Musterung
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Die Musterung ist eine Untersuchung der körperlichen und geistigen Eignung eines Menschen für den Wehrdienst. Musterungen gibt es nicht erst seit der Einführung der gesetzlichen Wehrpflicht zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Auch schon bei der Aushebung von Söldnern, durch Werberkolonnen, usw. spricht man von Musterungen.
In Deutschland wurden im Jahr 2005 345.839 Wehrpflichtige gemustert, davon wurden 211.341 (61,1%) für "wehrdienstfähig" befunden, 108.793 (31,4%) galten als "nicht wehrdienstfähig" und 25.759 (7,5%) Wehrpflichtige wurden als "vorübergehend nicht wehrdienstfähig" eingestuft[1].
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[Bearbeiten] Geschichte
Der Begriff Musterung (lat. monstrare "zeigen") findet sich zuerst in der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts, als von den Landesherren und Ständen solche Musterungen durchgeführt wurden, um einen annähernden Überblick über die zahlenmäßige Stärke und den Ausrüstungsstand der nach Lehnsrecht und Landfolge dienstpflichtigen Adligen, Bürger und Bauern zu erlangen, soweit sie Haus- und Grundbesitzer waren, also nicht Besitzlose; soweit eine Witwe Haus und Hof besaß, musste ein Ersatzmann gestellt oder Geldersatz bezahlt werden. Im Blick auf die Türkengefahr wurde ein dreigeteilter Ausschuss gebildet, wobei ein Drittel – die „geradesten, stärksten, tugendhaftesten und frömmsten“ jungen Männer – für ein stehendes Heer ausgewählt wurden, der Rest für die Reserve. Diese Musterungen erfolgten unter der Aufsicht von Musterherren oder Kommissaren und wurden regelmäßig und nach genaueren Maßstäben durchgeführt. Nach dem damals herrschenden Kantonalsystem war mit dem Geburts- und Aufenthaltsort – und damit dem Aushebungsort – schon die Verbindung zu dem zum Kanton gehörenden Regiment hergestellt. Erst als Folge der Ersetzung des Kantonalsystems durch die Einrichtung von Rekrutierungsbezirken im 19. Jahrhundert (Baden 1832) wurde die Musterung von der Verwendung des gemusterten Soldaten abgekoppelt. Im Dritten Reich erfolgte die Musterung durch die Wehrbezirke im Einvernehmen mit den gleichgeordneten Kreispolizeibehörden. In der ehemaligen DDR wurden die Wehrpflichtigen in wenigen Wochen im Frühjahr durch die Wehrkreiskommandos gemustert; zusätzliche Aufgabe der Musterung war die „weitere Vorbereitung der Bürger auf die Wahrnehmung ihres verfassungsmäßig garantierten Rechtes sowie die ehrenvolle Erfüllung ihrer staatsbürgerlichen Pflicht, Wehrdienst zu leisten“.
[Bearbeiten] Ablauf in der Bundesrepublik Deutschland
Mit der Musterung sind Musterungsärzte betraut, die bei den Kreiswehrersatzämtern oder – für Freiwillige - bei den entsprechenden Institutionen der Truppe (z. B. Zentrum für Nachwuchsgewinnung) eingesetzt sind. Für die Einstufung des Wehrpflichtigen ist in entsprechenden Richtlinien (Zentralen Dienstvorschriften) ein Rahmen festgelegt, nachdem die körperlichen Mängel klassifiziert sind, so dass je nach deren Erheblichkeit ein entsprechender Tauglichkeitsgrad vergeben wird. Auch über die Verwendbarkeit, also die Fähigkeiten und Kenntnisse, die einen Wehrpflichtigen für besondere Tätigkeiten besonders befähigen, wird entschieden. Im Rahmen der Musterung wird auch über so genannte Wehrdienstausnahmen entschieden. Nicht jeder Wehrpflichtige wird sofort zum Wehrdienst herangezogen. In vielen Fällen wird zunächst eine Zurückstellung gewährt, z. B. beim Besuch einer Schule oder für die Zeit einer Ausbildung. Unterschiedliche Gründe können sogar zu einer Befreiung vom Wehrdienst führen (§ 11 Wehrpflichtgesetz).
