Flagge Deutschlands
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder Bundesflagge ist eine Trikolore aus drei gleichgroßen horizontalen Balken in Schwarz, Rot und Gold (von oben; heraldisch: „Geteilt zu Schwarz, Rot und Gold“) mit dem Seitenverhältnis 3:5.
Inhaltsverzeichnis |
Flaggen des Bundes
Die Farben der Bundesflagge wurden mit Artikel 22 des Grundgesetz vom 23. Mai 1949 angenommen, während die Proportionen in der Anordnung über die deutschen Flaggen vom 7. Juni 1950 geregelt sind.
Dienstflagge der Bundesbehörden
Neben der Bundesflagge existiert noch die Dienstflagge der Bundesbehörden (kurz: Bundesdienstflagge), deren Verwendung in der Anordnung über die deutschen Flaggen vom 7. Juni 1950 festgelegt ist:
- Die Dienstflagge hat die gleichen Querstreifen wie die Bundesflagge, darauf, etwas zum Mast hin verschoben, in den schwarzen und den goldfarbenen Streifen je bis zu einem Fünftel übergreifend, den Bundesschild, den Adler zum Mast gewendet. Das Verhältnis der Höhe zur Länge des Flaggentuches ist 3:5.
Die Bundesdienstflagge ist Symbol des Bundes und darf ausschließlich von Bundesinstitutionen verwendet werden (§ 124 OWiG). Länder, Gemeinden, Bürger und privatrechtliche Institutionen dürfen die Bundesdienstflagge genauso wenig verwenden wie ausländische Personen oder Institutionen.
Üblicherweise beinhalten im Handel erhältliche Flaggen nicht den Bundesschild, sondern das Staatswappen Deutschlands. Bundesschild und Staatswappen (Bundeswappen) unterscheiden sich in der Darstellung des Adlers und in der Form.
Die Deutsche Bundespost führte eine eigene Dienstflagge, deren roter Streifen etwas breiter war und ein gelbes Posthorn mit schwarzem Rand zeigte. Die Deutsche Bundesbahn führte keine eigene Dienstflagge.
Die obersten Bundesbehörden (Bundeskanzleramt, Bundestag, Bundesrat, Bundesversammlung, Bundesverfassungsgericht) führen häufig statt der Bundesdienstflagge die Bundesflagge. Hierdurch soll ihre Legitimation durch das und ihre Verbundenheit mit dem Volk ausgedrückt werden, welches ja nur die Bundesflagge, nicht aber die Bundesdienstflagge verwenden darf.
Dienstflagge der Seestreitkräfte
Die Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr, also der Deutschen Marine, entspricht der Bundesdienstflagge, ist jedoch als Doppelstander ausgeführt. Sie wurde auf Anordnung des Bundespräsidenten am 25. Mai 1956 eingeführt. Die Dienstflagge der Seestreitkräfte wird von allen deutschen Kriegsschiffen und ihren Beibooten geführt. Auch ständig besetzte Küstenstationen führen sie, während die zivil besetzten Hilfsschiffe der Marine die Bundesdienstflagge führen.
Der Bundesschild befindet sich etwa in der Mitte zwischen dem Flaggenstock und dem Einschnitt, jedoch etwas weiter vom Flaggenstock entfernt. Damit unterscheidet sich die Dienstflagge der Seestreitkräfte gestalterisch von früheren Reichskriegsflaggen, die meist die Reichsfarben als Kreuz angeordnet führten. Die Dienstflagge der Seestreitkräfte lehnt sich dabei an die Flagge von 1848 an, wie sie auch von der Reichsflotte geführt worden ist. Sie steht damit in der demokratischen Tradition der Paulskirchenregierung.
Handelsflagge
Als Handelsflagge wird die Flagge bezeichnet, die von Handelsschiffen und anderen Schiffen im privaten Besitz als Nationalflagge gehisst wird. Das Recht zur Führung der Handelsflagge wird durch ein staatliches Flaggenzeugnis verliehen. Die deutsche Handelsflagge ist die einfache Bundesflagge (schwarz-rot-gold). Als solche wird sie seit 1950 in der Bundesrepublik Deutschland, und seit 1990 im wiedervereinigten Deutschland geführt.
