Holter Wald
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Holter Wald ist ein großes, zusammenhängendes Waldgebiet am Ostrand der Westfälischen Bucht. Es erstreckt sich überwiegend auf dem Gebiet der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock und zum weitaus kleineren Teil auf dem Gebiet der Gemeinde Verl (beide Kreis Gütersloh).
Der Holter Wald ist ein bevorzugtes Naherholungsgebiet für Einwohner der umliegenden Städte und Gemeinden und ist zu großen Teilen als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Er wird von Osten nach Westen von den Sennebächen Landerbach (im Norden des Holter Waldes), Ölbach (im Zentrum) und Rodenbach (im Süden) durchflossen. Der Untergrund besteht nahezu ausschließlich aus sandigen Böden, wie sie für die Senne-Landschaft typisch sind. Daher ist überwiegend ein senne-typischer Baumbestand, bestehend aus Kiefern, Eichen und Buchen, vorherrschend. In unmittelbarer Ufernähe der Bäche und Gewässer sind auch feuchtigkeitsliebende Baumarten wie Erlen und Eschen anzutreffen.
[Bearbeiten] Beliebte Anlaufpunkte
- Jagdschloss Holte (1556 durch Bernhard von der Lippe total zerstört, danach neu aufgebaut und 1616 vollendet, denkmalgeschützt)
- 1.000-jährige Eiche (Wappenbaum im Stadtwappen von Schloß Holte-Stukenbrock)
- Tenge-Villa (denkmalgeschützt)
- Sammelteich mit anliegendem Naturlehrpfad, Sportanlage und Feuchtbiotop
- Forsthaus Schloß Holte
- Mühlgrund (Einrichtung für Behinderte der v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel [Bielefeld] mit historischer Ölmühle und Mühlrad, sowie "Mühlcafé")
[Bearbeiten] Der Holter Wald als FFH-Gebiet
Im Rahmen der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Abk.: FFH-Richtlinie) sollen künftig 613 ha des Holter Waldes als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. Begründet wird dies u.a. auf Grund des Vorkommens seltener Tierarten, wie z.B. dem Schwarzspecht, Eisvogel und diverser Fledermausarten sowie durch das Vorkommen kleinflächiger Moorböden mit der für sie typischen Vegetation.
Koordinaten: 51° 54' N, 8° 35' O