Der Wehrpflichtige sollte Sportkleidung mitbringen, außerdem noch Personalausweis, Impfbuch und ggf. Atteste oder andere ärztliche Dokumente, die sich in seinem Besitz befinden.
Die zu musternde Person durchläuft bei der Musterung folgende Stationen:
- Personalaufnahme: Hier werden die bereits vorhandenen Daten (Adresse, Führerschein, Ausbildung) verifiziert. Jeder Wehrpflichtige hat bereits jetzt die Möglichkeit, seinen Willen zu äußern, den Wehrdienst zu verweigern (Kriegsdienstverweigerung). Die Mitarbeiter des Kreiswehrersatzamtes nehmen jederzeit einen Antrag zur Niederschrift auf. Ein solcher Antrag kann jedoch auch vollständig gefertigt zur Musterung mitgebracht werden. Er muss einen Lebenslauf und eine ausführliche Darlegung der Beweggründe, die zu der Entscheidung geführt haben, den Dienst an der Waffe zu verweigern, beinhalten. Diese Unterlagen können auch nachgereicht werden. Eine gezielte Befragung erfolgt nicht, denn es besteht gesetzlich kein Wahlrecht zwischen Wehr- und Zivildienst. Zivildienst ist der Ausnahmefall (Ersatzdienst) und darf nur von anerkannten Kriegsdienstverweigerern geleistet werden. Es wird jedoch jetzt nach Verwendungswünschen gefragt, so dass jemand, der verweigern will, im Rahmen dieser Befragung seinen Willen kund tun kann.
Die Stellung eines Antrags auf Kriegsdienstverweigerung (KDV) hat keinen Einfluss auf die Tauglichkeitsentscheidung. Trotzdem empfehlen Gegner der Wehrpflicht, einen Antrag auf KDV erst nach der Musterung, aber vor dem Erhalt des Einberufungsbescheids zu stellen. - Personalaufnahme im Labor: Die zu musternde Person wird gewogen, vermessen und nach Alkohol-, Zigaretten- und anderem Drogenkonsum befragt. Diese Befragung kann auch im Rahmen der ärztlichen Untersuchung durchgeführt werden. Es wird auch eine Urinprobe genommen. Diese wird auf Eiweiße untersucht, die auf eine Stoffwechselkrankheit deuten könnten. Außerdem kann, sollte der Verdacht vorliegen, dass illegale Drogen konsumiert wurden (Dies wird nach eigenem Ermessen der beteiligten Mitarbeiter, oder durch die positive Antwort auf die entsprechende Frage nach dem Konsum illegaler Drogen festgestellt.), die entsprechende Probe auf vorhandene aktive Wirkstoffe oder Abbauprodukte einer Droge (z.B. Cannabis) untersucht werden. In der Regel erfolgt bei positiven Ausfalls eines Drogentests die Vergabe des Tauglichkeitsgrades 4 (T4). Hierdurch erfolgt die Zurückstellung der Wehrpflicht für ein halbes Jahr. Nach Ablauf dieser Zeit erfolgt eine erneute Ladung zur Musterung. Die Aussage, dass eine Probe nur bei freiwillig Längerdienenden nach Rückfrage auf Drogen untersucht wird, da diese Untersuchungen aufwändig sind, entspricht nicht der Wahrheit.
- Seh- und Hörtest
- Puls und Blutdruck (werden nicht flächendeckend durchgeführt)
- Überprüfung der Gelenke (Motorik), sowie der Statur (Körperbau und Haltung) (u.U. erst bei der ärztlichen Untersuchung)
- Untersuchung durch den Arzt: Befragung zur Krankheitsgeschichte, Kreislaufuntersuchung evtl. mit Konditionstest, Haltungsuntersuchung und Kontrolle der Genitalien auf Geschlechtskrankheiten und Hodenkrebs. Sollte der Arzt bereits hier der Meinung sein, dass die zu musternde Person nicht wehrdienstfähig erscheint, entfällt die unten genannte "EUF".