Farben
Historisch sind die Farben Schwarz-Rot-Gold seit Anfang des 19. Jahrhunderts ein Symbol für die Einigung Deutschlands.
Die genauen Farbtöne der deutschen Flagge sind nicht per Gesetz festgelegt. Auf der Grundlage des Beschlusses des Bundeskabinetts vom 2. Juni 1999 wurde aber das Corporate Design der Bundesregierung entwickelt. Für die technische Beschreibung verwendet die Bundesregierung momentan folgende RAL-Farbwerte, mit deren Entsprechung im Pantone- und CMYK-System für Bildwortmarken („Logos“) und RGB für Online-Medien:
Farbe | RAL | Pantone | CMYK | RGB (Hex) | RGB (Farbe) |
---|---|---|---|---|---|
Schwarz | 9005 Tiefschwarz |
Black | 0-0-0-100 | 00 00 00 | |
Rot | 3020 Verkehrsrot |
485 | 0-100-100-0 | FF 00 00 | |
Gold (Farbe) | 1021 Rapsgelb |
Yellow: 765 g, Red 032: 26 g, Black: 11 g, transp. White: 198 g, Alternativ 7405 |
0-12-100-5 | FF CC 00 |
Bannerflaggen
Neben den gewöhnlichen Flaggen im horizontalen Format in Deutschland sind oftmals im öffentlichen Gebrauch an Rathäusern, Schulen und anderen beflaggten Gebäuden Bannerflaggen gebräuchlich. (Bspw. am Römer, dem Frankfurter Rathaus). Der schwarze Streifen liegt im offiziellen Gebrauch durch den Bund oder deren Dienststellen an der Mastseite, da ihnen die Verwendung der Bundesflagge als Hissflagge im Hochformat untersagt ist.
Städtische Flaggen existieren oftmals nur in Bannerform, so zum Beispiel die Flagge der Stadt Hanau. 1996 fanden die Flaggen in Bannerform erstmals Erwähnung in der Gesetzgebung des Bundes als die Flaggengesetze am 13. November auf sie ausgedehnt wurden:
Wird die Bundesdienstflagge in Bannerform verwendet, ist der Bundesschild, den Adler zum schwarzen Streifen hin gewendet, parallel zu den Längsstreifen ausgerichtet, etwas zum Mast verschoben, in den schwarzen und den goldfarbenen Teil je bis zu einem Fünftel übergreifend.
Zwar ist in den meisten Fällen ihr Seitenverhältnis nicht festgelegt, doch trifft man bei Bannerflaggen am Häufigsten auf das Verhältnis 5:2.
Beflaggung
In dem Erlass der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes vom 22. März 2005 sind die Beflaggungstage geregelt, bei denen es keiner besonderen Anordnungen bedarf:
- Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus; 27. Januar (Halbmast)
- Tag der Arbeit; 1. Mai
- Europatag (Gründung des Europarates 1949); 9. Mai
- Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes; 23. Mai
- Jahrestag des 17. Juni 1953
- Jahrestag des 20. Juli 1944
- Tag der Deutschen Einheit; 3. Oktober
- Volkstrauertag; 2. Sonntag vor dem 1. Advent (Halbmast)
- Tag der Wahl zum Deutschen Bundestag*
- Tag der Wahl zum Europäischen Parlament*.
(* nicht in allen Bundesländern)
Zudem gibt es noch eine Reihe regelmäßiger Beflaggungstage der Länder. Des Weiteren sind Beflaggungen an anderen Tagen üblich, z. B. bei der Wahl des Bundespräsidenten oder Trauerbeflaggung beim Ableben eines bedeutenden in- oder ausländischen Politikers. Für diese Beflaggungen bedarf es (in der Regel) einer Anordnung des Bundesministers des Innern.
Für eine ausführliche Darstellung siehe Hauptartikel Beflaggung öffentlicher Gebäude.
