Molotowcocktail
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Molotowcocktail (auch Brandflasche genannt) ist eine Sammelbezeichnung für eine Vielzahl einfacher Brandwaffen, die bei Aufständen, Krawallen, Guerillakriegen, im Straßenkampf oder bei Brandanschlägen benutzt werden.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Funktionsweise
Molotowcocktails sind schnell, einfach und billig herzustellen. Sie bestehen normalerweise aus einer Flasche mit brennbarer Flüssigkeit und einem Zünder. Beim Auftreffen auf das Ziel zerbricht die Flasche wobei sich der Inhalt verteilt und entzündet.
[Bearbeiten] Geschichte
Erstmals eingesetzt wurde die Waffe in den Bürger- und Interventionskriegen in Russland (1920–1924) und später im Spanischen Bürgerkrieg (1936-1939), jedoch nicht unter dem Namen Molotowcocktail.
Der Name wurde 1939/40 von finnischen Soldaten in Anlehnung an Wjatscheslaw Molotow, den damaligen sowjetischen Regierungschef und Außenminister, benutzt, welcher für die sowjetische Invasion in Finnland im so genannten Winterkrieg verantwortlich gemacht wurde. Die Finnen setzten Molotowcocktails erfolgreich gegen russische Panzer ein. Finnland ging dazu über, die Cocktails industriell von der staatseigenen Firma Oy Alkoholiliike Ab herstellen zu lassen und mit den benötigten Streichhölzern paketweise an die Front zu schicken. Insgesamt wurden 450.000 Stück produziert.
Diese Idee übernahm die deutsche Wehrmacht und ließ Molotowcocktails unter dem Namen „Brandflasche“ herstellen.
Massenhaft zum Einsatz kamen Molotowcocktails auch beim Aufstand im Warschauer Ghetto und während des sowjetischen Einmarschs, der den Ungarnaufstand beendete.
Während des Nomonhan-Zwischenfalls 1939 setzten japanische Soldaten, da sie nicht ausreichend mit Panzerabwehrwaffen ausgerüstet waren, benzingefüllte Flaschen gegen sowjetische Panzer ein.
[Bearbeiten] Heute
- Molotowcocktails wurden bei den Unruhen in Frankreich 2005 eingesetzt
- Beim Schulmassaker von Littleton 1999 hatten Harris und Klebold mehrere Molotowcocktails dabei
[Bearbeiten] Rechtslage
In Deutschland wird der Molotowcocktail in der Waffenliste als verbotene Waffe aufgeführt (§ 2 Abs. 3 WaffG in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.4). Somit sind gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 1 WaffG der Erwerb, der Besitz, das Überlassen, das Führen, das Verbringen, das Mitnehmen, das Herstellen, das Instandsetzen sowie der Handel damit verboten. Ebenso ist es nicht erlaubt, zum Herstellen von Molotowcocktails anzuleiten oder aufzufordern (§ 52 Abs. 1 Nr. 4 in Verbindung mit § 40 Abs. 1 WaffG). Verstöße gegen das Verbot werden mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. |
[Bearbeiten] Literatur
- Wolfgang Fleischer Waffen-Arsenal Band 174: Deutsche Handgranaten 1914 - 1945, Podzun-Pallas-Verlag, Wölfersheim-Berstadt, 1998, ISBN 3-7909-0631-x
- Karl H. Schnell; Sven Korweslühr Taschenbuch Wehrausbildung, Walhalla U. Praetoria, Regensburg, 2005, ISBN 3802962052
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |