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Feuerwehr in Österreich

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Korpsabzeichen der Österreichische Feuerwehren
Korpsabzeichen der Österreichische Feuerwehren

Es sollen hier nur die Spezifika für Österreich angeführt werden, da die Grundaufgaben der Feuerwehren weltweit dieselben sind. Das Feuerwehrwesen in Österreich ist Angelegenheit der einzelnen Bundesländer. Dementsprechend sind auch die Organisationsformen in den einzelnen Bundesländern verschieden. Während zum Beispiel in Salzburg die Ortsfeuerwehr als Hilfsorgan der Gemeinde untersteht, ist in Niederösterreich jede einzelne Feuerwehr als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine juristische Person. Dazwischen sind verschiedene Modelle möglich.

Hingegen ist jede Gemeinde nach dem jeweiligen Feuer- und/oder Gefahrenpolizeigesetz verpflichtet, den örtlichen Brandschutz und Gefahrenschutz ausführen zu können. Die einzelnen Feuerwehren sind eigenständig und müssen sich an die jeweiligen Landesgesetze und Dienstordnungen der Landesfeuerwehrverbände halten. Diese Verbände unterstützen die einzelnen Feuerwehren in der Ausbildung und Ausrüstung. Außerdem werden Dienstanweisungen und Standards bezüglich Ausrüstung, Bekleidung, usw. vorgegeben. Nach dem Motto Wer zahlt, schafft an weichen aber einzelne Feuerwehren von diesen Vorgaben ab. Für die Feuerwehren gibt es verschiedene Organisationsformen:

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Organisationsformen

[Bearbeiten] Freiwillige Feuerwehr

Zirka 300.000 freiwillige Feuerwehrmänner und -frauen sind in ganz Österreich bei einer freiwilligen Feuerwehr eingeschrieben. Nicht nur Gemeinden, sondern auch viele Katastralgemeinden verfügen über eigene Feuerwehren. Somit ist dieser Typ von Feuerwehr, bei dem alle Mitglieder freiwillig und damit unentgeltlich mitarbeiten, eine der tragenden Säulen des österreichischen Feuerwehrwesens.

Die Gründung von freiwilligen Feuerwehren geht in Österreich auf die 1860er Jahre zurück. Anfangs nahmen sich viel Turnervereine dem Feuerwehrwesen an. Die Turner wurden für die Brandbekämpfung ausgerüstet und ausgebildet. Als die Umgaestaltung der alten Feuerlöscheinrichtungen in echte Feuerwehren stattfand konnten die meisten Turnvereine dies nicht aus eignen Mittel finanzieren. Die Feuerwehr ging so oft in die Gemeinde über, oder wurde von Privaten finanziert und wurde freiwillig. Der Gedanke der Freiwilligkeit setzte sich immer mehr durch. 1900 zählte man in Oberösterreich bereits 433 freiwillige Feuerwehren.

[Bearbeiten] Berufsfeuerwehr

Trotz der Bezeichnung Berufsfeuerwehr sind die Beschäftigten bei der jeweiligen Stadt angestellt und der Feuerwehr dienstzugeteilt. Berufsfeuerwehren gibt es in Österreich in den folgenden sechs Landeshauptstädten:

In Wien wurde bereits 1685 eine Feuerlöschordnung mit angestellten Feuerknechten aufgestellt, sodass man die Wiener Berufsfeuerwehr als die weltweit älteste bezeichnen kann.

[Bearbeiten] Betriebsfeuerwehr

In besonders gefährdeten Betrieben kann die Behörde eine Betriebsfeuerwehr vorschreiben. Diese kann aus Mitarbeitern des jeweiligen Betriebes, welche die Feuerwehraufgaben nebenbei ausüben, oder aus hauptberuflichen Mitarbeitern in ständiger Bereitschaft bestehen. Je nach Größe wird die Betriebsfeuerwehr auch in den örtlichen Alarmplänen berücksichtigt und unterstützt bei Bedarf auch außerhalb des Betriebsgeländes die örtliche Feuerwehr.

Auch wenn die Betriebsfeuerwehr nicht direkt vorgeschrieben wird, wirkt sich ein betriebseigener Brandschutz finanziell bei den Prämien der Feuerversicherungen mindernd aus.

In gewissen Industriezentren kann eine gemeinsame Betriebsfeuerwehr für mehrere Betriebe zuständig sein, wobei die Kameraden aus allen Betrieben rekrutiert werden.

Betriebe ohne Betriebsfeuerwehr müssen mindestens einen Brandschutzbeauftragten nominieren, der sich mit Brandschutzwarten um die Belange des innerbetrieblichen Brandschutz kümmert.