Flaggen in der deutschen Geschichte
Heiliges Römisches Reich (1410–1806) Darstellung von Albrecht Altdorfer |
Eigentliche hochmittelalterliche Flagge des HRR (1200–1350) |
Flagge beim Wartburgfest (1817) |
Flaggen von monarchistischen und republikanischen Revolutionären von 1848 (März 1848) |
Deutschland („Paulskirchenregierung“) (1848–1866) |
Seekriegsflagge der Reichsflotte (1848–1852) |
Norddeutscher Bund (1867–1871), Deutsches Reich (»Kaiserreich«) (1871–1918) |
Flaggen der kaiserlichen Marine |
Deutsches Reich (»Weimarer Republik«) (1919–1933), DDR (1949–1959), Bundesrepublik Deutschland (1949–heute) |
Deutsches Reich (»Drittes Reich«) Handels- und zusätzliche Nationalflagge (1933–1935) |
Deutsches Reich (»Drittes Reich«) Nationalflagge (1933–1945) und Handelsflagge (1935–1945), zugleich Gösch der Kriegsschiffe |
C-Doppelstander Erkennungsflagge für deutsche Handelsschiffe (1946–1950) |
Deutsche Demokratische Republik (1959–1990) |
Die gemeinsame Olympische Flagge der beiden deutschen Staaten (Olympische Sommerspiele 1960) |
Mittelalterliche Flagge
Die heraldische Kombination von Schwarz, Rot und Gold ist bereits seit dem Mittelalter bezeugt. Ein Vorläufer der deutschen Flaggen ist das Reichsbanner des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Im Kriegsfall kamen weitere Flaggen wie die Reichssturmfahne oder, wenn der Kaiser involviert war, die Reichsrennfahne hinzu.
- Hochmittelalter bis 1410: schwarzer einköpfiger Adler auf gelbgoldenem Grund (heraldisch: „In Gold ein schwarzer Adler“). Dieser Adler war eigentlich lediglich das kaiserliche Symbol. Seit dem 13./14. Jahrhundert wurden dessen Klauen und Schnabel in Rot dargestellt. Das älteste Zeugnis davon gibt der Heidelberger Codex Manesse. Zwischen 1200 und 1350 existierte eine weitere Flagge; die eigentliche Flagge des deutschen Reiches. Sie zeigte ein weißes Kreuz auf rotem Grund.
- Spätmittelalter ab 1410 bis 1806: schwarzer doppelköpfiger Adler auf gelbgoldenem Grund. Der Doppeladler wurde nach 1806 zur Hausflagge der Habsburger.
Flaggen der Neuzeit
Die Bedeutung der Farben Schwarz-Rot-Gold liegt auch in den Befreiungskriegen gegen Napoleon. Die Bekleidung des Lützowschen Freikorps hatte ebenfalls diese Farben. Da diese aus allen Teilen Deutschlands stammten und von dort höchst unterschiedliche Uniformen mitbrachten, war die einzige Möglichkeit, eine einheitliche Bekleidung herzustellen, die unterschiedlich farbigen Uniformen schwarz einzufärben. Hinzu kamen rote Aufschläge und Vorstoß sowie goldene Knöpfe. Die Korps setzten sich zumeist aus Studenten zusammen, die sich gegen die Besatzung Deutschlands durch Frankreich formierten; siehe hierzu auch Urburschenschaft und Hambacher Fest. Zur Popularisierung hat die Legende beigetragen, die Farben seien die gleichen wie die des kaiserlichen Wappens im Heiligen Römischen Reich.
Die Farbzusammenstellung ergibt sich aus einem (historisch verbürgten) Ausspruch in den Befreiungskriegen:
Aus der Schwärze (schwarz) der Knechtschaft durch blutige (rot) Schlachten ans goldene (gold) Licht der Freiheit.
Deutscher Bund
Die Farben Schwarz, Rot und Gold als Nationalfarben für Deutschland haben sich während der Periode des Deutschen Bundes in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts weiter etabliert. Die revolutionären Jahre von 1848 brachten die Gründung einer Nationalversammlung mit sich. Am 9. März 1848 wurde diese dann in Frankfurt am Main offiziell beschlossen und die Flagge mit den waagerechten Farben Schwarz-Rot-Gold festgelegt.
Revolutionäre von 1848, welche nicht eine Deutsche Einheit als Monarchie sondern als Republik haben wollten, wählten für sich auch eine senkrecht gestreifte schwarz-rot-goldene Trikolore in Anlehnung an die französische Flagge.
