Kreishandwerkerschaft
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Die Kreishandwerkerschaft ist der Zusammenschluss aller Handwerksinnungen, fachunabhängig, die in einem bestimmten Stadt- oder Landkreis ihren Sitz haben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der Handwerkskammer, durch deren Genehmigung der Satzung die Kreishandwerkerschaft rechtsfähig wird.
Die Aufgabe der Kreishandwerkerschaft besteht darin die Gesamtinteressen der selbständigen Handwerker zu wahren und die Handwerksinnungen in ihren Aufgaben zu unterstützen. Die gesetzliche Mitgliedschaft der Innungen in der Kreishandwerkerschaft ist in den §§ 86ff. HandwO geregelt. Die Kreishandwerkerschaft wird geleitet von einem gewählten Kreishandwerksmeister, der meist aus dem Kreis der angehörigen Innungsobermeister kommt. Die laufenden Geschäfte werden z.T. von einem hauptamtlichen Geschäftsführer wahrgenommen.