Industriegebiet
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Ein Industriegebiet ist - ähnlich dem Gewerbegebiet - ein im Flächenwidmungsplan (Österreich) bzw. Flächennutzungsplan (Deutschland) für Produktionsbetriebe vorgesehenes Baugebiet.
Es ist von Wohngebieten und Mischgebieten (gemischte Nutzung) ausreichend abgetrennt, für Schwerverkehr und andere Infrastruktur erschlossen (z.B. Gleisanschluss (durch fortlaufende Stilllegungen von Eisenbahnanlagen zunehmend seltener), Energie, Entsorgung) und mit speziellen Umweltauflagen belegt.
Industriegebiete können – örtlich bedingt – noch weiteren Einschränkungen oder Erlaubnissen unterliegen. Die in einem Industriegebiet zulässigen Nutzungen sind in § 9 der deutschen Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt.
Im geografischen Sinne werden als Industriegebiete alle Regionen bezeichnet, die eine überdurchschnittlich hohe Industriedichte, meistens mit Schwerindustrie, aufweisen, zum Beispiel das Ruhrgebiet, Oberschlesien oder das Donezbecken. Solche altindustrialisierten Gebiete wurden bereits teilweise deindustrialisiert.
Siehe auch: Bauordnung, Baurecht, Bauverhandlung, Bodenschutz, Brandschutz, Chemieverordnungen, Emissionsverordnung, Raumplanung, usw.
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