen hatte das Parlament eine Vorreiterrolle in Thüringen und stimmte für den Beitritt schon am 5. Juni 1919 mit 33 gegen 8 Stimmen.
Mit der Gründung des Landes Thüringen am 1. Mai 1920 hörte der Freistaat Sachsen-Weimar-Eisenach formal auf als souveräner Bundesstaat zu bestehen. Das „Gesetz über die Verwaltung der ehemaligen thüringischen Länder in der Übergangszeit“ vom 9. Dezember 1920 wandelte schließlich den Freistaat in einen Kommunalverband höherer Ordnung mit Gebietsvertretung und Gebietsregierung um, der schließlich am 1. April 1923 aufgehoben wurde.
[Bearbeiten] Wahl zum ersten Landtag
- Wahltermin: 9. März 1919
- Sitze im Landtag: 42
Partei | Ergebnis | Sitze |
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DDP | 21,60 % | 10 |
DNVP | 19,46 % | 10 |
DVP | 5,44 % | 1 |
SPD | 40,35 % | 16 |
USPD | 10,22 % | 5 |
- Landesregierung: Staatsminister Arnold Rudolf Paulssen (DDP) und August Baudert
Staatsräte Adolf Hörschelmann (SPD), Phillip Kühner (SPD), Julius Palm (SPD), Emil Polz (DDP) und Albert Rudolph (SPD)
[Bearbeiten] Literatur
- Joachim Bergmann M.A.: Die innenpolitische Entwicklung Thüringens in der Zeit von 1918 bis 1932. Europaforum-Verlag, ISBN 3-931070-27-1
- Gregor Hermann: Der Übergangslandtag und die Gebietsvertretung von Sachsen-Weimar-Eisenach 1919−1923. Die vergessenen Parlamente. Schriften zur Geschichte des Parlamentarismus in Thüringen, Band 19, ISBN 3-89807-038-7