Nationalitätenprinzip
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Das Nationalitätenprinzip sowie das Nationalitätenrecht basieren auf der Auffassung, dass jede Nation bzw. Nationalität oder auch jede ethnische Minderheit das prinzipielle Recht zur Errichtung eines selbständigen Staatswesens habe.
[Bearbeiten] Geschichte
Die im Zeitalter des Nationalismus (19. Jahrhundert) erhobene politische Forderung, "jedem Volk seinen eigenen Staat" zu gewähren, steht in enger Wechselwirkung mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker und dem aus den Menschenrechten abgeleiteten Existenzrecht von Individuen oder Ethnien.
Eine erste Formulierung des Nationalitätenprinzips soll durch Johann Gottfried Herder erfolgt sein, staatsrechtlich machte es erstmals Frankreichs Kaiser Napoléon III. (genaugenommen schon Napoléon I.) zum Motiv seiner Außenpolitik. Kommunistischen Anschauungen zufolge gilt jedoch Karl Marx als der Begründer des Prinzips, die von Lenin und Stalin vorgenommenen Modifizierungen (Abgrenzung vom "bourgeoisen" Nationalitätenprinzip) wurden zur formalen Grundlage des sowjetischen Nationalitätenpolitik (Unionsrepubliken) sowie der sowjetischen Unterstützung nationaler Befreiungsbewegungen (außerhalb der Sowjetunion).
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Literatur
- R. Spiering und N. Albrecht: Politik auf einen Blick. Köln 1990