- Gespräch mit einem Musterungsbeamten: Beim Musterungsbeamten erhält der Wehrpflichtige seinen Musterungsbescheid. Ihm werden die rechtlichen Konsequenzen erläutert. Ebenfalls werden hier die Entscheidungen über die zuvor aufgenommenen Anträge gefällt (hierzu gehört nicht der Antrag auf Anerkennung als Kriegstdienstverweigerer).
Falls der Arzt weitere Untersuchungen bei Spezialisten angeordnet hat (etwa zur Überprüfung von mitgebrachten Attesten) wird der Musterungsbescheid per Post zugestellt. - EUF: Eignungsuntersuchung und -feststellung beim Psychologischen Dienst: Dies ist eine Mischung aus Rechtschreibprüfungen, Mathematik, Logik, ggf. Technik und einem Reaktionstest. Während die ärztliche Untersuchung zu Ausschlüssen (sprich Tätigkeiten, die man bei der Bundeswehr nicht ausüben darf) führt, stellt die EUF die Talente des Wehrpflichtigen fest. Dieser Test soll begünstigen, dass der einzelne seinen Fähigkeiten entsprechend eingesetzt werden kann. Bei Kriegsdienstverweigerern entfällt dieser Test.
- Fahrgeld wird von der Zahlstelle zurückerstattet (falls diese nicht besetzt ist, bedarf es einer Antragstellung vorort)
Ein normaler Musterungstag, inkl. EUF, kann 3-8 Stunden in Anspruch nehmen. Der medizinische Teil und die EUF dauern mit Wartezeiten jeweils ungefähr 2-3 Stunden. In Ausnahmefällen kann die Tauglichkeit nicht an einem Musterungstag festgestellt werden. Der zu musternde wird dann noch einmal einbestellt.
Bei einigen Kreiswehrersatzämtern wird im Anschluss an die EUF bei tauglichen Wehrpflichtigen, die keinen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung gestellt haben, noch eine computergesteuerte Vermessung durchgeführt um so die passende Uniform und andere Ausrüstungsgegenstände einzuplanen. Dazu ist es nötig eine schwarze oder sehr dunkle Unter- oder Badehose zu tragen, da ansonsten kein ausreichender Kontrast zum Hintergrund besteht und die Messung nicht möglich ist. Verwendet das KWEA so eine Anlage, wird im Anschreiben zur Ladung auf das Mitbringen einer dunklen Hose hingewiesen.
[Bearbeiten] Ablauf in Österreich
Die Musterung, in Österreich "Stellung" genannt, wird von den zuständigen Stellungskommissionen durchgeführt. Diese befinden sich in Wien, Sankt Pölten, Linz, Graz, Klagenfurt und Innsbruck. Eine Stellungskommission steht unter militärischer Führung, und setzt sich aus militärischem Kader, Grundwehrdienern, aber auch aus zivilen Beamten und Vertragsbediensteten zusammen. Eine Stellungskommission ist üblicherweise in Zug-Stärke besetzt. Grundwehrdiener, die in einer Stellungskommission Dienst leisten, und mit Aufgaben mit medizinischem Zusammenhang betraut werden, haben grundsätzlich vor der Verwendung eine knapp vierwöchige Ausbildung als Ordinationsgehilfe zu absolvieren.
[Bearbeiten] Reguläre Stellung
Jedem männlichen, österreichischen Staatsbürger, der das wehrpflichtige Alter erreicht, wird eine Stellung mittels öffentlicher Kundmachung (durch Aushang an Gemeindeämtern oder anderen öffentlichen Gebäuden) angeordnet. Zusätzlich erhält jeder Stellungspflichtige per eingeschriebenem Brief eine so genannte "Aufforderung zur Stellung", in der aufgeführt ist, in welcher Stellungskommission er sich wann einzufinden hat. Ebenso wird ein "Bundesheerfahrausweis" mitgesendet, der es dem Stellungspflichtigen ermöglicht, kostenlos mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen. Wird dieser Ausweis nicht in Anspruch genommen, so wird ein aliquotes Kilometergeld ausbezahlt.
