Großwürdenträger des Deutschen Ordens
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Großwürdenträger des Deutschen Ordens ist die Sammelbezeichnung für einen der im Deutschen Orden vorhandenen fünf obersten Beamten (Gebietiger), welche dem Hochmeister (in anderen Ritterorden Großmeister genannt) als ständiger engerer Rat zur Seite standen.
Zu diesen gehören:
- der Großkomtur (Stellvertreter des Hochmeisters): er hatte die Aufsicht über den Ordensschatz und alle Vorräte. Außerdem vertrat er den Hochmeister bei dessen längerer Krankheit oder Abwesenheit,
- der Oberstmarschall (Kriegsminister): er war zuständig für das Kriegswesen (Burgen, Kriegsgerät, Waffenfabriken, Pferde und Wagen) und führte das Ordensheer an,
- der Obersttreßler (Finanzminister): ihm oblag die Verwaltung des Finanzwesens,
- der Oberstspittler: er war für Krankenpflege und das gesamte Spitalwesen zuständig,
- der Obersttrappier: er war für die Beschaffung und Verteilung aller Kleidung zuständig.
Die Bezeichnungen für diese Würdenträger stammen von den Templern ab, deren Regeln, also die Verpflichtung zum Kampf gegen die Heiden, die Ritter des Deutschen Ordens übertragen bekamen.