Kommunalpolitik
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Kommunalpolitik ist die politische Arbeit in Kommunen, also in Gemeinden bzw. Städten oder in Landkreisen und Verwaltungsbezirken.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Deutschland
Die Städte und Gemeinden der Bundesrepublik Deutschland haben das im Grundgesetz Art. 28 Abs. 2 garantierte Recht auf kommunale Selbstverwaltung, d.h. sie können ihre eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst und eigenverantwortlich regeln und entscheiden. Dafür werden von den Bürgern Gemeindevertretungen und Bürgermeister/innen gewählt. Die genaue Form der kommunalen Selbstverwaltung und die dafür zu wählenden Organe werden in den Kommunalverfassungen, den Verfassungen und Gemeindeordnungen der Länder geregelt; die Regelungen differieren von Bundesland zu Bundesland.
[Bearbeiten] Weiterführende Informationen
[Bearbeiten] Literatur
- Andreas Kost, Hans Georg Wehling (Hrsg.): Kommunalpolitik in den deutschen Ländern. Eine Einführung. Bundeszentrale für Politische Bildung, Bonn 2003
[Bearbeiten] Weblinks
- Kommunalpolitische Infothek der Heinrich-Böll-Stiftung
- Kommunalweb (strukturierte Linkliste zur Kommunalpolitik des Deutschen Instituts für Urbanistik)
- Kommunalwissenschaftliches Institut der Universität Potsdam
- Einführung in die Kommunalpolitik Ein Wegweiser der Brandenburgischen Landeszentrale für politische Bildung
[Bearbeiten] Siehe auch
- Politik, Landespolitik
- Gebietskörperschaft, Gemeinde, Landkreis
- Kommunalrecht, Kommunaler Spitzenverband, Kommunale Aufgabenstruktur, Kommunale Selbstverwaltung
- Cross-Border-Leasing, Privatisierung, Public Private Partnership, Kommunale Energiepolitik
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. |