In Österreich herrscht grundsätzlich Stellungspflicht, das heißt der Stellungspflichtige hat der Aufforderung zur Stellung nachzukommen. Tut er dies nicht, so wird er zuerst zu einer Nachstellung aufgefordert. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, so kann er auch zwangsweise vorgeführt werden. Kann ein Stellungspflichtiger schon am Anfang des ersten Stellungstages medizinische Gutachten beibringen, die seine Untauglichkeit eindeutig belegen, so wird der Stellungspflichtige in einem verkürzten Verfahren als untauglich ermittelt. In besonderen Fällen, wie etwa bei körperlicher oder geistiger Behinderung kann auch eine Stellung "in Abwesenheit" durchgeführt werden.
Der reguläre Stellungsablauf dauert in der Regel 1½ Tage. Am Anfang des ersten Tages, ab etwa 7 Uhr morgens, wird festgestellt, welche Stellungspflichtigen tatsächlich erschienen sind. Die erschienenen Stellungspflichtigen werden weiters mit Sandalen und kurzen Hosen (in weißer oder grüner Farbe, abhängig vom Wochentag) ausgestattet, und in zwei Gruppen eingeteilt.
Die Untersuchungen am ersten Tag unterteilen sich in zwei Bereiche, und zwar die medizinische und die psychologische Untersuchung. Am Vormittag führt dabei die erste Gruppe den medizinischen Teil durch, während die zweite Gruppe die psychologische Untersuchung in Form der so genannten CUT (Computerunterstützte Testung) durchführt. Am Nachmittag wechseln dann die Gruppen. Ziel der Untersuchungen des ersten Tages ist es, medizinische und psychologische Basisdaten für die am zweiten Tag folgende medizinische Hauptuntersuchung zu sammeln.
Am ersten Tag wird folgendes durchgeführt:
- Untersuchung des Bluts (Leberwerte, Cholesterin, Blutsenkung, jedoch kein HIV-Test)
- Untersuchung des Urin (Eiweiß, Blut, jedoch kein Drogentest; dieser kann jedoch von einem der Ärzte oder einem Psychologen auf Verdacht hin angeordnet werden)
- Feststellung der Körpermaße: Größe, Gewicht, Schuhgröße, Bauchumfang, Brustumfang, Taillenumfang
- Isometrie: Feststellung der Kraft in Armen und Beinen
- Spirometrie: Feststellung des Lungenvolumens und dessen Relation zu den Körpermaßen
- Blutdruck (wird auf beiden Armen gemessen)
- Elektrokardiogramm, eventuell Belastungs-EKG (wird vom Sanitätsunteroffizier entschieden)
- Audiometrie: Feststellung des Zustandes des Gehörs
- Röntgen der Lunge
- Feststellung der Sehkraft
- Computerunterstützte psychologische Testung: Reaktion, technisches Verständnis, Arbeit unter Druck
- Aufnahme der persönlichen Daten wie Wohnort, Schulbildung, Religionszugehörigkeit, frühere Staatsbürgerschaften, sonstige Kenntnisse, ...
In Fällen wie unklaren Befunden in Sachen Audiometrie, EKG oder bei möglichen Sehschwächen werden die betroffenen Stellungspflichtigen von einem jeweiligen Facharzt noch am Nachmittag des ersten Tages untersucht, und die Befunde an die Stellungskommission übermittelt. Stellungspflichtige, die bei der CUT ein Ergebnis unter einem bestimmten Niveau erreichen, müssen zusätzlich noch ein Einzelgespräch mit einem Psychologen absolvieren. Die Vortäuschen von nur geringen Kenntnissen und Fähigkeiten beim Test am Computer hat übrigens keinen direkten Einfluss auf die Tauglichkeit, sondern wirkt sich lediglich in der automatischen Ermittlung der Verwendungszwecke aus.
Der erste Stellungstag endet üblicherweise etwa um 15 Uhr nach der Vorführung von Werbe- bzw. Informationsfilmen zu den Kräften für internationale Operationen (KIOP) und den Waffengattungen des Österreichischen Bundesheers.
