Studium
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Das Studium (lateinisch studere: „(nach etwas) streben, sich (um etwas) bemühen“) ist das wissenschaftliche Lernen und Forschen, insbesondere an Hochschulen, also Universitäten, Kunsthochschulen, Fachhochschulen aber auch an Akademien. Das universitäre Hochschulstudium erfordert die Immatrikulation (Einschreibung), die an gewisse Voraussetzungen gebunden ist. Der Begriff Studium wird heutzutage aber auch für Schülerinnen und Schüler und Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Berufsakademien, Fachschulen, Fernschulen und sonstigen berufsbildenden Einrichtungen verwendet. Ein Studium ist heutzutage nicht zwingend ein Hochschulstudium.
Ein Studium besteht unter anderem aus dem Besuch von Vorlesungen, Seminaren, Laborpraktika, Tutorien und aus dem Selbststudium. Das erworbene Wissen wird entweder in semesterbegleitenden Teilprüfungen oder in Abschlussprüfungen durch Klausuren oder mündliche Prüfungen abgefragt.
Die Zuständigkeit der Hochschulen in Deutschland ist auf Bundeslandebene geregelt. Das Studium in Deutschland ist seit einigen Jahren in einigen Bundesländern nicht mehr kostenlos.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Zulassung zum Studium
Um an einer deutschen Hochschule studieren zu können, ist im Allgemeinen die Hochschulreife erforderlich: Für ein Studium an einer Universität die Allgemeine Hochschulreife – das Abitur, für ein Studium an einer Fachhochschule die Fachhochschulreife. An bestimmten Hochschulen und bei bestimmten Studienfächern ist statt der Hochschulreife auch durch andere Nachweise (berufliche Tätigkeit, künstlerische Eignung) eine Zulassung zum Studium möglich.
An Akademien ist ein Studium unter Umständen auch ohne (Fach-)Abitur möglich. Bei vielen Studienfächern bestehen Zulassungsbeschränkungen, z. B. ein Numerus clausus. Bei Fächern, die bundesweit an vielen Hochschulen zulassungsbeschränkt sind, werden die Studienplätze über die ZVS in Dortmund vergeben. Der Trend geht aber dahin, dass die einzelnen Hochschulen ihre Studierenden selbst auswählen sollen. Daneben bestehen auch örtliche Zulassungsbeschränkungen für einzelne Fächer an Universitäten und Fachhochschulen.
Bei der Zulassung zum Studium berät u. a. die Studienberatung der jeweiligen Hochschulen.
[Bearbeiten] Studiengang und Abschluss
Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Studiengänge. Der Ablauf eines Studiengangs ist teilweise fachspezifisch geregelt, teilweise auch durch Rechtsvorschriften der Länder einer akademischen Ausbildungsstätte, kann manchmal auch vom Studenten recht frei gewählt werden. Überwiegend werden in einem Fach oder Fachbereich mehrere Studiengänge angeboten, die mit unterschiedlichen Abschlüssen (Diplom, Staatsexamen, Magister, Promotion) enden und damit teilweise auch für unterschiedliche berufliche Wege qualifizieren.
[Bearbeiten] Diplom
Das Studium im Diplom-Studiengang gliedert sich zumeist in zwei Teile. Das drei- bis viersemestrige Grundstudium wird meist mit einer Diplomvorprüfung (siehe auch Vordiplom) oder ähnlichem abgeschlossen. Darauf folgt das vier- bis sechssemestrige Hauptstudium, an dessen Ende das mit bestandener Diplomprüfung verliehene Diplom steht. Oft findet eine spezielle dem Studiengang entsprechende Differenzierung, Spezialisierungen und Schwerpunktsetzungen erst im Hauptstudium statt, während das Grundstudium eher dem Vermitteln von Grundkenntnissen, -fertigkeiten und der Orientierung dient. Dadurch werden Hauptstudium-Veranstaltungen von vielen Studenten als interessanter empfunden.
An Fachhochschulen wird ein Fachhochschul-Diplom erworben, der akademische Grad ist mit dem Zusatz „FH“ in runden Klammern zu versehen. Die rechtlichen Regelungen für diese und alle anderen Prüfungen an Hochschulen sind in den jeweiligen Studienordnungen und Prüfungsordnungen geregelt.
Im Zuge des Bologna-Prozesses wird das Diplomstudium bis auf Ausnahmen in seiner bisherigen Form verschwinden.
[Bearbeiten] Magister Artium
In Deutschland gibt es (ausschließlich an Universitäten und für geistes- und sozialwissenschaftliche Fächer) auch noch den Magister-Studiengang, der sich ebenfalls in ein Grundstudium, an dessen Ende eine Zwischenprüfung steht, und ein Hauptstudium gliedert. Das Studium besteht in der Regel aus einem Hauptfach und zwei Nebenfächern oder aus zwei Hauptfächern und gestaltet sich wesentlich freier als der Diplom-Studiengang. Nach Annahme der Abschlussarbeit, der sogenannten Magisterarbeit, sowie dem Bestehen der Abschlussprüfung in den jeweiligen Studienfächern erlangt man den akademischen Grad eines Magister Artium (M.A.).