Außerdem war Schwarz-Rot-Gold die Flagge der Deutschen Reichsflotte von 1848 bis 1852, Kriegsflagge Österreichs und seiner Verbündeten im Deutschen Krieg, Flagge des Bundes der Deutschen in Österreich-Ungarn und Landesflagge der Fürstentümer Waldeck, Reuß Jüngere Linie und Reuß ältere Linie.
Schwarz-Rot-Gold ist die ältere Fahne Deutschlands. Die Farben haben ihren neueren Ursprung vermutlich in den Uniformen des Lützower Freikorps. Dieses Freiwilligenkorps kämpfte unter dem preußischen Major Adolf von Lützow 1813 gegen die napoleonische Fremdherrschaft in Deutschland. Die Uniformen bestanden aus schwarz gefärbten Zivilröcken, roten Aufschlägen und goldenen Knöpfen. Am 17. Juni 1813 geriet die Truppe der „Schwarzen Jäger“ bei Kitzen (nahe Leipzig) in einen Hinterhalt der Franzosen und wurde fast völlig aufgerieben. Am 12. Juni 1815 gründeten sieben Studenten, die im Lützower Freikorps gedient hatten und nun bei verschiedenen Corps des SC zu Jena aktiv waren, zusammen mit anderen national gesinnten Studenten die Burschenschaft zu Jena (Ehre, Freiheit, Vaterland). Diese sieben Studenten wählten die Farben Schwarz, Rot und Gold zu den Farben der Burschenschaft. In der Verfassungsurkunde heißt es dazu: „Eingedenk, dass bei Wartburgfest 1817 den jugendlichen Freuden auch stets der Ernst des Lebens zu bedenken sei, bestimmen sie Rot und Schwarz zu den Farben ihres Paniers“.
Anlässlich des vierten Jahrestages der Völkerschlacht bei Leipzig, dem 18. Oktober 1817, zogen etwa 500 Studenten der Burschenschaft und einige Professoren aus vielen deutschen Staaten unter der Losung „Nur im Ganzen ist Heil“, mit der rot-schwarz-roten Fahne (golden waren lediglich die Fransen) auf die Wartburg bei Eisenach (Wartburgfest), um für Freiheit und ein einheitliches Reich zu demonstrieren. Vom 27. Mai bis zum 30. Mai 1832 demonstrieren 30.000 Teilnehmer auf dem Hambacher Fest für nationale und demokratische Ziele und führten erstmals eine schwarz-rot-goldene Fahne mit sich. Die Inschrift im mittleren roten Teil „Deutschlands Wiedergeburt“ machte das Ziel der Beteiligten deutlich, die Errichtung eines deutschen Nationalstaates.
Am 18. Mai 1848 zogen die Abgeordneten der ersten Deutschen Nationalversammlung, die erste deutsche Volksvertretung überhaupt, in die Frankfurter Paulskirche ein. Am 13. November 1848 wurde Schwarz-Rot-Gold im Reichsgesetzblatt als deutsche Flagge verkündet. Auch dienten die Farben als Flagge der Deutschen Bundesmarine 1848 - 1852. Während des Deutschen Krieges 1866 kämpften einige deutsche Bundes-Korps unter der schwarz-rot-goldnen Fahne gegen Preußen. Schwarz und Gold waren auch die Farben des alten Reiches, diese alten Reichsfarben galten in Österreich-Ungarn bis 1918.
Schwarz-Rot-Gold steht heute als Sinnbild für die deutsche Demokratie, jedoch auch der Bund der Deutschen in der Donaumonarchie Österreich-Ungarn pflegte Schwarz-Rot-Gold als seine Farben. Im Deutschen Reich waren sie bis 1918 die Landesfarben der Fürstentümer Waldeck, Reuß Jüngere Linie und Reuß ältere Linie. 1919 (bis 1933) wurde Schwarz-Rot-Gold wieder zur Nationalflagge Deutschlands. Die neue sozialdemokratische Regierung wählte ganz bewusst die alten Farben Schwarz-Rot-Gold für die erste deutsche Republik, um auch symbolhaft mit dem alten System zu brechen. Gleichzeitig sollte es dem beitrittwilligen „Deutsch-Österreich“ leicht gemacht werden, sich unter dieser Fahne mit dem Deutschen Reich zu vereinigen.
