Matrikelnummer
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Eine Matrikelnummer ist ein Identifikator zur Personenkennzeichen - eine spezifische Kennung, die eine Person in einem Personenverzeichnis (Matrikel) eindeutig identifiziert. Matrikelnummern ermöglichen eine eindeutige Identifizierung einer Person auch dann, wenn eine eindeutige Identifizierung allein anhand des Namens oder einer Kombination von Name und Geburtstag und -ort nicht möglich ist. Da die Nummern nur einmal vergeben werden, lässt sich auch über längere Zeiträume diese Zuordnung zurückverfolgen.
[Bearbeiten] Verwendung
Der Begriff Matrikelnummer ist heutzutage vor allem an Universitäten üblich. Andere Personenkennzeichen, etwa die Sozialversicherungsnummer, werden nicht als Matrikelnummer bezeichnet.
In Österreich und der Schweiz enthält die Matrikelnummer die Universität, das Jahr und eine fortlaufende Nummer, die bei der Einschreibung zum Studium (Immatrikulation) vergeben wird. Sie ist daher bundesweit eindeutig. In Deutschland wird die Matrikelnummer jedem Studenten von der Hochschule bei der Einschreibung zugewiesen und ist nur innerhalb der Hochschule eindeutig.
Die Matrikelnummer erlaubt auch die Pseudonymisierung bei der Bekanntgabe von personenbezogenen Daten wie Klausurergebnissen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen deshalb in Deutschland Name und Matrikelnummer nicht gemeinsam veröffentlicht werden.
Neben Studenten erhalten auch Soldaten eine Matrikelnummer. Bei der Bundeswehr wird sie Personenkennziffer (PK) genannt und in der Schweiz ist es die AHV-Nummer der betroffenen Wehrperson. Auch die Angehörigen der französischen Fremdenlegion erhalten eine eindeutige Matrikelnummer (frz. Matricule), die seit ca. 1953 sechsstellig ist. In der III. Genfer Konvention über die Behandlung von Kriegsgefangenen ist festgelegt, dass ein Gefangener auf Befragen nur zur Nennung seines Namens, Vornamens und Grades, seines Geburtsdatums und der Matrikelnummer oder, wenn diese fehlt, einer anderen gleichwertigen Angabe verpflichtet ist.