[Bearbeiten] Pflichtfeuerwehr

Gemeinden ohne Freiwillige Feuerwehr können eine Pflichtfeuerwehr einrichten. Es gelten dieselben Bestimmungen wie für die Freiwilligen. Als einzigen Unterschied kann die Gemeinde geeignete Personen mittels Bescheid zum Feuerwehrdienst verpflichten. In Niederösterreich ist dieser Passus seit dem Jahr 2000 aus dem NÖ Feuerwehrgesetz gestrichen. Stattdessen kann eine Gemeinde eine Nachbargemeinde ersuchen, die Aufgaben der Feuer- und Gefahrenpolizei wahrzunehmen.

[Bearbeiten] Überörtliche Strukturen

Alle Feuerwehren sind organisatorisch im jeweiligen Landesfeuerwehrverband zusammengefasst. Die Organisation unterscheidet sich aufgrund der gesetzlichen Grundlagen von Bundesland zu Bundesland geringfügig (Dienstgrade, Dienstkleidung, Ausbildung). In jedem Bundesland (ausgenommen Wien) gibt es eine eigene Feuerwehrschule.

Der Chef des jeweiligen Landesfeuerwehrverbandes ist der Landesfeuerwehrkommandant (Dienstgrad: Landesbranddirektor). Unterstützt wird er - je nach Bundesland - durch einen oder zwei Stellvertreter (Dienstgrad: Landesbranddirektor-Stellvertreter) und in manchen Bundesländern auch durch einen Landesfeuerwehrinspektor. Als Ausnahme gibt es im Bundesland Vorarlberg nur einen Landesfeuerwehrinspektor. Der Landesfeuerwehrkommandant und seine Stellvertreter werden jeweils gewählt, während der Landesfeuerwehrinspektor ein Beamter der jeweiligen Landesregierung ist.

Die Landesfeuerwehrverbände haben eine eigene Kommandostruktur. In allen Landesfeuerwehrverbänden gibt es ein Landesfeuerwehrkommando. Dieses ist die Geschäftsstelle des Verbandes und eine Art Servicestelle für die einzelnen Feuerwehren. Je nach Bundesland gibt es auch Bezirksfeuerwehrkommandos und Abschnittsfeuerwehrkommandos. Auf allen Ebenen gibt es eingeteilte Feuerwehrmitglieder (Sachbearbeiter), die für die Betreuung der Feuerwehren in ihrem Sachgebiet (z.B. Ausbildung, Atemschutz, ...) zuständig sind. Der Bundesfeuerwehrverband hat keine Kommandostruktur. Er ist eine Dachorganisation der Landesfeuerwehrverbände und der Städte mit Berufsfeuerwehren.

Für überregionale Einsätze sind in allen Bundesländern KHD (Katastrophenhilfsdienste) aufgebaut, die sich aus den jeweiligen Feuerwehren rekrutieren, ohne den örtlichen Brandschutz zu konkurrenzieren. In Oberösterreich obliegt seit dem Hochwasser 1954 die Zentralleitung des KHD dem Landesfeuerwehrkommando. Diese Form hat sich im Jahr 2002 bei den Hochwassereinsätzen in Nieder- und Oberösterreich, bei den Auslandseinsätzen in Friaul im Kanaltal 2003 und beim Hochwasser 2005 in Tirol und Vorarlberg bestens bewährt.

Zur Unterstützung der einzelnen Feuerwehren werden manche Feuerwehren speziell ausgerüstet und auch ausgebildet. Sie bilden so genannte Stützpunktfeuerwehren. Ferner gibt es Sonderdienste, die direkt dem Landesfeuerwehrkommando unterstehen: z.B. der Versorgungsdienst, Flugdienst, Strahlenschutzdienst, Sprengdienst, Tauchdienst oder auch die Feuerwehrstreife.

Seit einigen Jahr sind auch Feuerwehren aus ganz Österreich in der CRAFT Austria integriert, die speziell für Auslandseinsätze geschult und organisiert sind. Im Rahmen dieser nahmen sie vor allem bei Hochwassereinsätzen in Osteuropa, wie Rumänien und Bulgarien teil. Die österreichischen Feuerwehren spielen auch immer eine führende Rolle im CTIF - der Organisation für die Feuerwehren auf internationaler Ebene.