[Bearbeiten] Bachelor, Master
In Deutschland werden zurzeit der einstufige Magister-Studiengang, der einstufige Diplom-Studiengang, aber auch die Staatsprüfung auf absehbare Zeit auslaufen und durch das englisch/amerikanische zweistufige Bachelor- und Master-System ersetzt bzw. ergänzt. Bereits heute werden unzählige Studiengänge mit diesen international gebräuchlicheren angloamerikanischen Abschlüssen angeboten (wobei in Deutschland manche Bundesländer - etwa Bayern - die Führung der akademischen Grade auch in ihrer lateinischen Bezeichnung, also Magister bzw. Bakkalaureus, gestatten). In Bologna einigten sich die EU-Kultusminister 1998 auf mehr Vergleichbarkeit im Studium. Von 2011 an sollen die Abschlüsse Bachelor und Master Standard sein; ob dies für alle Fächer gelten soll und ob die anderen Studienabschlüssen abgeschafft werden oder womöglich parallel erworben werden können, ist Gegenstand aktueller Diskussionen. Der Wandel hin zu dem Bachelor- bzw. Mastersystem wird Bologna-Prozess genannt.
[Bearbeiten] Staatsexamen
Am Ende des Studiums in den Fächern Rechtswissenschaft, Medizin, Veterinärmedizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Lebensmittelchemie und in den Lehramtsstudiengängen stehen in der Bundesrepublik Deutschland staatliche Abschlussprüfungen, nämlich das sog. 1. Staatsexamen bzw. mehrere Abschnitte von ärztlichen Prüfungen. In diesen Studienfächern prüfen die Hochschulen ihre Absolventen nicht in eigener Verantwortung; aufgrund der überragenden Bedeutung der zu erwerbenden Qualifikationen werden die Prüfungen stattdessen durch staatliche Stellen durchgeführt (Prüfungsämter bei den Justiz-, Gesundheits-, Kultusministerien).
[Bearbeiten] Weitere wissenschaftliche Abschlüsse
Neben Magister- und Diplomstudiengängen gibt es an kleineren – insbesondere kirchlichen – deutschen Hochschulen, vor allem in geisteswissenschaftlichen Fächern, den Abschluss des Baccalaureats und das Lizentiat.
[Bearbeiten] Kirchliche Abschlüsse
Studiengänge, die auf das geistliche Amt (Pfarrer, Pastor, Priester) abzielen (Theologie), enden in Deutschland in der Regel mit dem Ersten Kirchlichen Examen (Synonym: Erstes Theologisches Examen), das dem akademischen Grad des Diploms entspricht (Diplomtheologe, Dipl.theol.) und teilweise auch so angerechnet werden kann. Danach kann in der evangelischen Kirche das Vikariat (evangelisch) folgen, das mit dem Zweiten Kirchlichen Examen endet und mit der Ordination zum Beruf des Pastors führt. Siehe Theologie#Organisation_und_Lehrinstitutionen
[Bearbeiten] Künstlerische Abschlüsse
An Kunsthochschulen (Kunstakademien, Musikhochschulen, Theater- und Filmhochschulen) werden akademische Grade - häufig in Form des Diplomgrades - und künstlerische Hochschulabschlüsse erworben. Bei Lehramtsstudiengängen ist der Abschluss das Erste Staatsexamen. Voraussetzung für die Aufnahme eines künstlerischen oder künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschulstudiums ist zunächst – wie auch beim universitären Studium – die Hochschulreife (in der Regel das Abitur), daneben aber als entscheidendes Zulassungskriterium entweder eine besondere Eignungsprüfung, in der entsprechende musische oder darstellerische Fähigkeiten nachzuweisen sind (beispielsweise durch Vorsingen, Vordirigieren oder Vorspielen eines Musikinstruments bzw. durch eine Schauspielprobe), oder die Einreichung einer Werkprobe zum Nachweis einer bildend-künstlerischen oder filmischen Begabung (beispielsweise in Form einer Mappe mit gemalten Bildern, Grafiken, Fotografien, in Form von Skulpturen oder Plastiken oder in Form eines selbst produzierten [Kurz-]Films oder Drehbuchs). (Siehe auch Regie, Bildhauerei.)
[Bearbeiten] Postgraduale Studiengänge
Man unterscheidet allgemein zwischen gradualen Studiengängen, die zu einem ersten Hochschulabschluss führen (Bachelor, Diplom, Magister, 1. Staatsexamen, Lizentiat, Baccalaureus), und postgradualen Studiengängen (sog. Aufbaustudium), zu denen insbesondere der sog. Master gehört. Auch ein Doktorstudium ist ein postgraduales Studium, das den Erwerb eines – in vielen Fächern qualifizierten – ersten Abschlusses voraussetzt und an dessen Ende die sog. Promotion steht. Eine weitere Unterscheidung liegt in der Ausrichtung des Studienganges auf ein bestimmtes Fachgebiet. Studiengänge, die verschiedene Fachgebiete vereinen werden als interdisziplinär bezeichnet.
[Bearbeiten] Siehe auch
Wiktionary: Studium – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |
- Liste deutscher Hochschulen
- Deutschsprachige Studiengänge
- Duale Studiengänge
- Fakultät, Fakultätsentwicklung, Wissenschaft
- Bachelor
- Studienabbrecher, Studienberatung, Begabtenförderung
- Studienordnung, Prüfungsordnung
- Bologna-Prozess, Auslandsstudium
- Bibelstudium
- Berufsakademie