Seit 1949 ist Schwarz-Rot-Gold die Nationalflagge Deutschlands. Artikel 22 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bestimmt die Bundesflagge: „Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold“
Norddeutscher Bund und Deutsches Reich
Preußen, der einflussreichste deutsche Staat, versuchte die deutschen Einigungsbestrebungen in Bahnen zu lenken, die mehr seinen eigenen Interessen entsprachen. Der bedeutendste Schritt in diese Richtung war die Gründung des Norddeutschen Bundes im Jahre 1867. Der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck veranlasste persönlich durch die am 1. Juli 1867 in Kraft getretene Verfassung die Annahme einer neuen Flagge für die Kriegs- und Handelsmarine: einer schwarz-weiß-roten Trikolore. Diese Farben stammen ursprünglich von Flaggenvorschlägen des Prinz Adalbert von Preußen, dem preußischen Marineminister von 1848 bis 1851. Der Öffentlichkeit wurde erklärt, dass Schwarz-Weiß für die preußischen und Rot-Weiß für die Hansestädte stünden. Die Hanse selber hatte zwar als Städtebund nie eine eigene einheitliche Flagge, allerdings führten die Wappen fast aller Mitgliedsstädte die Farben Weiß und Rot.
Diese Farbgebung passte bequem mit den Farben des Königs von Preußen, Friedrich Wilhelm IV. überein, dem man damit schmeichelte, dass Schwarz-Weiß die Farben seines Staates und Rot-Weiß die der Mark Brandenburg gewählt wurden. Gegen die schwarz-weiß-rote Trikolore gab es kaum Widerstand - selbst den Anhängern von Schwarz-Rot-Gold war der erste Schritt einer Vereinigung der deutschen Staaten wichtiger als die Farben der Flagge. Diese Flagge wurde schließlich zur Nationalflagge des Deutschen Reiches von 1871-1918, welches den Norddeutschen Bund ablöste.
Weimarer Republik
Nach Deutschlands Niederlage im Ersten Weltkrieg wurde diese Flagge in der Weimarer Republik (am 11. August 1919) wieder durch eine Flagge in den Farben Schwarz-Rot-Gold ersetzt. Schwarz-Weiß-Rot konnte nicht unverändert weitergeführt werden, da mit ihm das monarchistische, autoritäre System verbunden war, das nun beseitigt war. Die Einführung der schwarz-rot-goldenen Flagge führte zu einem Flaggenstreit, weil diese für viele als Sinnbild mehrfacher Demütigungen stand. Der Streit führte neben parlamentarischen und öffentlichen Diskussionen sogar zu Straßenkämpfen zwischen den gegnerischen Lagern. Die Monarchisten und die Nationalsozialisten favorisierten die Wiedereinführung der schwarz-weiß-roten Flagge und verspotteten die gültige Flagge als „Schwarz-Rot-Mostrich/Senf“.
Auf der Suche nach einer Lösung wurde mit der Verordnung über die deutschen Flaggen vom 11. April 1921 ein Kompromiss geschlossen: Schwarz-Rot-Gold wurde zur Nationalflagge, während Schwarz-Weiß-Rot das Grundtuch für die Handels- und Dienstflagge zur See, sowie der Kriegsflagge wurde. Dieses Grundtuch wurde, je nach Gebrauch, mit einem Adlerwappen in Schwarz-Rot-Gold, einem gleichfarbigen Obereck bzw. einem Eisernen Kreuz kombiniert. Diese komplizierte Regelung gefiel jedoch niemandem und jedes Lager betrachtete seine Farben als die wahren Farben Deutschlands.
So fuhr die deutsche Handelsflotte bis 1933 mit den Farben Schwarz-Weiß-Rot, denen eine Gösch in den Nationalfarben Schwarz-Rot-Gold beigegeben war.