[Bearbeiten] Alarmierung

Alarmiert werden die Feuerwehren durch eine zuständige

  • Abschnittsalarmzentrale,
  • Bezirksalarmzentrale,
  • Bereichsalarmzentrale oder
  • Landesalarmzentrale.
  • Selbstalamierung über dafür geeignete Warn- und Alarmsysteme (MMS90, CSI 8000, Alu2G, CSI9000)

Der Notruf 122 geht je nach Örtlichkeit zu der jeweils zuständigen Alarmzentrale.

[Bearbeiten] Ausrüstung

Für die Ausrüstung ist in erster Linie die Gemeinde zuständig. Im Rahmen von Landesgesetzen schreiben so genannte Mindestausrüstungsverordnungen ein Minimum an Fahrzeugausrüstung vor, jeweils abhängig von Gemeindegröße und Gefahrenpotentialen. Dieser minimale Ausrüstungsstand kann von den einzelnen Feuerwehren je nach Finanzlage ergänzt werden.

[Bearbeiten] Ausbildung

Jedes Feuerwehrmitglied erhält am Anfang seiner Laufbahn eine Grundausbildung, üblicherweise in der eigenen Feuerwehr. Seit einigen Jahren gibt es ein bundeseinheitliches Schema, die Ausbildung 2000. Diese Richtlinien schreiben den erforderlichen Wissensstand vor, bevor eine weiterführende Ausbildung entweder auf Bezirksebene oder in einer der Feuerwehrschulen absolviert werden kann. Neben der Grundausbildung wird ein Erste-Hilfe-Kurs verlangt, der meist bei einem der Rettungsdienste durchgeführt wird.

Für die Beförderung zu einer Funktion innerhalb der Feuerwehr sind jeweils unterschiedliche Lehrgänge zu absolvieren, die je nach Art der Ausbildung in der Feuerwehr oder in einer der Feuerwehrschulen durchgeführt werden.

Zur Verbesserung und Erhaltung des Ausbildungsgrades und zur Pflege der Kameradschaft dienen verschiedene Feuerwehrleistungsbewerbe. Einen wesentlichen Bestandteil der Feuerwehrausbildung bilden aber Schulungen und Übungen in den Feuerwehren selbst.

[Bearbeiten] Finanzierung

Die Hauptlast der laufenden Finanzierung der freiwilligen Feuerwehren obliegt den Gemeinden. Ein Teil des Budget stammt aus Subventionen des jeweiligen Bundeslandes bei Anschaffungen von Geräten oder Fahrzeugen. Für Betriebsfeuerwehren ist der jeweilige Betrieb zuständig.

Die Landesfeuerwehrverbände beschaffen auch jeweils größere Quantitäten z.B. eines bestimmten Fahrzeugtyps, die dann bestimmten Feuerwehren zur Verfügung gestellt werden. Dies können auch kleine Feuerwehren mit bestimmten Einsatzschwerpunkten sein. Auch eine Betriebsfeuerwehr kann diese Unterstützung erhalten, wenn sie sich ihrerseits verpflichtet, im Bedarfsfall auch außerhalb des Betriebes auszurücken.

Ein Teil der laufenden Kosten kann auch durch Einsatzverrechnung an den Geschädigten, bzw. dessen Versicherung gedeckt werden. Dies trifft aber nur bei technischen Einsätzen zu, die über die gesetzliche Verpflichtung der Feuerwehren hinausgehen.

Ein nicht unbeträchtlicher Betrag wird von den Feuerwehren aber auch durch Sammlungen, Feuerwehrfeste oder andere Veranstaltungen selbst aufgebracht.

[Bearbeiten] Statistik

Bundesland Berufsfeuerwehren Freiw. Feuerwehren Feuerwehrmitglieder Feuerwehrjugend
Burgenland 0 326 14.371 1.380
Kärnten 1 400 21.555 411
Niederösterreich 0 1.659 86.165 4.466
Oberösterreich 1 895 79.536 8.140
Salzburg 1 119 15.319 697
Steiermark 1 695 41.242 5.040
Tirol 1 341 31.050 1.350
Vorarlberg 0 120 7.174 607
Wien 1 2 3.100 49
Gesamt 6 4.557 299.512 22.140

Daten von ÖBFV vom 1. Jänner 2003

[Bearbeiten] Geschichte

Die ersten Hinweise auf Feuerwehren auf österreichischem Gebiet finden sich in Carnuntum, wo bereits im 3. Jahrhundert im Militärlager eine Feuerwehr aus Militärveteranen bestand. Ebenso gab es welche in Vindobona (Wien) und in Flavia Solva (Leibnitz).