Am zweiten Tag werden die Stellungspflichtigen von eigenen Ärzten (in der Regel Vertragsärztinnen) untersucht. Dabei werden sowohl die am Vortag festgestellten Daten als auch eventuell vom Stellungspflichtigen beigebrachten Befunde und ärztliche Bestätigungen berücksichtigt, sowie weitere Untersuchungen durchgeführt. Auf dieser Basis entscheidet der Arzt, ob der Stellungspflichtige tauglich, vorübergehend untauglich, untauglich oder vom Beschluss ausgesetzt ist. Vorübergehend untaugliche Stellungspflichtige werden zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen eines Kurzstellungsverfahrens erneut auf ihre Tauglichkeit überprüft. Stellungspflichtige, bei denen der Beschluss ausgesetzt wurde, werden zu einem Facharzt überwiesen, wobei sich der Stellungspflichtige selbst um einen Termin kümmern muss. Diese Untersuchung beim Facharzt muss innerhalb von 4 Wochen geschehen. Dies geschieht vor allem in Fällen, wo die der Untersuchungsärztin vorliegenden Befunde unklar und/oder zweifelhaft sind. Die Kosten für die Untersuchung selbst werden von der Stellungskommission selbst getragen.
Die Tauglichkeit wird mit so genannten Wertungsziffern angegeben, wobei 9 die höchste Ziffer ("uneingeschränkt tauglich") und 0 die niedrigste Ziffer ("untauglich") darstellt. Die Ziffern 4 bis 2 bezeichnen eine eingeschränkte Tauglichkeit (verbunden mit einem Ausnahmeprofil, eine Liste von Empfehlungen für Befreiungen an den Truppenarzt, sollte der Stellungspflichtige in Zukunft einrücken), und die Stufe 1 bezeichnet vorübergehende Untauglichkeit. Vom Beschluss ausgesetzten Stellungspflichtigen wird keine Wertungsziffer zugewiesen, da diese erst nach den weiteren Untersuchungen bestimmt werden kann. Wertungsziffern von 4 oder niedriger müssen zusätzlich noch von der leitenden Ärztin der Stellungskommission abgezeichnet werden.
Ebenfalls am zweiten Tag werden allfällige administratorische Tätigkeiten durchgeführt, wie etwa die Ausgabe der Fahrscheine oder Ausbezahlung des Kilometergeldes, oder die Einzelberatung zu den Karrieremöglichkeiten im Österreichischen Bundesheer.
Sind die medizinischen Untersuchungen abgeschlossen, so wird dem Stellungspflichtigen das Stellungsergebnis vom Leiter der Stellungskommission mitgeteilt. Hier kann auch eine eventuelle Zivildiensterklärung übergeben werden. Die Möglichkeit, eine derartige Erklärung abzugeben, besteht jedoch grundsätzlich bis 2 Tage vor Erhalt (Übernahme) eines Einberufungsbefehles. Mit der Unterschrift von Leiter und Stellungspflichtigem auf dem Stellungsbescheid erlangt das Stellungsergebnis Gültigkeit. Damit ist die Stellung beendet, und das ermittelte Ergebnis wird an die zuständige Ergänzungsabteilung weitergeleitet.
Beim Verlassen der Stellungskommission wird dem Stellungspflichtigen noch ein Paket mit Werbegeschenken (Autozeitschrift, Energy-Drink, Nassrasierzubehör) überreicht. Für die Heimfahrt wird dem Stellungspflichtigen wie schon bei der Anreise eine Fahrkarte oder, wenn gewünscht (z.B. bei Anreise mit dem eigenen Auto), ein aliquotes Kilometergeld ausbezahlt.