Drittes Reich
In der Zeit des Nationalsozialismus, ab 1933, ersetzten die Nationalsozialisten die Nationalflagge durch ihre Parteiflagge in den Farben Schwarz-Weiß-Rot, aber in der Anordnung dazu durch eine rote Flagge mit weißem Kreis und einem schwarzen Hakenkreuz. Adolf Hitler selbst hatte viele Symbole der Nationalsozialisten entworfen, so auch die Hakenkreuzflagge, obwohl er in Mein Kampf zugibt, dass ein Starnberger Zahnarzt einen sehr ähnlichen Entwurf geschaffen hatte. Hitlers Deutung nach stand Rot für seine Neigung zum Sozialismus, das Weiß für den Nationalsozialismus und das schwarze Hakenkreuz symbolisierte „die Mission des Kampfes um den Sieg des arischen Menschen“. Das Hakenkreuz wurde allerdings neben den Ariern von vielen ethnischen Gruppen auf der ganzen Welt verwendet, und stellte keinesfalls ein Alleinstellungsmerkmal dar (siehe Swastika). In den 1930er Jahren war es sogar in den Flaggen von Estland, Lettland, Finnland und Indien zu finden. Die verwendete Darstellung des Hakenkreuzes war innerhalb der NSDAP nicht unumstritten: so vertraten einige Mitglieder die Meinung, das Hakenkreuz dürfe nur in seiner wahren arischen Form verwendet werden. Diese zeigt das Hakenkreuz mit Fähnchen an den Kreuzenden, welche nach links, gegen den Uhrzeigersinn zeigen.
Die Schwarz-Weiß-Rot-Trikolore wurde in den ersten Jahren des Dritten Reichs als zusätzliche Nationalflagge geführt. Am 15. September 1935 wurde die Hakenkreuzflagge zur alleinigen deutschen Reichs- und Nationalflagge erklärt und die Schwarz-Weiß-Rot-Trikolore als »reaktionär« verboten.
Nach dem Zweiten Weltkrieg
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden von den Besatzungsmächten alle vorherigen Nationalflaggen verboten. Am 12. November 1946 ordnete die Besatzungsmacht an, dass alle deutschen Schiffe zur Identifikation die internationale Signalflagge des Buchstabens „C“ mit einem dreieckigen Ausschnitt zu führen hätten, den so genannten C-Doppelstander. Die Farben blau, weiß und rot repräsentieren dabei die Nationalfarben von drei der vier Alliierten (USA, Großbritannien und Frankreich).
Mit Inkrafttreten des Grundgesetzes wurde am 23. Mai 1949 die schwarz-rot-goldene Flagge zur Staatsflagge der Bundesrepublik Deutschland. In der Sowjetischen Besatzungszone entschied man sich auf dem zweite Volkskongreß 1948 für die schwarz-weiß-rote Flagge, wie sie auch vom Nationalkomitee Freies Deutschland benutzt wurde. 1949 wurde aber auf Vorschlag von Friedrich Ebert auch die schwarz-rot-goldene Flagge als Flagge der Deutschen Demokratischen Republik angenommen. Die Deutsche Demokratische Republik fügte mit dem Flaggengesetz vom 1. Oktober 1959 ihr Staatswappen - Ährenkranz mit Hammer und Zirkel - in die Mitte der Flagge ein. Das öffentliche Vorzeigen dieser im Westen als „Spalterflagge“ bezeichneten Flagge wurde bis Ende der 1960er-Jahre in der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin als ein Verstoß gegen Verfassung und öffentliche Ordnung angesehen und durch polizeiliche Maßnahmen verhindert.
Während der Umgang der Deutschen mit der Flagge in ihren Nationalfarben nach den Eindrücken des Zweiten Weltkriegs lange Zeit sehr zurückhaltend war, ist anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 zum ersten Mal in der deutschen Nachkriegsgeschichte ein massenhaftes Auftreten der deutschen Nationalflagge und der deutschen Nationalfarben an Häusern, Autos, Bekleidung, Fan-Artikeln und als Body-Paintings zu beobachten gewesen.
Sonstiges
Wie bei so manchen Flaggen wurden bei der Gestaltung der schwarz-rot-goldenen Flagge heraldische Regeln missachtet. Die Farben der bundesdeutschen Flagge lassen sich auf die Fahne der Urburschenschaft (rot-schwarz-rot mit einem goldenen Eichenzweig und goldenen Fransen) zurückführen. Laut heraldischen Regeln dürfen keine zwei Farben direkt ohne ein Metall dazwischen nebeneinanderstehen. Diese Regel hatte allerdings für Fahnen nur begrenzte Gültigkeit und spielen heute keine Rolle mehr. (Lit.: Neubecker, 1977, S. 86 f.)