Nach der 2. Türkenbelagerung wurden 1685 vier Feuerknechte zum Brandschutz abgestellt. Dies war die eigentliche Geburtsstunde der Wiener Berufsfeuerwehr. 1759 erließ Maria Theresia die Wiener Feuerordnung, in der Mindestanzahl und erforderliche Berufe der Wiener Feuerwehr festgelegt wurden. Die Verordnung wurde von ihrem Sohn Josef II. als Feuerlöschordnung verbessert.

Im Jahr 1831 wurde in Schwaz in Tirol die erste Werksfeuerwehr in der k.k. Tabakfabrik und 1857 in Innsbruck die erste Freiwillige Feuerwehr gegründet. In der Folgezeit wurden sehr viele der Freiwilligen Feuerwehren aufgebaut. Wie auch in Deutschland entstanden sie meist aus den Turnerfeuerwehren.

1850 wurden in Wien die ersten Hydranten aufgestellt. Sie wurden damals Feuerwechsel genannt. Ins Jahr 1881 fiel der legendäre Ringtheaterbrand mit mehreren Hundert Toten, in dessen Folge der Eiserne Vorhang auf Theaterbühnen gesetzlich vorgeschrieben wurde.

1889 wurde auch der Bundesfeuerwehrverband als Dachverband aller Feuerwehren gegründet. Damals waren natürlich auch die tschechischen und schlesischen Feuerwehren mit eingebunden. So zählte man 1897 im damaligen Österreich-Ungarn rund 20 Berufsfeuerwehren, 11.190 Freiwillige Feuerwehren und 6.619 Pflichtfeuerwehren, letztere in Galizien und Ungarn.

Vor Beginn des Ersten Weltkrieges mussten die Feuerwehren auch den Rettungsdienst des Roten Kreuzes übernehmen. Die Feuerwehrmänner bildeten so genannte Lokal-Transport-Kolonnen. Andererseits wurden die Mannschaften durch die vielen eingezogenen Soldaten gewaltig geschwächt, sodass auch wieder Männer aus dem Reservestand aufgeboten wurden.

Nach dem Ersten Weltkrieg blieb zunächst auch der Rettungsdienst eine der Aufgaben der Feuerwehr. Dabei wurde sie durch das Rote Kreuz nur geschult und mit Material unterstützt.

Die relativ demokratischen Strukturen der Feuerwehren waren vor allem während der Zeit des Austrofaschismus nach 1934 ein Dorn im Auge. So wurden in den Bundesländern neue Feuerlöschordnungen erstellt, die die Feuerwehren stärker in den Einflussbereich der Landesregierungen brachten.

Eine vollkommene Änderung erfolgte 1938 nach dem Anschluss an das Deutsche Reich. Die Feuerwehren wurden direkt dem Reichsinnenministerium in Berlin unterstellt und waren nach dem damaligen Bestimmungen organisiert. (siehe auch: Deutsche Feuerwehr in der Zeit des Nationalsozialismus)

[Bearbeiten] Frauen in der Feuerwehr

War die Feuerwehr bis vor nicht allzulanger Zeit eine reine Männerdomäne, so beginnt sich das Bild vor allem bei den Freiwilligen langsam zu ändern. Das Problem der schwieriger werdenden Tagesbereitschaft führte zur Notwendigkeit, auch Frauen in die Feuerwehr offiziell aufzunehmen. Vor allem in Gegenden, wo die Männer als Wochenpendler arbeiten, müssen die Frauen rund um die Uhr in Einsatz gehen. Wurden sie am Anfang hauptsächlich in Funk, Verwaltung usw., eingesetzt, sind heute die Frauen, zwar immer noch als Minderheit, in den Dienstbetrieb der Feuerwehr vollständig eingegliedert. Es gibt auch bereits erste Frauen als Feuerwehrkommandanten.

Auch in der Feuerwehrjugend rücken immer mehr Mädchen zusätzlich zu den Buben in den aktiven Dienst nach, was den Anteil der Frauen laufend erhöht.

Es gibt allerdings noch in vielen Feuerwehren - vor allem unter den älteren Kameraden - Vorurteile gegen Frauen als Kameradinnen. Aus Furcht vor zusätzlichen Konflikten oder auch mit der Begründung fehlender sanitärer Anlagen und Umkleideräume kann die Aufnahme von Frauen in die Feuerwehr verhindert werden.

Doch die laufende Verjüngung der Mannschaften und auch der Kommandanten führt zu einer sachlicheren Beurteilung der Frage, und das Nebeneinander von Feuerwehrfrau und Feuerwehrmann wird immer mehr als selbstverständlich angesehen.

[Bearbeiten] Siehe auch:

[Bearbeiten] Weblinks

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