Freistaat
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Der Begriff Freistaat ist das im 19. Jahrhundert entstandene deutsche Synonym für den Begriff "Republik" (im Sinne eines freien Volksstaates im Unterschied zur Monarchie). In der Weimarer Republik war Freistaat der amtliche Name der deutschen Länder (außer Baden und Hessen). Nach 1945 war es die amtliche Bezeichnung für Baden (bis 1953), Bayern sowie Sachsen (1947–52 und seit 1990) und Thüringen (seit 1993).
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[Bearbeiten] Vorgeschichte
Bereits im Mittelalter gab es die Bezeichnung frei für Stände, Reichsstädte oder Hansestädte. Dies stand für die Gewährung bestimmter Rechte, der Steuerfreiheit oder der eigenen Gerichtshohheit.
Im 19. Jahrhundert ist der Begriff Freistaat ein von Sprachpuristen eingeführtes deutsches Synonym für Republik (lat. "res publica", frz. république). Sie bezeichnet einen Staat, in dem die Staatsgewalt vom Volk ausgeht und insbesondere – im Gegensatz zur Monarchie – das Staatsoberhaupt direkt oder indirekt vom Volk gewählt wird. Er ist heute üblicherweise als parlamentarische Demokratie organisiert; die Bezeichnung ist aber z.B. auch von der Münchner Räterepublik gebraucht worden.
[Bearbeiten] Die deutschen Freistaaten
Nach dem Ersten Weltkrieg und der Abschaffung der Aristokratie in Deutschland bildete sich der Begriff Freistaat für die neuen deutschen Demokratien. Es gab die Freistaaten Preußen (1919 bis 1933), Württemberg, welches den Titel später aufgab, Bayern, Thüringen in seinen Teilstaaten, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Sachsen, Braunschweig (1918 - 1942) und Lippe. 1919 wurde die Gründung einer „Nordwestdeutsche Republik“ erwogen, die aus zehn sozialistischen Freistaaten bestehen sollte.
Die Regierung von Preußen wurde 1932 durch den Preußenschlag entmachtet und 1933 von den Nationalsozialisten gleichgeschaltet. In der Zeit der DDR verloren die Länder der sowjetischen Besatzungszone diesen Titel. Nach der deutschen Wiedervereinigung beschlossen die CDU-geführten Landesregierungen von Sachsen und Thüringen auf Antrag ihrer eigenen Fraktionen die Bezeichnung für ihre Länder wieder einzuführen.
[Bearbeiten] Die heutige Bedeutung des Begriffs
Seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland mit ihrer föderalen Struktur hat der Begriff Freistaat keine maßgebliche rechtliche Bedeutung mehr, da alle Bundesländer die gleiche verfassungsrechtliche Stellung besitzen. Dadurch ergeben sich für die Bundesländer, welche sich mit diesem Titel (vornehmlich aus historischen Gründen) schmücken, auch keinerlei föderalen Sonderstellungen. Der Titel Freistaat ist somit nur noch als "schmückendes Beiwerk" zu sehen.
[Bearbeiten] Weblinks
- Geschichte des Begriffes „Freistaat“
- Johannes Merz, Freistaat Bayern, in: Historisches Lexikon Bayerns