Flaggen, die der Bundesdienstflagge ähneln, aber statt des Bundesschildes das Bundeswappen zeigen, werden geduldet, sofern sie Ausdruck nationaler Verbundenheit einer Bundesbürgerin oder eines Bundesbürgers mit der Bundesrepublik Deutschland sind. Rein rechtlich ist schon die Herstellung dieser Flaggen nicht erlaubt, da sowohl die Schaffung weiterer als auch die Veränderung bestehender Staatssymbole dem Staat vorbehalten ist, der auch über ihre Nutzung bestimmt.
Die Deutsche Bundespost verwendete eine eigene Dienstflagge. Diese zeigte im roten Streifen, der deutlich breiter als 1/3 war, ein goldenes Posthorn mit schwarzen Konturen.
Auch die Deutsche Post der DDR hatte eine eigene Dienstflagge, die der Flagge der Deutsche Bundespost ähnelte, aber ein anderes Posthorn trug, welches jedoch auch in den Anfangsjahren der Bundespost verwendet wurde, als sie ebenfalls noch Deutsche Post hieß.
Länder und Gemeinden verfügen für ihren Hoheitsbereich über eigene Dienstflaggen – meist die Landesflaggen mit dem Landeswappen.
Behörden von Ländern und Gemeinden führen die Bundesflagge gemeinsam mit ihren eigenen Dienstflaggen. Schiffe der Länder (z.B. Wasserschutzpolizei) verwenden die Bundesflagge als Dienstflagge zur See.
Siehe auch
- Liste der Flaggen deutscher Länder
- Liste der Flaggen deutscher Staaten
- Liste der Flaggen des deutschen Kaiserreichs
- Liste der Flaggen Preußens
- Schwarz-Rot-Gold
- Schwarz-Weiß-Rot
- Reichskriegsflagge
- Preußische Flagge
- Flagge der DDR
- Fahne der Einheit
- Reichsbanner des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation
- Bundeswappen
Literatur
- G. Anrich, A. u. G. Cronford: Das Flaggenbuch. Otto Maier, Ravensburg 1983, ISBN 3-473-38851-3
- Peter Reichel: Schwarz-Rot-Gold. Kleine Geschichte der deutschen Nationalsymbole. Beck, München 2005, ISBN 3-406-53514-3
- W. Smith, O. Neubecker: Die Zeichen der Menschen und Völker. Unsere Welt in Fahnen und Flaggen. Reich, Luzern 1975, ISBN 3-7243-0115-4
- Ottfried Neubecker: Heraldik. Wolfgang Krüger Verlag, Frankfurt am Main 1977. ISBN 3-8105-1306-7
Weblinks
- Verordnung über die deutschen Flaggen - vom 11. April 1921
- Anordnung über die deutschen Flaggen - vom 13. November 1996
- Beflaggungserlass der Bundesregierung (pdf)
- Corporate Design der Bundesregierung
- Schwarz Rot Gold - Symbol der Einheit
- Informationen zu den deutschen Flaggen mit weiterführenden Links und Literaturhinweisen
- Beschreibung der Reichsflagge des Heiligen Römischen Reiches
- Entstehung und Ursprung der schwarz-rot-goldenen Flagge
Commons: Flaggen Deutschlands – Bilder, Videos und/oder Audiodateien |
Albanien | Andorra | Belgien | Bosnien und Herzegowina | Bulgarien | Dänemark | Deutschland | Estland | Finnland | Frankreich | Griechenland | Irland | Island | Italien | Kroatien | Lettland | Liechtenstein | Litauen | Luxemburg | Malta | Mazedonien | Moldawien | Monaco | Montenegro | Niederlande | Norwegen | Österreich | Polen | Portugal | Rumänien | Russland | San Marino | Schweden | Schweiz | Serbien | Slowakei | Slowenien | Spanien | Tschechien | Türkei | Ukraine | Ungarn | Vatikanstadt | Vereinigtes Königreich | Weißrussland
Flaggen der Staaten von: Afrika | Asien | Nordamerika | Südamerika | Ozeanien Übersicht aller Nationalflaggen