Kollision
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Kollision bezeichnet den unsanften Zusammenstoß zweier Objekte. Im übertragenen Sinne nennt man auch den zeitlichen Zusammenfall zweier Ereignisse eine Kollision.
- in der Physik, insbesondere der klassischen Mechanik und konkret der Kinematik, welche die Durchschlagskraft von Impaktoren berechnet
- in der Astronomie unterscheidet man die (ziemlich häufige) Kollision von Galaxien und größeren astronomischen Objekten, die (extrem seltene) Kollision von Sternen und den (sehr häufigen) Impakt eines kleineren Himmelskörpers auf der Oberfläche eines größeren
- im Verkehrswesen → Kollisionskurs, → Havarie, → Verkehrsunfall
- in der Chemie kann die Reaktionsgeschwindigkeit bei verändertern Bedingungen (Konzentration, Temperatur) mit Hilfe der Kollisionstheorie erklärt werden.
- im Rechtswesen gelten Kollisionsregeln, die bei Anwendbarkeit unterschiedlicher Rechtsnormen (Gesetze, Verordnungen, Verträge) unterschiedlicher Herkunft und/oder unterschiedlicher Ordnung auf denselben Lebenssachverhalt klären, welche Norm den Vorrang hat und andere widersprechende Normen verdrängt.
- bei der Berechnung einer Hash-Funktion bezeichnet man das Auftreten des gleichen Hash-Wertes bei zwei unterschiedlichen Datensätzen als Kollision. In der Kryptografie stellt man deshalb besondere Anforderung an die Kollisionsfreiheit dieser Funktionen.
- In Rechnernetzen treten Kollisionen auf, wenn mehrere Geräte gleichzeitig Daten über das gemeinsame Kommunikationsmedium senden. Die Signale überlagern sich und die Daten sind nicht mehr entzifferbar. Siehe Datenkollision.
- im Spiel Billard
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