Kirchliches Notrecht von Dahlem
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Als Dahlemer Notrecht ist die Erklärung der Dahlemer Bekenntnissynode bekannt, die die Feststellung traf, die Verfassung der Deutschen Evangelischen Kirche sei "zerschlagen". Die nationalsozialistisch beeinflussten Deutsche Christen, die an der Spitze der nationalen Kirche (wie Ludwig Müller) sowie der verschiedenen Landeskirchen, standen, wurden laut dieser Erklärung durch ihr Handeln faktisch exkommuniziert. Die neue Leitung der evangelischen Kirche in Deutschland liege nunmehr bei dem von der Synode gewählten Reichsbruderrat. Anhänger des Dahlemer Notrechts werden als Dahlemiten bezeichnet.
Nach der Gründung der Evangelische Kirche in Deutschland in Eisenach im Juli 1948 wurde diese für die rechtmäßige Kirchenleitung vom Bruderrat der EKD anerkannt, und der Bruderrat trat seinen Leitungsanspruch an den Rat der EKD ab und beendete somit das Kirchliche Notrecht.