Minderheitensprachen in Österreich
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Obwohl Deutsch die Muttersprache der Bevölkerungsmehrheit ist und daher laut Verfassung als Staatssprache definiert ist, sind in Österreich auch die Sprachen einiger ethnischer Minderheiten gesetzlich geschützt.
Deutsch | 7,115.780 |
Anerkannte Minderheitensprachen | Sprecherzahl |
---|---|
Ungarisch | 40.583 |
Slowenisch | 24.855 |
Burgenlandkroatisch | 19.412 |
Tschechisch | 17.742 |
Slowakisch | 10.234 |
Romanes | 6.273 |
Windisch | 568 |
Österreichische Gebärdensprache | 9.000 |
Ausgewählte weitere Sprachen | Sprecherzahl |
Türkisch | 183.445 |
Serbisch | 177.320 |
Kroatisch | 131.307 |
Englisch | 58.582 |
Bosnisch | 34.857 |
Polnisch | 30.598 |
Albanisch | 28.212 |
Italienisch | 10.742 |
Französisch | 10.190 |
Mazedonisch | 5.145 |
Kurdisch | 2.133 |
1. Angegebene Umgangssprache der österreichischen Wohnbevölkerung. Nach Ansicht von Minderheitenvertretern führt dieser Umstand zu einer Unterschätzung der wirklichen Zahl der Sprachmitglieder. 2. Quelle: Volkszählung 2001 |
Burgenlandkroatisch, Jenisch, Romanes, Slowakisch, Slowenisch, Tschechisch und Ungarisch sind Sprachen der autochthonen Minderheiten in Österreich. Die Sprachen dieser ethnischen Minderheiten sind, mit Ausnahme der Jenischen, gesetzlich geschützt. Die Minderheiten haben in bestimmten Regionen Anspruch auf muttersprachlichen Unterricht. Burgenlandkroatisch und Slowenisch sind in einigen Amtsbezirken, Ungarisch ist in vier Gemeinden des Burgenlandes zusätzlich zur deutschen Sprache Amtssprache. Auch sind in Ortschaften mit einer bestimmten Anzahl von Angehörigen autochthoner Volksgruppen topographische Aufschriften zweisprachig anzubringen. Diese im Volksgruppengesetz aus dem Jahr 1976 näher ausgeführten Rechte wurden im Burgenland im Jahr 2000 vollständig, in Kärnten jedoch nur teilweise umgesetzt. Durch ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2001, welches Teile dieses Volksgruppengesetzes als verfassungswidrig aufhob, müssten aber sowohl im Burgenland als auch in Kärnten zusätzliche zweisprachige topographische Aufschriften angebracht werden (siehe Ortstafelstreit).
Die Anerkennung der Minderheitenrechte der kroatischen und slowenischen Minderheit in Burgenland, Kärnten und der Steiermark (damit auch ihrer Sprache) ist in Artikel Sieben des Staatsvertrages von 1955 festgeschrieben.
Die Anerkennung der ungarischen Sprache in vier Gemeinden des Burgenlandes folgt aus Bestimmungen der Amtssprachenverordnung (ungarisch) auf der Basis des österreichischen Volksgruppengesetzes.
Die Jenischen schätzen, dass in Österreich rund 30.000 Angehörige ihres Volkes leben. Der österreichische Staat sublimiert bislang diese Gruppe zu Sinti und Roma und entwickelte keine eigene Minderheitenpolitik für sie, obwohl vom Jenischen Kulturverband Österreich genau das eingefordert wird.
Eine hohe Anzahl von Sprechern anderer Sprachen, vor allem Türkisch und der Sprachen des ehemaligen Jugoslawiens, die teilweise auch Staatsbürger sind, haben heute zwar ihren Lebensmittelpunkt in Österreich, ihre Sprachen fallen aber nicht unter dem Minderheitenschutzrecht und brauchen daher in den Schulen auch nicht berücksichtigt werden.
Siehe auch: Sprachgebrauch in Österreich, Kärntner Slowenen, Burgenlandkroaten, Burgenlandungarn
[Bearbeiten] Weblinks
[Bearbeiten] Medien in österreichischen Minderheitensprachen:
- dROMa - zweisprachige Zeitschrift in Deutsch und Romani