[Bearbeiten] Kurzstellung
Wurde ein Stellungspflichtiger als "vorübergehend untauglich" eingestuft, so wird die endgültige Tauglichkeit in einem späteren Verfahren, einer so genannten Kurzstellung, festgestellt. Dies geschieht, wenn der Stellungspflichtige zum Zeitpunkt der ersten Stellung z.B. verletzt oder krank ist, und der Heilungsprozess voraussichtlich länger dauern wird. Der Stellungspflichtige erhält nach einem bestimmten Zeitraum (maximal 2 Jahre) wiederum einen Stellungsbefehl. Die damit verbundenen Untersuchungen sind jedoch relativ rasch durchgeführt, da in der Regel lediglich vom Stellungspflichtigen beigebrachte oder der Stellungskommission vorliegende Befunde von einer Ärztin begutachtet werden. Zu beachten ist, dass auch das Ergebnis einer Kurzstellung wieder "vorübergehend untauglich" sein kann. Die endgültige Feststellung der Tauglichkeit kann sich im ungünstigsten Fall, etwa bei langwierigen Heilungsprozessen, also dementsprechend in die Länge ziehen.
Darüberhinaus hat jeder Wehrpflichtige, wenn sich sein Gesundheitszustand wesentlich ändert, Anrecht auf eine erneute Stellung. Personen, die eine Zivildiensterklärung abgegeben haben, steht dieses Recht jedoch nicht mehr zu.
[Bearbeiten] Ausbildungsdienst-Stellung
Personen, die sich freiwillig zum Österreichischen Bundesheer melden, werden vor dem Einrücken einer Tauglichkeitsüberprüfung unterzogen. Derartige Überprüfungen finden in einer der Stellungskommissionen statt, wobei die zu Überprüfenden von Mitarbeitern des Heerespersonalamtes begleitet werden. Es werden in etwa die gleichen Untersuchungen wie bei einer regulären Stellung durchgeführt, mit dem Unterschied, dass zu jedem zu Überprüfenden ein Belastungs-EKG ermittelt wird, sowie ein obligatorischer Drogentest in Form eines Urin-Teststreifens durchgeführt wird. Da an der Ausbildungsdienst-Stellung auch Frauen teilnehmen, müssen diese auch noch die CUT durchführen, welche die männlichen Teilnehmer schon bei ihrer regulären Stellung durchgeführt haben.
Das Verfahren der Ausbildungsdienst-Stellung ist im Gegensatz zur regulären Stellung beschleunigt, und dauert in der Regel weniger als einen Tag. Das ermittelte Ergebnis wird nicht an die zuständige Ergänzungsabteilung, sondern an das Heerespersonalamt übermittelt.
Auch die Stellungspflichtigen zum Ausbildungsdienst erhalten ein Paket mit Werbegeschenken, wobei sich das Paket für Frauen dadurch von dem der Männer unterscheidet, dass es einen Damenrasierer statt dem normalen Rasierzubehör enthält, sowie zusätzlich noch eine Strumpfhose. Auf das Beilegen einer geschlechteradäquaten Zeitschrift wurde verzichtet, und so findet sich auch hier die gleiche Auto-Zeitschrift wie bei den gewöhnlichen, "männlichen" Werbegeschenkpaketen.
[Bearbeiten] Kritik an der Musterung
[Bearbeiten] Grundsatzkritik an der Institution Musterung
Die Kritik an der Institution „Musterung“ steht in den meisten Fällen nicht allein, sondern geht mit einer Ablehnung der Wehrpflicht oder gar des Militärs allgemein, einher.
Die grundsätzliche Kritik an der Musterung entzündet sich dabei an einem Spannungsverhältnis, in dem diese Institution zum Grundsatz der Unverletzlichkeit der Menschenwürde stehe. Dieses Spannungsverhältnis ergebe sich vor allen Dingen aus dem unfreiwilligen Charakter von militärärztlicher Tauglichkeitsuntersuchungen, die auf der Grundlage der Wehrpflicht erfolgen: der Zwangscharakter stehe nicht nur im Widerspruch zum Grundsatz der freien Arztwahl (und der damit einhergehenden Option sich nach Wunsch auch überhaupt nicht ärztlich untersuchen zu lassen), sondern beinhalte notwendigerweise auch eine Reduktion des Gemusterten auf den Status eines Objektes bzw. Begutachtungsgegenstandes: Der musternde Arzt darf sich, dem Sinn und Zweck der Musterung folgend, zur Feststellung der Tauglichkeit ausschließlich von objektiv bewertbaren Faktoren wie z. B. Gewicht, Größe oder Sehstärke leiten lassen.
