Lebensmittelskandal
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Unter der Bezeichnung Lebensmittelskandal oder Lebensmittelkrise fasst man die mittels Medien öffentlich gemachte, fahrlässig oder vorsätzlich oder auch nur vermeintlich begangene gesetzeswidrige Umgangsweise mit Lebensmitteln auf, die zur menschlichen Ernährung in Verkehr gebracht werden oder werden sollen. In der Regel sind die betroffenen Produkte entweder verdorben oder durch Kontamination ungenießbar. Die Folgen können vom einfachen „schmeckt nicht“ bis zu schweren Lebensmittelvergiftungen reichen.
Der Rechtsrahmen wird durch ein komplexes Lebensmittelrecht bestimmt. Besondere Bedeutung haben Lebensmittelskandale beispielsweise im Rahmen des Glykolwein-Skandals, der BSE-Krise, des Nitrofen-Skandals um Futtermittel oder auch im Zusammenhang mit sogenanntem Gammelfleisch erlangt.
Lebensmittelskandale sind kein alleiniges Phänomen der Gegenwart. Bereits 1919 erlebte Hamburg einen Lebensmittelskandal, der als Hamburger Sülzeaufstand bekannt wurde.
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[Bearbeiten] Umfang und Wahrheitswerte
Generell sind Lebensmittelskandale entweder begründet oder unbegründet. Die Tatsachen und erst recht ihre (möglichen) Folgen sind in der Regel stark umstritten. Öffentliche Warnungen vor den Lebensmitteln bestimmter Hersteller können diese an den Rand der wirtschaftlichen Existenz bringen. Die Behörden stehen damit vor dem Dilemma, zwischen dem verständlichen Ansprüchen der Verbraucher auf Schutz und Information und den Interessen der betroffenen Unternehmen abwägen zu müssen. Verbraucherschützer werfen den Behörden dabei regelmäßig vor, einseitig Rücksicht auf die (tatsächlichen oder vermuteten) Verursacher zu nehmen. Umgekehrt kommen unbegründete Warnungen sowohl bei Medien als auch bei Behörden gelegentlich vor. Unbegründet wurde zum Beispiel in den Fällen "Birkel" (1985) und "Coppenrath & Wiese" (2003) vor den jeweiligen Lebensmittelherstellern beziehungsweise deren Produkten durch Behörden gewarnt.
[Bearbeiten] Vorsatz oder Versehen
Begründete Fälle von Lebensmittelkrisen sind entweder auf Vorsatz oder auf Versehen zurückzuführen. Im Fall von Vorsatz ist zu unterscheiden zwischen der kriminellen Handlung des Unternehmens selber (Wildfleischskandal 2006, Gammelfleischskandal 2005 ff.) und der kriminellen Handlung Dritter, die das Unternehmen erpressen (z.B. Thomy-Erpressung, 1997).
[Bearbeiten] Kontaminations-Ursachen
Der allergrößte Teil der Lebensmittelkrisen ist auf Kontaminationen zurückzuführen. Diese lassen sich einteilen in:
- physikalische Kontamination (z.B. Glassplitter, Metall),
- mikrobiologische Kontamination (z.B. Bakterien, Pilze),
- chemische Kontamination (z.B. Pestizide, Giftstoffe).
Verdorbene Ware (z.B. Gammelfleisch) ist dem Bereich der mikrobiologischen Kontamination zuzurechnen. In der Regel entstehen Kontaminationen versehentlich im Laufe der Produktion oder gelangen bereits mit Rohstoffen in den Produktionsprozess. Deshalb fordert die EU-Basisverordnung 178/2002 ebenso wie das deutsche Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch eine Rückverfolgbarkeit über die gesamte Wertschöpfungskette für Lebensmittel. Vor betroffenen Lebensmitteln warnt das Rapid Alert System for Food and Feed der EU-Kommission. Als Reaktion auf die Kontamination erfolgt üblicherweise der Warenrückruf. Dieser wird ermöglicht durch die Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel.
[Bearbeiten] Weblinks
Eine chronologisch geordnete Sammlung von Lebensmittelskandalen findet sich z.B. unter:
[Bearbeiten] Siehe auch
- Lebensmittelvergiftung
- Lebensmittelrecht
- Verbraucherinformationsgesetz
- Foodwatch
- Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG)
- Lebens- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
[Bearbeiten] Literatur
- K. Meyer-Kullmann: Lebensmittelskandale und Konsumentenreaktionen. Analyse der Auswirkungen von Lebensmittelskandalen unter besonderer Berücksichtigung des Informationsverhaltens. Dargestellt am Beispiel BSE, Frankfurt a.M. u.a. 1999.
- Matthias Horst (Hrg.), Otto A. Strecker (Hrg.): Krisenmanagement in der Lebensmittelindustrie, Behrs Verlag, Hamburg, 2006