Mathildische Güter
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Bei den Mathildischen Gütern handelte es sich um ein mittelalterliches Territorium in der Toskana, das vor allem im 12. Jahrhundert eine entscheidende Rolle für die Italienpolitik deutscher Könige und römisch-deutscher Kaiser spielte.
Ihren Namen haben die Mathildischen Güter von Mathilde von Tuszien, 1069 bis zu ihrem Tod 1115 regierte sie selbstständig als Markgräfin auf der Burg Canossa. Ihr weit gestreuter Herrschaftsbereich umfasste die Toskana, Mantua, Parma, Reggio, Piacenza, Ferrara, Modena, einen Teil von Umbrien, Spoleto, den Kirchenstaat von Viterbo bis Orvieto und einen Teil der Mark Ancona, teilweise als Allodien, teilweise als Reichslehen. Bereits 1107 vermachte sie ihre Besitzungen dem Heiligen Stuhl. Als sie 1115 starb, beanspruchten sowohl Papst Paschalis II. als auch Kaiser Heinrich V. das Gebiet. Der Papst berief sich auf das Testament Mathildes, der Kaiser verstand die Territorien als heimgefallene Reichslehen.
Lothar III. handelte 1133 einen Kompromiss mit der Kurie aus, der eine Aufteilung der Mathildischen Güter vorsah. 1137 belehnte Lothar seinen Schwiegersohn Heinrich den Stolzen, der bereits zuvor Markgraf von Tuszien geworden war, mit den Mathildischen Gütern. Damit war das Territorium der Welfen beträchtlich gewachsen und Heinrich wurde zum aussichtsreichsten Anwärter auf die Nachfolge Lothars. Als dann doch Konrad III. König wurde, spielten die Mathildischen Güter eine wichtige Rolle in der Auseinandersetzung zwischen Staufern und Welfen.
Heinrichs Nachfolge als Inhaber der Güter trat Welf VI. an, der diese Aufgabe jedoch kaum wahrnahm, so dass Barbarossa das entscheidende Zugriffsrecht auf die Territorien ausübte. 1158/59 organisierte der Kaiser die Verwaltung der Mathildischen Güter um. In dieser Zeit rückten die Gebiete aber auch wieder in den Brennpunkt der Auseinandersetzungen zwischen Kaiser und Papst. 1159 forderte Hadrian IV. die Rückgabe an den Heiligen Stuhl. Im Rahmen der Friedensverhandlungen von Angani nach der Schlacht von Legnano versprach Barbarossa schließlich 1176 die komplette Rückgabe der Mathildischen Güter an den Papst. Im darauf folgenden Frieden von Venedig rückte der Kaiser jedoch wieder von dieser Vereinbarung ab und beanspruchte unter anderem ein 15-jähriges Nutzungsrecht. Teile der Mathildischen Güter behielt der Kaiser ein, denn unter Heinrich VI. gab es 1192 erneute Verhandlungen über eine Rückgabe der restlichen Ländereien an die Kurie.