Die allgemeine Kritik an der Musterung deckt sich dahingehend mit der Kritik an militärischen Strukturen allgemein: Die Einschränkung des Individualismus und der Entfaltung des Einzelnen wird als eine Reduktion der Soldaten vom Menschen zum Objekt bewertet. So wird die Musterung mit der Begutachtung von Industriegütern verglichen bzw. gleichgesetzt. Besonders drastisch äußert sich dies in Bezeichnungen wie „Fleischbeschau“ oder „TÜV“ mit denen Gegner der Musterung diese belegen.
[Bearbeiten] Kritik an der deutschen Musterungspraxis
In jüngerer Zeit ist das Musterungsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland vermehrt in Kritik geraten. Dabei wird von Gegnern wie auch Befürwortern der Wehrpflicht vor allem Willkür und Ungerechtigkeit der Musterungsärzte bei der Entscheidung über die tauglichkeitsgradmäßige Verwendungsfähigkeit der Musterungskandidaten moniert. So ist die Ausmusterungsquote infolge von sinkendem Personalbedarf der Bundeswehr von 12 % der männlichen Angehörigen eines Jahrgangs (1990) auf über 40 % (2005) gestiegen. Dies legt den Verdacht nahe, dass nicht ausschließlich objektive Dienstunfähigkeit zur Ausmusterung führt, sondern dass die Musterungsärzte willkürlich tatsächlich diensttaugliche junge Männer als "untauglich" aussondern, die dies realiter nicht sind. Es würden also junge Männer aus nichtigen Gründen untauglich geschrieben. Anstatt Kriterien der Notwendigkeit würden Kriterien der Beliebigkeit bei der Zumessung eines Tauglichkeitsgrades angelegt.
Ziel dieser Praxis sei es, die Wehrungerechtigkeit auf dem Papier „statistisch“ zu kaschieren, indem man den Ausschöpfungsrest derjenigen, die tauglich gemustert (und daher juristisch einberufbar) sind, möglichst klein hält, ohne dabei jeden einzuberufen, der faktisch einberufbar ist. Dies sei keine tatsächliche, sondern nur durch verwaltungsrechtliche Mogeleien künstlich konstruierte Wehrgerechtigkeit: anstatt die Wehrpflicht gleichmäßig auf alle belastbaren Schultern zu verteilen, würde diese nur dadurch hergestellt, das sehr viele belastbare Schultern (d.h. junge Männer) künstlich aus der Wehrpflicht hinausmanövriert werden.
Siehe auch: Konskription, Wehrgerechtigkeit
[Bearbeiten] Kritik an der österreichischen Stellung
Die Kritik an der Stellung richtet sich hauptsächlich an die Tatsache, dass die Stellung unter keinen Umständen verkürzt oder umgangen werden kann. Auch Kandidaten, die den Zivildienst anstreben müssen das ganze Programm absolvieren um einen Tauglichkeitsbeschluss zu erhalten. Bei dieser Argumentation wird allerdings übersehen, dass das Ergebnis der Stellung, nämlich Tauglichkeit oder Untauglichkeit, erst am Ende des Stellungsablaufs feststehen kann. So kann es vorkommen, dass sich eine vermeintlich taugliche Person als untauglich herausstellt, und so weder Wehrdienst noch Zivildienst geleistet werden muss. Auch stellt die Stellung eine Gesundenuntersuchung dar, bei der wesentlich detaillierter untersucht wird als bei einer regulären Gesundenuntersuchung bei einem praktischen Arzt.
[Bearbeiten] Quellen
- ↑ Der Spiegel Nr. 11, S. 56 vom 12.03.2007
[Bearbeiten] Weblinks
- Musterungsverordnung Deutschland
- Informationen zur Musterung auf Bundeswehr.de
- Musterungsseiten der Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär
- Zentralstelle für Kriegsdienstverweigerung (Hilfreiche Tipps zur Musterung und Verweigerung)
- Rechtliche Grundlage der Stellungspflicht in Österreich: Wehrdienstgesetz 2001, § 18
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