Kurzer Prozess
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Kurzer Prozess heißt die Verhängung und Vollstreckung einer Strafe ohne hinreichende Beweismittel-Erhebung. Personen, die entweder auf frischer Tat ertappt wurden, oft auch nur strafwürdiger Taten verdächtig sind, werden ohne rechtsstaatliches Verfahren, das heißt eigentlich ohne Prozess im Schnellverfahren verurteilt und bestraft. Endet das Schnellverfahren für den Bestraften mit der Vollstreckung eines Todesurteils, kommt das unter Anlegung rechtsstaatlicher Maßstäbe - ungeachtet der Schuld des Getöteten - einer Ermordung oder juristisch ungeklärten Tötung gleich.
Wenn staatliche Instanzen für die Bestrafung einstehen, die meist kurze Zeit nach der Gefangennahme erfolgt, ist sie überwiegend ein politisch motivierter, gegebenenfalls juristisch kaschierter Willkürakt. Bestrafungen solcher Art sind Mittel gezielten Terrors, wenn sie öffentlichkeitswirksam vollzogen werden. Sie sollen Abschreckung und Angst erzeugen und damit das Verhalten der Menschen in eine Richtung lenken, die ihren persönlichen Bedürfnissen und Wünschen entgegensteht.
Der Begriff "kurzer Prozess" ist in der jüngeren deutschen Geschichte untrennbar mit den Urteilen der Sonder- und Standgerichte in der Endphase des Dritten Reiches verbunden, denen viele namenlose Menschen als Wehrkraftzersetzer, Deserteure oder damals als Volksschädlinge bezeichnete Menschen zum Opfer fielen.
[Bearbeiten] Sonstige Bedeutung
Im übertragenen Sinn wird der Begriff kurzer Prozess verwendet, wenn jemand in einer Sache oder einer Auseinandersetzung augenblicklich und unwideruflich eine schnelle Entscheidung herbeiführt. Ein Boxer zum Beispiel, der in der 1. Runde einen frühen K.O.-Sieg landet, macht "kurzen Prozess" mit seinem Gegner.