Gruppenleiter
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Ein Gruppenleiter ist eine Führungskraft in Bezug auf eine abgrenzbare Personengruppe, ob dies nun eine Arbeitsgruppe (Team), Jugendgruppe oder andere Gruppierung ist.
In der Wirtschaft und in der öffentlichen Verwaltung ist Gruppenleiter eine berufliche Funktion.
Im Bereich der Justiz gibt es diese Amtsbezeichnung bei der Staatsanwaltschaft. Der Gruppenleiter ist hier meist Stellvertreter des Abteilungsleiters (Oberstaatsanwalts) und ebenso wie dieser Vorgesetzter der Dezernenten (Staatsanwälte) in einer Abteilung.
Er ist in allen Bereichen der Industrie vertreten. Bekannt sind Gruppenleiter vor allem aus den Bereichen Forschung, Produktion, Arbeitsvorbereitung, Versicherung, Callcenter, Sozialarbeit, Heilpädagogik und Heilerziehungspflege.
Die Aufgaben eines Gruppenleiters können je nach Zuständigkeit unterschiedlich sein, z.B. Einsatz von Betriebsmitteln, Erarbeitung von Konzepten, Erstellung und Auswertung von Analysen, Maßnahmen der Qualitätssicherung, Organisation, Vertriebstätigkeit, Bonitäts- und Risikobewertungen u.a.
Hierarchisch ist der Gruppenleiter Vorgesetzter der Teamleiter, die er führt. Über dem Gruppenleiter steht der Sachgebiets-, Referats-, Dezernats-, Abteilungs- und Ressortleiter und Leiter/Geschäftsführer.
In der Jugendarbeit ist der Gruppenleiter ein meist ehrenamtlich engagierter älterer Jugendlicher. Bei einer gruppenunabhängigen Leitungsfunktion innerhalb eines Jugendverbandes spricht dann von Jugendleiter.