Importeur
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Ein Importeur (nicht zu verwechseln mit dem Einführer des Außenwirtschaftsrechts oder des Zollrechts) ist ein Händler, der ein Import-Geschäft betreibt, d.h. der im Ausland Güter einkauft, sie transportieren lässt, sie in ein Zielland einführt, ihre Verzollung und andere amtlich evtl. notwendige Formalitäten erledigt und diese Güter anschließend im Inland zum Kauf anbietet und in den Wirtschaftsverkehr bringt.
Ein Beispiel: Die Einfuhr der in Mexiko zuletzt gebauten VW Käfer.
- Kauf der Fahrzeuge in Mexiko bei einem Großhändler
- Transport nach Bremerhaven
- Verzollung
- Weitertransport in Deutschland / nach Österreich / in die Schweiz
- Erwirken der zum Betrieb erforderlichen Mustergutachten, Typprüfungen und Genehmigungen
- Organisation der Ersatzteil-Versorgung
- Marketing, Werbung in Zeitschriften usw.
- Vertrieb an Handelsketten
- Vertrieb an Endverbraucher
- Abwicklung von Garantiefällen