Hochschulprüfung
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Eine Hochschulprüfung ist eine Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung eines Studiums an einer Hochschule. Mit der Abschlussprüfung wird ein akademischer Grad verliehen. Inhalt und Aufbau der Prüfung sind, im Rahmen der Hochschulgesetzgebung, Zuständigkeit der Hochschule, wobei die Prüfungsordnung durch die zuständige Landesbehörde genehmigt sein muss. Die einzelnen Prüfungsordnungen sind gemäß den Rahmenprüfungsordnungen gestaltet, dennoch können sich Studieninhalte und Prüfungsmodalitäten erheblich unterscheiden.
In Deutschland werden die akademischen Grade Diplom, Magister, Bachelor und Master sowie Doktor durch Hochschulprüfungen erlangt. Im Zuge des Bologna-Prozesses, der die Vereinheitlichung von Hochschulabschlüssen in Europa vorsieht, werden die Diplomstudiengänge, Magisterstudiengänge sowie, u.U. die Staatsexamen als Abschluss des Hochschulstudiums zum Jahr 2010 weitgehend abgeschafft und auf die konsekutiven Bachelor- Masterabschlüsse umgestellt. Dennoch sehen die Hochschulgesetze einiger Bundesländer vor, in begründeten Fällen weiterhin Diplomstudiengänge anzubieten und auch neu einzurichten. Neu eingerichtete Diplomstudiengänge müssen dabei ebenso wie die Bachelor-/Masterstudiengänge akkreditiert werden.
Neben der Gruppe der Hochschulprüfungen gibt es noch das Staatsexamen, bei dem der Aufbau des Studiums und der Prüfungen landes- bzw. bundesweit einheitlich geregelt ist. Bei den entsprechenden Studiengängen wird dies durch das verstärkte Interesse der Gemeinschaft an der Einheitlichkeit der Prüfungsanforderungen und damit der Qualität bestimmter Ausbildungen begründet.
Als dritte Gruppe von Prüfungen existiert darüber hinaus die kirchliche Prüfung, bei der die jeweilige Landeskirche Ausbildung und Prüfung ihrer angehenden Pfarrer und Kirchenmusiker selbst regelt. Im Allgemeinen bieten die theologischen Fakultäten jedoch auch sog. Fakultätsexamen und Magisterprüfungen an, die auch als Hochschulprüfungen durchgeführt werden, jedoch nicht unbedingt zum Pfarramt berechtigen.
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